Mit der richtigen Zweitwagenversicherung den Pkw günstig absichern

Es gibt viele Gründe, sich ein zweites Auto zuzulegen. Bei der Versicherung eines Zweitwagens gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie hier:

  • wie Sie ihren Zweitwagen versichern können
  • wann es Sondereinstufungen für Ihren Zweitwagen gibt
  • wie Sie sich Zusatzrabatte sichern können

Mit der Zweitwagen-Versicherung Kosten sparen

Ihre volljährige Tochter, die endlich unabhängig sein möchte. Oder auch Ihr Ehepartner, der für den Weg zum neuen Job einen eigenen Pkw benötigt – ein zweites Auto wird irgendwann für viele unerlässlich. Doch die Anschaffung und besonders die Kfz-Versicherung können ganz schön teuer werden. Bei Abschluss einer Police für einen Zweitwagen, räumen Ihnen Versicherer jedoch meist Vergünstigungen ein. Um Kosten zu sparen, lohnt es sich daher, ein weiteres Auto als Zweitwagen versichern zu lassen.

Wann spricht man von einem Zweitwagen?

Nur wenn sowohl Erst- als auch Zweitwagen auf den gleichen Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner laufen spricht man von einem Zweitwagen. Die Fahrzeughalter müssen hingegen nicht immer identisch sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Zweit-, wie auch für Erstwagen, gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine gültige Autohaftpflicht darf kein Pkw am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Eine Kaskoversicherung ist für Erst- wie auch Zweitwagen hingegen freiwillig.

Zweitwagen versichern – welche Möglichkeiten gibt es?

Als Autofahrer können Sie eine Zweitwagenversicherung beim gleichen Versicherer des Erstwagens abschließen oder aber einen anderen Versicherer wählen. Welche Variante günstiger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber prinzipiell gilt: Der Konkurrenzkampf unter Versicherern ist im Kfz-Bereich sehr groß. Und manche Anbieter sind kulanter als andere. Besonders einfach und bequem können Sie die Kosten und Konditionen für eine Zweitwagenversicherung auf einem Online-Portal einsehen und mehrere Tarife gegenüberstellen.

Der Zweitwagen kommt oftmals in eine preiswertere SF-Klasse

In der Regel würde ein neu angemeldetes Fahrzeug in Schadenfreiheitsklasse 0 fallen. Die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung wären demnach hoch, weil noch kein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird. Wenn Sie als Autofahrer jedoch einige Jahre unfallfrei mit dem Erstwagen unterwegs waren, räumen viele Versicherer Vergünstigungen ein und stufen das zweite Auto in die preiswertere SF-Klasse ½ ein. Möchten Sie einen Zweitwagen versichern, können Sie zudem zusätzlich sparen. Denn viele Anbieter gewähren weitere Rabatte.

Was heißt Schadenfreiheitsklasse?

Versicherungsgesellschaften stufen Autofahrer anhand ihrer Schaden- und Unfallbilanz in unterschiedliche Risikogruppen ein, die Schadenfreiheitsklassen. Dabei gilt: Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger Ihr Kfz-Beitrag. Der Beitragssatz der einzelnen Schadenfreiheitsklassen variiert von Versicherer zu Versicherer.

Mehr zum Thema Schadenfreiheitsklasse.

Sondereinstufung in der Zweitwagenversicherung

Viele Versicherer bieten „verbesserte Zweitwagenregelungen“ an und stufen ein zweites Auto auf den gleichen Versicherungsnehmer höher als die SF-Klasse ½ ein. Die Höhe der Sondereinstufung variiert je nach Anbieter stark. Einige Versicherer gewähren Ihnen für Ihren Zweitwagen eine Sondereinstufung in SF-Klasse 2, 3 oder sogar höher. Diese günstige Zweitwagenregelung koppeln die meisten Versicherungsgesellschaften jedoch an Bedingungen.

Typische Voraussetzungen für eine höhere Einstufung als SF-Klasse ½:

  • Ihr Erstwagen ist bereits beim gleichen Anbieter versichert.
  • Die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens muss eine bestimmte Höhe – zum Beispiel mindestens SF-Klasse 3 – haben.
  • Sie müssen ein bestimmtes Mindestalter – zum Beispiel 25 Jahre – erreicht haben.
  • Es müssen bereits mehrere Versicherungsverträge bei der Gesellschaft bestehen.

Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens übernehmen

Eine besonders vorteilhafte Regelung für Autofahrer: Der Zweitwagen erhält die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie Ihr Erstwagen. Wenn Sie bereits mehrere Jahre unfallfrei unterwegs sind, erhalten Sie somit auch für das zweite Fahrzeug den gleichen Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings ist diese Zweitwagenregelung nicht allzu verbreitet und an strenge Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen für eine mögliche Zweitwagenregelung:

  • Es darf kein Kfz-Haftpflichtschaden in den letzten 12 Monaten für den Erstwagen vorliegen.
  • Sie als Fahrzeughalter oder Ihr Ehepartner müssen der Versicherungsnehmer sein.
  • Alle Fahrer müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
  • Manchmal gilt auch: Nur der Versicherungsnehmer darf das Auto nutzen.

Zusatzrabatte nutzen und Zweitwagen günstig versichern

Neben einer Sondereinstufung in der Schadenfreiheitsklasse gewähren einige Anbieter zusätzliche Rabatte bei Abschluss einer Kfz-Versicherung. Diese Regelungen variieren jedoch von Versicherer zu Versicherer. Manche Versicherungsgesellschaften bieten beispielsweise Vergünstigungen, wenn das Auto nur vom Versicherungsnehmer und dessen Ehe- bzw. Lebenspartner gefahren wird.

Außerdem sinkt Ihr Kfz-Beitrag häufig, wenn Sie bereits mehrere Policen beim gleichen Unternehmen abgeschlossen haben. In diesem Fall sollten Sie nach einer günstigen Zweitwagenregelung fragen. Eltern gelten außerdem als besonders vorsichtige Fahrer und können daher Sonderrabatte erhalten. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sparen häufig.

Alle Fahrer melden

Das Alter und die Anzahl der Fahrer hat meist großen Einfluss auf Ihren Kfz-Beitrag. Besonders junge, unerfahrene Mitfahrer sind teuer. Als Versicherungsnehmer sind Sie jedoch verpflichtet, der Versicherung alle Fahrer zu melden. Bei Missachtung sind Vertragsstrafen oder rückwirkende Beitragserhöhungen häufig die Folge.

Zweitwagenversicherung: Günstiger Schutz für Fahranfänger

Fahranfänger zahlen aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis statistisch gesehen die höchsten Kfz-Beiträge. Junge Autofahrer profitieren daher besonders von einer attraktiven Zweitwagenregelung. Denn so können sie die teure Ersteinstufung in SF-Klasse 0 umgehen.

Die Zweitwagenversicherung über die Eltern

Ein beliebtes Schlupfloch für junge Fahrer ist die Zweitwagenversicherung über die Eltern. Ihr Kind wird dabei lediglich als Fahrer eingetragen und profitiert von Ihrer besseren Schadenfreiheitsklasse. Der Haken: Ihr Sprössling sammelt keinen Schadenfreiheitsrabatt, da er nicht der der Versicherungsnehmer ist. Ihr Nachwuchs sammelt daher erst fleißig Rabatt, wenn er eine eigene Versicherungs-Police abgeschlossen hat – etwa nach den ersten unfallfreien Jahren.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Zum Teil empfiehlt es sich, Ihre Schadenfreiheitsklasse auf Ihr Kind zu übertragen. Das lohnt sich jedoch erst, wenn Ihr Kind bereits über einige Jahre Fahrpraxis verfügt. Bei einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wird der Rabatt nur für die Jahre angerechnet, die Ihr Nachwuchs bereits den Führerschein besitzt.

Wichtig:

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, verlieren Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt unwiderruflich. Daher ist die Übertragung nur sinnvoll, wenn Sie nicht mehr selber fahren möchten.

Vergleich der Tarife spart Geld

Ob sich eine Zweitwagenversicherung im Einzelfall lohnt, hängt maßgeblich von den Konditionen ab, die Ihnen Ihr Versicherer einräumt. Es ist daher wichtig, dass Sie mehrere Tarife von verschiedenen Gesellschaften vergleichen und so die passende Zweitwagenversicherung abschließen. Dank zusätzlicher Rabatte und Sondereinstufungen können Autofahrer viel Geld sparen, wenn sie ihren Zweitwagen versichern.

Besonders wichtig bei der Tarifwahl ist die Höhe der Schadenfreiheitsklasse, die je nach Anbieter stark variieren kann. Ansonsten berechnen Versicherer den Kfz-Beitrag für Zweitwagen – wie auch für den Erstwagen – anhand der gängigen Tarifmerkmale. Dazu zählen beispielsweise Regional- und Typklassen sowie Anzahl und Alter der Fahrer. Wenn Sie diese Kriterien bedenken und etwa beim Autokauf die Typklasse des Fahrzeuges mit einbeziehen, können Sie für den Zweitwagen eine (ähnlich) günstige Kfz-Versicherung wie für Ihren Erstwagen abschließen.

>