Private Krankenversicherung: Beamte mit Beihilfe

Beamte haben die Wahl, der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Erfahren Sie hier:

  • was die Beihilfeberechtigung ist
  • welche Beihilfetarife es gibt
  • welche Möglichkeiten Beamtenanwärter haben

Krankenversicherung: Beamte haben die Wahl

Wie Selbstständige auch haben Beamte prinzipiell die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Doch werden sich wohl die meisten für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Nur hier bekommen sie die Beihilfe, mit der sie einen Großteil ihrer Kosten decken können. Auch Beamtenanwärter profitieren von dem System und sollten daher frühzeitig über einen Wechsel in die PKV nachdenken.

Keine gesetzliche Versicherungspflicht für Beamte

Als Staatsdiener haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Beamte sind – wie Selbstständige und Gutverdiener auch – von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen. Das heißt nun nicht, dass Sie sich nicht krankenversichern müssten – es ist in Ihrem und im gesellschaftlichen Interesse, dass Sie versichert sind. Vielmehr bedeutet diese Befreiung, dass Sie sich als Beamter nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern müssen. Stattdessen können Sie sich privat krankenversichern. Letztlich können Beamte zwar auch freiwilliges Mitglied in der GKV werden, doch für sie lohnt es sich meistens, zu einem privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln.

Private Krankenversicherung: Beamte beihilfeberechtigt

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, mit der Gesundheitsleistungen anteilig beglichen werden können. In der Regel übernimmt der Dienstherr – das ist der Bund oder das Bundesland – die Hälfte der Gesundheitskosten oder sogar mehr. Die Beihilfe wird sogar für Familienmitglieder gezahlt. Damit auch der Rest der Kosten abgedeckt ist, können Sie als Beamter eine private Krankenversicherung abschließen. Das System aus staatlicher Beihilfe und Krankenversicherung ist für die GKV nicht möglich. Würden Sie also freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, hätten Sie keinen Anspruch auf die Beihilfe beziehungsweise nur dann, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die über den Leistungskatalog der GKV hinausgehen. Ihren Beitrag für die GKV müssten Sie dann in voller Höhe allein begleichen.

Ausnahme Hamburg

Als erstes deutsches Bundesland zahlt Hamburg seit August 2018 seinen Beamten nicht mehr nur die Beihilfe in der PKV, sondern auch den Arbeitgeberanteil, wenn Beamte sich gesetzlich krankenversichern. Ziehen andere Bundesländer nach, wäre die GKV auch für viele Beamte eine sinnvolle Alternative. Auch ein mögliches Reformvorhaben Bürgerversicherung wäre damit etwas näher gerückt.

Die Höhe der Beihilfe ist in der Beihilfevorschrift des Bundes geregelt. Nicht nur die Staatsdiener selbst erhalten sie, sondern auch die Familienangehörigen von Beamten. Krankenversicherung müssen Beihilfeberechtigte dann nur für einen Teil der Behandlungskosten abschließen. Beamte und ihre Angehörigen bekommen verschieden hohe Beihilfen. In den Bundesländern existieren Beihilfenverordnungen (BVO), die sich an den Bundesregelungen orientieren, diese aber nicht in jedem Fall vollständig übernehmen. Auf Bundesebene beträgt der Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe beglichen werden kann,

  • für kinderlose Beamte und solche mit einem Kind 50 %
  • für Beamte mit mehr als einem Kind 70 %
  • für Ehegatten 70 %
  • für Kinder 80 %
  • für Pensionäre 70 %
Eltern aufgepasst:

Ein großer Vorteil der GKV hingegen ist die Familienversicherung. Versicherte können ihre Kinder kostenlos mitversichern. Das gilt auch für Beamte, die freiwilliges Mitglied in der GKV sind. So kann es sich für Beamte mit sehr vielen Kindern lohnen, sich trotz fehlender Beihilfe gesetzlich zu versichern. Für Beamte ohne oder mit nur einem Kind hingegen überwiegen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung.

Die Beihilfetarife der PKV

Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt nur einen Teil der Gesundheitskosten für Beamte, zwischen 50 und 80 Prozent. Den Rest tragen Beamte selbst. Versicherer bieten hierfür eine spezielle Krankenversicherung für Beamte an, die mit einem günstigen Beihilfetarif (auch: Ergänzungstarif, Beamtentarif) aufwartet. Die entsprechenden Tarife der einzelnen Versicherer sind zu großen Teilen standardisiert und decken sich mit den Beihilferegelungen. Der Gesetzgeber hat einen Katalog erstellt, der alle Leistungen umfasst, für die Beihilfe gewährt wird. Und die Krankenversicherungen orientieren sich in ihren Ergänzungstarifen ebenfalls an diesem Katalog. So entsprechen die Leistungen der Beihilfetarife eben genau den Leistungen der Beihilfe selbst, und jede Gesundheitsleistung wird zum Teil durch die Beihilfe und zum Teil durch den Ergänzungstarif abgedeckt.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Private Krankenversicherung: Beamtenanwärter mit Beihilfe

Auch Beamtenanwärter, sogenannte Beamte auf Widerruf, haben einen Anspruch auf Beihilfe zur Krankenversicherung. Beamtenanwärter profitieren damit von einem ähnlichen System wie ihre auf Lebenszeit verbeamteten Kollegen und müssen nur noch einen Anteil von 50 Prozent (bzw. mit mehreren Kindern 30 Prozent) mit Hilfe einer PKV abdecken. Es gibt lediglich punktuell einige positive und negative Unterschiede zur Beihilfe für Beamte. Vor allem im Bereich der zahnärztlichen Leistungen müssen die Anwärter Abstriche in Kauf nehmen. Außerdem unterscheiden sich die Leistungen auch hier von Bundesland zu Bundesland.

Beihilfetarife für Beamtenanwärter

Private Krankenversicherer bieten für Beamtenanwärter oft spezielle Tarife an. Ein Unterschied betrifft die Altersrückstellungen. Normalerweise dienen diese dazu, die höheren Kosten zu finanzieren, die von älteren Versicherten verursacht werden, da sie öfter und umfangreichere Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen müssen. In vielen Tarifen für Beamtenanwärter fallen Altersrückstellungen hingegen weg.

Dadurch sind die Tarife noch ein Stück günstiger als die regulären Beamtentarife. Sind Sie Beamtenanwärter, kann es für Sie durchaus Sinn machen, einen Tarif zu wählen, in dem für den Zeitraum der Anwärterschaft keine Altersrückstellungen gebildet werden. Immerhin ist es unter Umständen nicht sicher, ob Sie nach der Ausbildung auch tatsächlich verbeamtet werden. Ist dem nämlich nicht so, und nehmen Sie dann ein Angestelltenverhältnis auf, werden Sie wieder versicherungspflichtig und wechseln zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Die angesparten Altersrückstellungen wären damit dahin.

Die Heilfürsorge

Gehören Sie einer Beamtengruppe an, die einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt ist, können Sie die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Diese ist in einigen Bundesländern zum Beispiel für Polizisten, JVA-Beamte und berufliche Feuerwehrmänner und -frauen möglich. Im Gegensatz zur Beihilfe übernimmt die Heilfürsorge sämtliche entstehenden Kosten für anerkannte Leistungen.

Beamte: Krankenversicherung vergleichen

Dennoch: Beamtenanwärter, die sich recht sicher sind, dass sie verbeamtet werden, können auch die speziellen Anwärtertarife der PKV in ihren Vergleich der Tarife mit einbeziehen. Allerdings sollten Sie hier auch auf die Konditionen der Tarife achten, die der Versicherer für die Zeit nach der Anwärterschaft anbietet. Und auch wenn Sie bereits verbeamtet sind, können Sie die Angebote miteinander vergleichen und gegebenenfalls den Versicherer oder Tarif wechseln. Kosten können auf diese Weise eingespart oder umfangreichere Leistungen in Anspruch genommen werden. So finden auch Sie die passende private Krankenversicherung.

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