Kfz-Versicherung kündigen: So klappt’s

Jedes Jahr lohnt es sich aufs Neue, die Kfz-Versicherung zu kündigen und in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Erfahren Sie hier:

  • wie und wann sie kündigen können
  • wann ein Sonderkündigungsrecht besteht
  • wie sie mit unserem Kündigungsformular kündigen können

Jedes Jahr im Herbst ist es wieder soweit: Kfz-Versicherer umwerben Fahrzeughalter mit Tarifangeboten und Neukundenrabatten. Und das häufig zu Recht. Denn mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Versicherungsnehmer häufig viel Geld sparen. Umso erstaunlicher ist es, dass laut aktueller Umfrageergebnisse nur knapp 1/3 der deutschen Fahrzeughalter die Kfz-Versicherung kündigen möchte, um einen neuen Tarif – entweder beim bisherigen oder einem neuen Anbieter – abzuschließen.

Ein Grund hierfür könnte sein, dass Versicherungen für viele Menschen ein unliebsames Thema sind. Hinzu kommt, dass die Tariflandschaft im Kfz-Bereich schnell unübersichtlich wird. Doch der Kfz-Versicherungswechsel lohnt sich in sehr vielen Fällen. Wer einen Online-Vergleich nutzt, kann einfach und bequem den passenden Tarif finden, ohne dabei den Überblick zu verlieren.

Kündigung Kfz Versicherung: Regulär oder außerdordentlich

Grundsätzlich gilt: Versicherungsnehmer haben zwei Möglichkeiten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Sie können regulär zum Ablauf der Vertragslaufzeit die Kfz Versicherung kündigen. Oder sie nutzen ein Sonderkündigungsrecht, welches ihnen in vielen Fällen zum Beispiel beim Verkauf des Autos oder nach einem Schaden zusteht.

Die reguläre Kündigung

Natürlich kann jeder Versicherte die Kfz-Versicherung regulär zum Ende der Vertragslaufzeit – der sogenannten Hauptfälligkeit – kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer in diesen Fällen spätestens einen Monat vor Vertragsende vorliegen. Der Stichtag für die meisten Kfz-Verträge ist damit der 30. November, da ein Versicherungsjahr in der Regel von Januar bis Dezember läuft. Schließt der Versicherungsnehmer jedoch nicht zum 01. Januar, sondern beispielsweise zum 01. August einen Kfz-Vertrag ab, spricht man von einer sogenannten „unterjährigen Hauptfälligkeit“. Auch dann gilt eine einmonatige Kündigungsfrist.

Wichtig: Kündigungsfrist im Überblick

Ist das Ende der Vertragslaufzeit am 1. August, muss bis spätestens 30. Juni die Kündigung eingereicht werden. Entscheidend ist immer das Eingangsdatum beim Versicherer. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Versicherte daher das Kündigungsschreiben mit ausreichend Vorlauf abschicken. Denn ist die Frist verstrichen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr.

Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Kündigt der Versicherer eine Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung an, können Versicherte in vielen Fällen außerordentlich ihre Kfz-Versicherung kündigen. Ausschlaggebend ist hier die Frage nach dem Grund für die Preiserhöhung. Steigt die Prämie an, ohne dass sich gleichzeitig der Leistungsumfang erhöht, kann der Versicherte innerhalb eines Monats die Kfz-Versicherung kündigen. Ein Beispiel: Der Versicherer erhöht einseitig die Jahresprämie zum 10. September 2016. Der Versicherte kann folglich bis zum 09. Oktober 2016 außerordentlich kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Übrigen auch dann, wenn die Versicherung die Regional- oder Typklasse des Autos ändert und sich der Beitrag folglich erhöht. Doch Vorsicht: Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhungen gilt nicht ausnahmslos.

In diesen Fällen haben Versicherte in der Regel kein Sonderkündigungsrecht trotz Beitragserhöhung:

  • Der Versicherte zieht um und wird in eine ungünstigere Regionalklasse eingestuft.
  • Der Versicherte ändert wichtige Vertragsbedingungen und meldet zum Beispiel einen Fahranfänger als zusätzlichen Fahrer oder eine Verdopplung der jährlichen Kilometerleistung.

Das Sonderkündigungsrecht nach Schaden

Ist der Versicherte unzufrieden mit der Schadenregulierung des Versicherers, kann er die Kfz-Versicherung wechseln. Denn nach einem Schadenfall verfügt der Versicherte immer über ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Police die Kosten für den Schaden (teilweise) übernommen oder abgelehnt hat. Wichtig ist, dass sich Versicherte an die einmonatige Kündigungsfrist halten. Diese gilt nach Bearbeitung des Schadensfalls, das heißt nach Zahlung oder Ablehnung der Kostenübernahme. Doch aufgepasst: Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden ist keine Einbahnstraße – auch der Versicherer kann dem Versicherten kündigen.

Weitere Anlässe für einen Kfz-Versicherungswechsel

Neben der Beitragserhöhung und dem Schadensfall gibt es weitere Schlupflöcher für wechselwillige Kfz-Versicherte: zum Beispiel der Verkauf des Autos. Der Hintergrund: Wer einen Fahrzeugwechsel vornimmt, muss für das neue Fahrzeug auch einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließen. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Wagen gebraucht oder nagelneu ist. Denn die „alte“ Kfz-Versicherung des Vorbesitzers endet automatisch mit der Zulassung auf den neuen Fahrzeughalter.

Vorsicht beim Fahrzeugverkauf: Wer sein Auto verkauft, sollte im Kaufvertrag auf eine sofortige Ummeldung des Fahrzeughalters bestehen, denn sonst läuft die Kfz-Versicherung weiterhin auf den vorherigen Fahrzeughalter.

Kündigung Kfz-Versicherung – so geht’s

Jede Versicherungsgesellschaft regelt in den Vertragsbedingungen, ob eine Kündigung per Brief erfolgen muss oder ob beispielsweise eine E-Mail oder ein Fax genügt. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Versicherte jedoch immer schriftlich und im Idealfall per Einschreiben die Kfz-Versicherung kündigen. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzen möchte, sollte dies auch im Anschreiben zusammen mit dem Kündigungsgrund angeben. Unser Muster für das Kündigungsschreiben können Versicherte sowohl für die reguläre als auch die außerordentliche Kündigung nutzen. Es muss lediglich das Zutreffende angekreutzt werden.

Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung

Damit bei der Kündigung nichts schiefgeht, können Kfz-Versicherte hier eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben kostenlos downloaden.

Muster Kündigungsschreiben (PDF) jetzt downloaden

Außerdem gilt: Das Kündigungsschreiben sollten Versicherte mit Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erst verschicken, wenn sie bereits eine Bestätigung des neuen Versicherers vorliegen haben. Der Grund: Den Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung können Anbieter ablehnen. Möchte ein Kunde hingegen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, darf der Anbieter diesen nicht zurückweisen.

Der Wechsel der Kfz-Versicherung erfordert keinen großen bürokratischen Aufwand. Wer sich an die gültigen Kündigungsfristen hält und ein korrektes Kündigungsformular mit ausreichend Vorlauf abschickt, kann meist problemlos die Kfz-Versicherung wechseln und so in vielen Fällen einiges an Geld sparen.

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