Risikolebensversicherung: Auszahlung erfolgt nur im Todesfall

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Welche Versicherungssumme benötigen Sie?

Finanzielle Sicherheit für schwere Zeiten

Schließen Sie eine Risikolebensversicherung ab, erhalten die Begünstigten im Fall Ihres Todes die Versicherungssumme. Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach der maximalen Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.

Für Hinterbliebene bietet die Risikolebensversicherung hingegen den Schutz, den sie benötigen, wenn ein Hauptverdiener der Familie unerwartet ausfällt oder eine teure Anschaffung wie eine Immobilie noch nicht abgezahlt ist. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie die Summe erhalten.

Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Vertragsende nicht vorgesehen

Es ist ein Irrglaube, dass Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit haben, sich die Versicherungssumme zu Lebzeiten auszahlen zu lassen. Die Risikolebensversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit stirbt. Nur in Härtefällen, beispielweise bei schwerer Krankheit mit absehbarer Todesfolge, können Versicherte die Summe noch selbst erhalten. Tritt der Versicherungsfall vor Vertragsende ein, erhalten die Begünstigten, also Angehörige oder Geschäftspartner, das Geld. Wollen Sie gern selbst über die Summe verfügen, können Sie stattdessen eine Kapitallebensversicherung abschließen, die im Idealfall noch dann fällig wird, wenn Sie sich bester Gesundheit erfreuen.

Ist eine Teilauszahlung der Lebensversicherung möglich?

Grundsätzlich können Sie eine Risikolebensversicherung jederzeit kündigen. Wenn Sie den Vertrag auflösen, beispielsweise weil Sie die Prämie nicht mehr zahlen können oder Ihre Lebensumstände sich ändern, erhalten Sie jedoch keine Auszahlung der bisherigen Beiträge. Eine anteilige Auszahlung der Versicherungssumme ist ebenfalls nicht möglich.

Tipp:

Wollen Sie verhindern, dass bei einem Aussetzen der Zahlungen Ihre eingezahlten Beträge verloren gehen, können Sie eine Versicherung mit Beitragsfreistellung abschließen. Dabei wird die Zahlung (vorübergehend) ausgesetzt. Dann verlieren Sie den Versicherungsschutz nicht, auch wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen. Allerdings erhalten die Angehörigen im Todesfall dann auch eine geringere Summe.

So gehen Hinterbliebene im Todesfall vor

Ist der Versicherungsfall eingetreten, müssen die Hinterbliebenen aktiv werden. Der Ablauf ist in der Regel folgendermaßen:

Zunächst müssen Sie die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers informieren. Im Normalfall ist ein Nachweis erforderlich, dass der Versicherte verstorben ist, beispielsweise über eine Sterbeurkunde oder den Totenschein. Auch wenn es schwerfällt, empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Viele Versicherer haben Meldefristen, bis zu denen Sie diese über den Tod des Versicherten informiert haben müssen. Diese betragen in der Regel drei Tage

Achtung, Steuer!

Zwar müssen Sie keine Einkommensteuer abführen, wenn Ihnen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, doch es kann Erbschaftssteuer anfallen. Ob Sie die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei erhalten oder nicht, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Versicherungssumme ab. Details zu Freibeträgen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Versteuerung der Risikolebensversicherung.

Tipp: Sie können die Erbschaftssteuer auch umgehen, indem Sie eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen.

Die Todesursache spielt eine entscheidende Rolle bei der Auszahlung der Versicherungsleistung: Ist die Art des Todes per AGB ausgeschlossen, erhalten Angehörige entweder gar kein Geld, nur einen Teil oder sie müssen Wartezeiten in Kauf nehmen. So schließen viele Versicherungen zum Beispiel Selbstmorde aus. Doch auch wenn der Versicherte falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat, kann es zu Problemen mit der Auszahlung kommen. Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer ist Raucher, hat aber bei Vertragsschluss in den Gesundheitsfragen angegeben, Nichtraucher zu sein. Er verstirbt anschließend an Lungenkrebs. Die Versicherungsgesellschaft kann sich in diesem Fall weigern, die Summe auszuzahlen. Für Hinterbliebene kann dies zum Fiasko werden.

Hat die Versicherung alle relevanten Infos zum Tod des Versicherten erhalten, kann sie den Fall noch prüfen. Dies hängt vor allem von der Todesursache ab, beispielsweise ob die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Aber auch ungeklärte Todesumstände können Anlass zur Prüfung durch den Anbieter geben. Gibt es keine Komplikationen, erhält der Bezugsberechtigte die Auszahlung der Risikolebensversicherung und kann dann frei darüber verfügen.

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