Haftpflichtversicherung kündigen: Diese Dinge sollten Sie beachten

  • Kostenlos vergleichen und neuen Tarif finden
  • Alten Tarif fristgerecht kündigen
  • Bequem und einfach online abschließen
Wen möchsten Sie versichern?

Haftpflichtversicherung kündigen: Was müssen Sie beachten?

Die private Haftpflichtversicherung ist fraglos sinnvoll – allerdings nur, wenn der gewählte Tarif auch zu den individuellen Ansprüchen und Anforderungen passt. Auf einen regelmäßigen Check des aktuellen Versicherungsschutzes sollten Sie nicht verzichten. Immerhin kann das nicht nur dabei helfen, Geld zu sparen, sondern sorgt auch für eine jederzeit zuverlässige Absicherung. Stellen Sie beim genaueren Blick auf den Leistungsumfang Ihrer Haftpflicht feststellt, dass nicht alle wichtigen Bereiche des Lebens abgedeckt werden, die Deckungssumme zu niedrig angesetzt wurde oder Sie zusätzliche Leistungen benötigen, sollten Sie darüber nachdenken, die bestehende Haftpflichtversicherung zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Der Aufwand hält sich dabei in Grenzen. Ein Tarifvergleich hilft dabei, ein neues, besser passendes Angebot zu finden und die Kündigung der alten Versicherung ist mit einem Musterkündigungsschreiben schnell und unkompliziert erledigt.

Haftpflicht kündigen: Vorlage als PDF

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Haftpflichtversicherung wechseln statt kündigen

Bevor Sie eine Haftpflicht kündigen, sollten Sie einen neuen Tarif abgeschlossen haben. Andernfalls haben Sie keine Haftpflicht, die im Schadensfall einspringt. Dass eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, steht aber außer Frage. Daher gilt: Im Zweifel lieber zwei Monate für beide Tarife zahlen als gar keine Versicherung. Haben Sie keinen Haftpflichtschutz, müssen Sie für entstandene Schäden aus eigener Tasche aufkommen. Und das kann je nach Schadensfall teuer werden. Eine Kündigung der Haftpflicht, ohne danach einen neuen Tarif abzuschließen, ist nur dann sinnvoll, wenn Sie in einen anderen bestehenden Haftpflichttarif einsteigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie und Ihr Partner einen gemeinsamen Tarif nutzen.

Besitzen Sie bereits eine Haftpflichtversicherung und stellen fest, dass durch diese nicht alle notwendigen Bereiche abgedeckt sind, sollten Sie die Haftpflicht wechseln. Bevor Sie allerdings wechseln können, müssen Sie zunächst Ihre bestehende Haftpflichtversicherung kündigen. Hierzu muss man wissen, dass die Mindestversicherungsdauer bei der Haftpflicht in der Regel zwölf Monate beträgt. Wird die Versicherung ordentlich beendet, müssen Sie diese fristgerecht kündigen.

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Deckungssumme

25 Mio. €

Selbstbeteiligung

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Die ordentliche Kündigung

Was aber, wenn man keine Ahnung hat, welche Kündigungsfrist die Haftpflichtversicherung im Einzelfall hat? Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist der Haftpflicht in der Regel drei Monate. So muss der Kunde die bestehende Versicherung also spätestens drei Monate vor Verlängerung des Vertrags kündigen. Ansonsten verlängert sich dieser meist automatisch um weitere zwölf Monate. Damit die Kündigung problemlos abläuft, sollten Sie das Anschreiben möglichst so verschicken, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass die Kündigung nicht nur fristgerecht abgeschickt wurde.

Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dann muss der Empfänger bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat. Zudem muss auch das Annahmedatum des Einschreibens auf dem Rückschein dokumentiert werden. Nach erfolgreicher Zustellung wird der Rückschein des Einschreibens an den Kunden zurück gesandt. Dieses Dokument sollte als Beweisstück auf jeden Fall aufbewahrt werden. Ergänzend sollten Sie im Kündigungsschreiben auch eine Kündigungsbestätigung verlangen. Auch diese sollten Sie unbedingt aufheben.

Die außerordentliche Kündigung

Neben einer ordentlichen Kündigung gibt es auch Umstände, die eine außerordentliche Kündigung der Haftpflicht ermöglichen. Dies nennt man Sonderkündigungsrecht. Das ist dann möglich, wenn:

  • die Versicherung Ihren Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht
  • Sie einen Schaden gemeldet haben (unabhängig davon, ob der Versicherer für diesen aufgekommen ist)

Falls die bestehende Versicherung die Beiträge erhöht und somit die Haftpflicht Kosten steigen, können Sie diese Versicherung vorzeitig, also außerordentlich, beenden. Der Versicherer muss Sie schriftflich auf diesen Erhöhung und Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung ist allerdings nur gültig, sofern das Kündigungsschreiben bis spätestens einem Monat nach Mitteilung der Beitragserhöhung bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

Bei Haftpflichtversicherungen, die nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, kann der Vertrag bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Die Höhe der Beitragserhöhung spielt in diesem Fall keine Rolle. Versicherungen, die zwischen dem 01. Januar 1991 und 28. Juli.1994 abgeschlossen wurden, müssen jedoch um mindestens 5% erhöht werden. Bei Vertragsabschlüssen vor 1991 muss die Beitragserhöhung sogar bei 10% liegen.

Kündigung Haftpflichtversicherung: Das Anschreiben

Möchten Sie eine bestehende Haftpflichtversicherung kündigen, versenden Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben. Ein Telefonanruf bei der Versicherung ist nicht ausreichend. Ob der Versicherer eine Kündigung per Fax oder Mail akzeptiert, ist im Einzelfall abzuklären. Die sicherste Variante ist jedoch, die Kündigung per Post zu versenden.

Das Schreiben selbst muss nicht lang sein. Es müssen lediglich die wichtigsten Daten wie der Name und die Adresse des Kunden sowie die Versicherungsnummer des Vertrages enthalten sein. Zudem sollten Sie im Zuge der Haftpflicht Kündigung auch die Einzugsermächtigung für das eigene Konto schriftlich beenden. Häufig gibt es zum Thema Kündigung Haftpflichtversicherung Muster, die Sie nur durch Ergänzung der persönlichen Daten anpassen müssen. Auch wir haben Ihnen ein solches PFD bereitgestellt.

Vorlage: Haftpflicht kündigen

Kündigung Haftpflichtversicherung leicht gemacht

Die Kündigung einer private Haftpflichtversicherung läuft meist problemlos. Meist ist es mit einem Brief getan, der die wichtigsten Informationen enthält. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Haftpflicht-Kündigung per Einschreiben verschicken und auf jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Sie sollten jedoch dann schon einen neuen Vetrag haben. Besonders wichtig ist, dass Sie jederzeit durch eine der Haftpflichtversicherungen abgesichert sind und keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Ansonsten wären Soe in der Übergangszeit nicht versichert und müssten für entstandene Schäden selbst aufkommen.

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