Was darf ins Handgepäck?

Für Reisende eine häufig wiederkehrende Frage: Was darf ins Handgepäck und was nicht? Die wichtigsten Regelungen.

Die Koffer sind fast fertig gepackt und die Vorfreude ist riesengroß: Endlich steht der langersehnte Urlaub kurz bevor. Eine Frage jedoch beschäftigt viele Flugpassagiere jedes Jahr aufs Neue: Wie war das nochmal mit dem Handgepäck? Was darf – und was darf nicht ins Handgepäck? Um unnötige Gebühren oder ein lästiges Umpacken am Flughafen zu vermeiden, sollten sich Reisende vor Abflug über Handgepäckbestimmungen informieren. Dieser Ratgeber liefert einen Überblick über die wichtigsten Regeln.

Handgepäck: Flugzeug-Gesellschaften haben eigene Vorschriften

Um die Sicherheit an Bord von Flugzeugen zu erhöhen, gelten fürs Handgepäck bestimmte Vorschriften. Für Länder der Europäischen Union regelt die EU-Handgepäckbestimmung, was ins Handgepäck darf und was nicht. Diese gilt für alle Flüge, die in der EU, Island, Norwegen und der Schweiz abgehen – unabhängig vom Bestimmungsort. Doch aufgepasst: Die erlaubten Maße, das Gewicht sowie die Anzahl des Handgepäcks regeln die Fluglinien selbst. Je nach Airline existieren hierzu unterschiedliche Bestimmungen – zum Ärger vieler Reisender. Denn vor jeder Reise müssen sich diese aufs Neue informieren. Außerdem variieren die Regeln je nach gebuchter Flugklasse: Wer Business fliegt, darf meist mehr mitnehmen als ein Economy-Reisender. Es empfiehlt sich daher, vor Abflug die jeweils geltenden Handgepäckbestimmungen der Airline zu lesen.

Vorsicht bei Flügen mit mehreren Airlines

Wer einen Flug mit mehreren Airlines bucht – das ist insbesondere bei Langstreckenflügen häufig der Fall – sollte beachten, dass in der Regel die Handgepäckvorschriften der durchführenden Fluggesellschaft gelten und nicht die Vorschriften der Airline, über die der Reisende den Flug gebucht hat.

Was zählt als Handgepäck?

Zum Handgepäck gehören Gepäckstücke, die Passagiere während des Fluges bei sich tragen und somit beim Check-In nicht aufgeben. Für Handgepäckstücke gelten meist Maximalangaben zu Größe, Gewicht und Anzahl. Im Handgepäck dürfen Reisende außerdem keine gefährlichen – zum Beispiel spitze, scharfe oder explosive – Gegenstände mitführen.

Insbesondere bei scharfen und spitzen Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren und Nagelfeilen kommt es vor, dass das Sicherheitspersonal diese beanstandet, obwohl die Klinge nicht länger als 6 cm ist. Es empfiehlt sich daher, gänzlich auf scharfe und spitze Gegenstände im Handgepäck zu verzichten und stattdessen auf beispielsweise Papierfeilen umzusteigen. Außerdem sind einige der aufgezählten Gegenstände zwar im Handgepäck verboten, dürfen jedoch im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden, beispielsweise Flüssigkeiten in Behältern, die mehr als 100 ml fassen oder Ski- und Wanderstöcke.

Was darf nicht ins Handgepäck?

Prinzipiell gilt: Scharfe, spitze und stumpfe Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können sowie explosive und entflammbare Stoffe sind nicht erlaubt. Was im Detail verboten ist, kann je nach Abflugsort variieren. In der Regel sind jedoch folgende Gegenstände im Handgepäck verboten:

  • Flüssigkeiten wie Getränke, Cremes, Gels oder auch Konfitüren in Behältern, die jeweils mehr als 100 ml fassen
  • Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen sowie Munition
  • Nachbildungen von Waffen, Spielzeugwaffen
  • Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer und Scheren mit einer Klinge länger als 6cm
  • Benzinfeuerzeuge und Streichhölzer, sofern sie nicht „am Körper“ getragen werden. Achtung: In den USA sind diese in der Regel auch „am Körper“ unzulässig.
  • Behälter mit Gasen, beispielsweise Pfeffersprays oder Campingkocher
  • Ski-, Wander- und Walkingstöcke
  • Giftige und ansteckende Stoffe, wie beispielsweise Quecksilber
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, zum Beispiel Farben und Reinigungsmittel
  • Elektronische Fortbewegungsmittel wie Elektrofahrräder mit Lithium-Batterien oder Mini-Segways
  • Feuerwerkskörper, Fackeln

Flüssigkeiten im Handgepäck: Was ist erlaubt?

Prinzipiell: Aus Sicherheitsgründen erlauben die meisten Länder an Bord eines Flugzeuges nur geringe Mengen an Flüssigkeiten. Handgepäck-Regeln sind daher besonders streng. Zu den Flüssigkeiten, die nur in sehr geringen Mengen ins Handgepäck dürfen, zählen in der Regel Getränke, flüssige Lebensmittel wie Aufstriche und Konfitüren, Parfum, Pasten und Lotionen sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie zum Beispiel Zahnpasta, Rasierschaum, Haargel, Sprays sowie andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Maximalmenge: Einzelne Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml fassen
  • Maximalanzahl: Reisende dürfen maximal 10 Behälter im Handgepäck transportieren
  • Plastikbeutel: Reisende müssen die Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportieren, der maximal 1 Liter fasst
  • Nur 1 Plastikbeutel: Pro Fluggast ist nur 1 Plastikbeutel erlaubt

Außerdem gilt: Am Flughafen müssen Reisende den Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten separat vorzeigen. Es kann außerdem passieren, dass das Sicherheitspersonal einzelne Behältnisse öffnet und diese mit speziellen Kontrollgeräten auf explosive Stoffe hin untersucht. Reisende außerhalb der EU sollten sich vorab über die jeweiligen Handgepäckregeln informieren, da die Bestimmungen international abweichen können. Wer jedoch die genannten EU-Vorschriften einhält, kann meist ohne Probleme den Sicherheitscheck passieren.

Einige Ausnahmen

Für einige wenige Flüssigkeiten hat die EU die Vorschriften gelockert. Dazu zählen flüssige Medikamente, Babynahrung und -milch sowie Duty-Free Einkäufe. Wer mit einem Baby verreist oder flüssige Medikamente wie beispielsweise Insulin zu sich nimmt, kann in der Regel so viel mitnehmen wie für die Reise benötigt wird. Die Medikamente und die Babynahrung müssen auch nicht in den transparenten Plastikbeutel passen. Allerdings sollten Reisende diese dem Sicherheitspersonal vorlegen und bei größeren Mengen ein ärztliches Attest beziehungsweise ein Rezept bei sich tragen. Auch zollfreie Flüssigkeiten, die Reisende hinter dem Sicherheitscheck kaufen können, sind von der strengen Höchstgrenzen ausgenommen. Allerdings müssen Reisende diese in einem versiegelten Sicherheitsbeutel samt Kaufbeleg transportieren.

Lebensmittel im Handgepäck

Grundsätzlich: Lebensmittel sind im Handgepäck nicht verboten. Es ist jedoch wichtig, zwischen festen und flüssigen Lebensmitteln zu unterscheiden. Für flüssige Lebensmittel wie Marmelade oder Brotaufstriche gelten meist die Höchstgrenzen für Flüssigkeiten. Feste Lebensmittel wie Brote, Schokolade, Kekse, Nüsse oder Nudeln sind im Handgepäck in der Regel erlaubt. Bedenken sollten Reisende jedoch, dass es je nach Reiseland Einfuhrbeschränkungen für bestimmte – meist verderbliche – Lebensmittel gibt. Damit sich Tierseuchen nicht verbreiten, ist die Einfuhr von Lebensmitteln wie Fleisch, Eiern und Milchprodukten innerhalb der EU – und beispielsweise der USA – verboten. Bei Bedarf sollten sich Reisende daher vorab über die geltenden Einfuhr-Beschränkungen des jeweiligen Landes informieren.

Jede Airline regelt Handgepäck-Größe, -Gewicht und -Anzahl selbst

Jede Airline bestimmt selbst, wie viel Handgepäck erlaubt ist und wie groß und schwer dies sein darf. Das kann für Flugreisende verwirrend sein. War beispielsweise beim Langstreckenflug nach Las Vegas mit Airline A eine zusätzliche Handtasche erlaubt, kann es sein, dass bei der gleichen Flugstrecke mit Airline B nur ein einziges Handgepäckstück erlaubt ist. Viele Urlauber bemerken dies allerdings erst am Flughafen. Das ist ärgerlich, denn hohe Kosten und unnötiges Umpacken sind häufig die Folge.

Welche Regelungen gibt es zur Handgepäck-Größe und -Gewicht?

Wie groß darf Handgepäck sein? Eine einfache Frage, auf die es leider keine einfache und einheitliche Antwort gibt. Zu unterschiedlich sind die Regelungen der zahlreichen Airlines. Die Angaben zum Maximalgröße weichen häufig nur sehr gering voneinander ab. Ein Beispiel: Bei Lufthansa gelten die Maximalmaße 55 x 40 x 23 cm. Air France hingegen liegt bei 55 x 35 x 25 – für Ryan-Air gilt 55 x 40 x 20 cm. Das Handgepäck für den Lufthansa-Flug wäre somit für Air France zu breit, für Ryan Air hingegen zu hoch. Folglich muss der Reisende das Handgepäck aufgeben. Denn überschreitet ein Passagier die Maximalangaben der jeweiligen Fluggesellschaft kann das ganz schön teuer werden. Bei Ryan Air liegt der Aufpreis für Übergepäck beispielsweise bei 10 €/kg.

Wie schwer Handgepäck sein darf, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Die Maximalwerte liegen meist zwischen 5 bis 10 kg. Die Regelungen der einzelnen Fluggesellschaften variieren jedoch sehr stark. British Airways ist beispielsweise großzügig und erlaubt ein Maximalgewicht von 23 kg. Air France liegt mit einem Handgepäckstück plus zusätzlichen persönlichen Gegenstand bei 12 kg. Wer Business Class bucht, darf bei der Lufthansa etwas mehr – insgesamt 18 kg – mitnehmen. Um sicherzugehen, dass das Handgepäck das zugelassene Maximalgewicht nicht überschreitet, sollten sich Flugreisende daher vorab – zum Beispiel auf der Website – über die Handgepäckbestimmungen der jeweiligen Airline informieren.

Wie viele Handgepäckstücke sind erlaubt?

Die meisten Airlines erlauben pro Person ein Handgepäckstück sowie einen zusätzlichen persönlichen Gegenstand wie beispielsweise eine Handtasche oder eine Tasche für den Laptop. Jacken und Mäntel sowie andere „am Körper getragene Kleidungsstücke“ sowie Regenschirme oder Duty-Free-Artikel gelten in der Regel nicht als zusätzliche Gegenstände und können meist ohne Probleme mit an Bord. Doch aufgepasst: Auch für den zusätzlichen persönlichen Gegenstand gelten Maximalmaße, die je nach Airline variieren. Um Ärger zu vermeiden, sollten Reisende sich daher vorab ebenfalls zu den erlaubten Maßen des zusätzlichen Gegenstandes erkundigen.

Das gilt es beim Handgepäck packen zu beachten

Um unnötige Kosten und Ärger am Flughafen zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich Reisende an die geltenden Handgepäckbestimmungen halten und sich vorab sorgfältig informieren. Insbesondere bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es einiges zu beachten. Unabhängig von der Frage, was ins Handgepäck im Flugzeug darf, gibt es einige wichtige Gegenstände, die Reisende aus Sicherheitsgründen immer im Handgepäck transportieren sollten. Dazu gehören zum Beispiel Wertgegenstände wie Geld, wertvoller Schmuck sowie wichtige Medikamente, Schlüssel und Reisepass bzw. Personalausweis. Geht das aufgegebene Reisegepäck doch einmal verloren, verfügt man zumindest noch über die wichtigsten Dokumente und steht nicht vor verschlossener Tür. Empfehlenswert ist es außerdem, bei längeren Flügen saubere Unterwäsche und ein frisches T-Shirt zum Wechseln bei sich zu tragen. Um sich vor Kosten zu schützen, die bei Verlust des Reisegepäcks entstehen, kann es sich außerdem lohnen, vorab eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

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