Private Krankenversicherung: Rentner können Belastung senken

In der privaten Krankenversicherungen steigen mit zunehmenden Beitragsjahren die Kosten. Hier erfahren Sie:

  • wie Beitragssteigerungen eingedämmt werden
  • was Sie tun können bei hohen Kosten
  • wie Sie zu einem anderen Versicherer wechseln können

Die Beiträge steigen

Viele Menschen entscheiden sich an einem Punkt in ihrem Leben für die private Krankenversicherung (PKV), da diese vermeintlich günstiger ist und umfangreichere Leistungen bietet. Doch auch in der PKV sind Versicherte nicht vor Beitragssteigerungen gefeit. Tatsächlich übersteigen die Beitragskosten diejenigen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitunter sogar deutlich. Vor allem ältere Versicherte zahlen drauf. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Beitragslast im Alter zu senken. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, ist es allerdings wichtig, schon früh im Leben zu planen, ob eine private Krankenversicherung auch aus finanzieller Sicht sinnvoll ist. Denn für viele Menschen ist die GKV – auf lange Sicht gesehen – die vernünftigere Wahl.

Was bedeutet die private Krankenversicherung im Alter?

Der Beitrag für einen privaten Krankenversicherungstarif ist nicht stabil. Er steigt stetig. Über sehr lange Zeiträume hinweg – 20 oder gar 30 Jahre – kann sich der einstige Beitrag sogar verdoppeln oder verdreifachen. Das ist ärgerlich, da auf diese Weise vor allem ältere Menschen oft von den höchsten Beiträgen betroffen sind, und das, obwohl sie nach dem Renteneintritt über ein Einkommen verfügen, das nicht mehr das einstige Lohnniveau erreicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere ältere Menschen auf ein umfassenderes Leistungsangebot angewiesen sind. Und mehr Leistung bedeutet eben auch einen höheren Beitrag. Tarife, die von Beginn an Leistungen abdecken, die erst im Alter wirklich wichtig werden, sind daher auch von Beginn an teurer als weniger umfangreiche Angebote. Es ist allerdings keine sinnvolle Alternative, erst im Alter relevant werdende Leistungen hinzuzubuchen. Denn in dem Fall konnten für diese Leistungen keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Werden sie nun in den Tarif aufgenommen, verteuert dieser sich unverhältnismäßig stark. Man sieht daran, dass PKV-Versicherte die Frage, wie ihre Versicherung im Alter finanziert werden kann, nicht ignoriert werden sollten.

So dämmt die PKV Beitragssteigerungen ein

Damit Beiträge möglichst lange stabil bleiben und Beitragserhöhungen vermieden werden können, haben private Krankenversicherer eine Reihe von Maßnahmen entwickelt. Zwei davon sind die individuelle Gesundheitsprüfung und die sogenannten Alterungsrückstellungen. Die Maßnahmen haben vollkommen verschiedene Ausrichtungen, aber auf ihre Weise sollen sie dafür sorgen, dass die Kosten im Rahmen bleiben.

Gesamtkosten und Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung dient dazu, das finanzielle Risiko eines Antragstellers oder eines versicherten Mitglieds einzuschätzen. Ist abzusehen, dass ein Versicherter bestimmte Leistungen künftig häufiger in Anspruch nehmen muss, zahlt er auch mehr für den entsprechenden Versicherungsschutz. Wurde ein Risiko im Vorfeld nicht erkannt und die Versicherung muss nun häufig Leistungen zahlen, bedeutet das eine finanzielle Belastung für das Unternehmen. Und diese Belastung, sollte sie flächendeckender vorkommen, wird das Unternehmen mittelfristig mit generell höheren Beiträgen auch für andere Versicherte ausgleichen. Eine genaue Gesundheitsprüfung minimiert letztlich die Kosten für die Gesamtheit der Versicherten, auch wenn der einzelne Betroffene vielleicht einen höheren Beitrag zahlen muss.

Sinn der Alterungsrückstellungen

Eine wichtige Stellschraube, mit der sich der Beitrag regulieren lässt, ist die Altersrückstellung. In den meisten Tarifen der PKV bilden Versicherte Alterungsrückstellungen. Das heißt, sie zahlen mehr ein, als sie nach momentanem Stand für ihren Leistungsanspruch zahlen müssten. Dieses Mehr an Beiträgen ist gesetzlich vorgeschrieben und wird später verwendet, um die steigenden Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter auszugleichen. Denn ältere Versicherte nehmen durchschnittlich mehr Leistungen in Anspruch. Diese Rückstellungen sind also eine Sparmaßnahme, mit der berufstätige Versicherte für ihr Alter vorsorgen können. Dadurch wird die spätere Beitragssteigerung zwar nicht vermieden, aber abgemildert.

Was tun bei zu hohen Kosten?

Grundsätzlich kommt es in erster Linie auf das Alter des Versicherten an, welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen, um hohe Kosten zu vermeiden. Privat Versicherte sollten hier vor allem die Altersgrenze von 55 Jahren im Auge behalten. Wer jünger ist, kann noch alle Möglichkeiten zur Senkung der Versicherungskosten in Anspruch nehmen, inklusive der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 55 ist Letzteres nicht mehr möglich. Dann bleibt nur die private Krankenversicherung. Rentner und andere ältere Versicherte müssen dann die Handlungsspielräume innerhalb der PKV nutzen.

Versicherte unter 55

Wer früh feststellt, dass ihm der Beitrag der PKV über den Kopf hinauswächst, kann unter bestimmten Voraussetzungen die private in Richtung der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Dafür muss der Versicherte erstens jünger als 55 Jahre sein. Zweitens muss die Versicherungspflicht – von der er sich irgendwann einmal ja hat befreien lassen – erneut eintreten. Für Arbeitnehmer ist das vor allem eine Frage des Gehalts: Dieses muss für einen bestimmten Zeitraum wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungsgrenze genannt) rutschen. Dann tritt die Versicherungspflicht ein und der Arbeitnehmer kann sich gesetzlich krankenversichern.

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rückkehr in die GKV schwieriger. Sie haben zwei Möglichkeiten, die allerdings beide mit der Aufgabe bzw. einer Reduzierung ihrer selbstständigen Tätigkeit verbunden sind. So können sie einerseits ein hauptberufliches Angestelltenarbeitsverhältnis aufnehmen, in dem sie mit mindestens 20 Stunden in der Woche beschäftigt sind (und natürlich nicht über der Versicherungsgrenze verdienen). Eine eventuell weitergeführte selbstständige Arbeit gilt dann als Nebenberuf.

Freiwillig versichern geht nicht

Einfach als freiwilliges Mitglied in die GKV eintreten, geht nicht. Wer privat versichert ist, kann nur als Pflichtmitglied wieder in die GKV eintreten. Die freiwillige Mitgliedschaft ist erst möglich, wenn sich der nun wieder gesetzlich Versicherte erneut von der Versicherungspflicht befreien lassen könnte. Tut er das dann nicht, wird er freiwilliges Mitglied in der GKV.

Ausweg über die Familienversicherung

Ein weiterer Weg in die GKV führt über die Familienversicherung des Ehepartners. In diesem Fall darf der Selbstständige allerdings maximal 450 Euro monatlich verdienen. Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich fragen, ob solche Gehaltseinbußen und die erwartete Beitragsersparnis in der GKV in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen.

Versicherte über 55

Die beschriebenen Möglichkeiten stehen älteren Versicherten nicht mehr zur Verfügung. Und das aus gutem Grund: Denn die gesetzliche Krankenversicherung möchte vermeiden, dass junge Versicherte aus Kostengründen in die PKV wechseln und später, wenn ihr eigener Leistungsbedarf steigt, wieder zur GKV zurückkehren. Denn auf diese Weise beteiligen sie sich nicht am umlagefinanzierten Solidarprinzip der GKV, sind aber im Alter wieder Nutznießer dieses Systems. Immerhin stehen auch privat Versicherten über 55 Jahren aber Möglichkeiten innerhalb der PKV zur Verfügung, mit denen sie Kosten senken können.

Interner Tarifwechsel

Private Krankenversicherer erstellen ständig neue Tarife mit unterschiedlichen Versicherungsleistungen, vorrangig, um neue Mitglieder zu werben. Diese Tarife sind meist deutlich günstiger, als derjenige, in dem ein langjähriges Mitglied versichert ist. Privat Versicherten steht ein gesetzliches Recht zum internen Wechsel in einen günstigeren Tarif zu. Auf diese Weise sind unter günstigen Bedingungen Einsparungen von bis zu 200 Euro monatlich möglich. Wer wechseln möchte, sollte allerdings darauf achten, dass der Tarif einen vergleichbaren Schutz wie bisher bietet. Zusätzliche Leistungen kosten Aufpreise, und weniger Leistungen können irgendwann zu einer Versorgungslücke führen.

Sollte sich kein vergleichbarer günstigerer Tarif finden lassen oder strebt der Versicherte eine noch deutlichere Kostensenkung an, hat er die Möglichkeit, in den Basistarif des Versicherers zu wechseln. Dieser bietet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist deshalb auch bedeutend günstiger als umfangreichere Tarife der privaten Krankenversicherung. Rentner können den Basistarif in jedem Fall nutzen. Denn Versicherungsunternehmen müssen einem Mitglied, das über 55 Jahre alt ist, den Wechsel in diesen Tarif gestatten.

Standardtarif

Der Standardtarif ist ein weiterer Sozialtarif in der PKV. Er ist günstiger als der Basistarif und ist auf einen Höchstbetrag gedeckelt, bietet dabei jedoch fast die gleichen Leistungen. Allerdings steht der Tarif nur älteren und langjährigen Mitgliedern eines Versicherers zur Verfügung. Diese müssen zum Stichtag 1.1.2009 bereits mindestens zehn Jahre bei ihrem Anbieter versichert gewesen sein.

Wechsel zu einem anderen Versicherer

Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist eine weitere Möglichkeit, die Kosten für die private Krankenversicherung zu senken. Sie sollte allerdings nur in Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden. Denn auf diese Weise lässt sich meist keine hohe Beitragsersparnis erzielen. Das hängt vor allem mit dem späten Eintrittsalter in die neue PKV zusammen. Der späte Eintritt bedeutet einerseits, dass keine Rücklagen angesammelt werden konnten, und andererseits, dass eine erneute Gesundheitsprüfung abgelegt werden muss. Hinzu kommt, dass die beim bisherigen Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen nur mit Abschlägen transferiert werden können. Aus diesen Gründen ist der Wechsel der privaten Krankenversicherung für Rentner eher nicht zu empfehlen.

Private Krankenversicherung: Rentner können Zuschuss beantragen

Rentner können bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss beantragen. Das sollten sie sogar so früh wie möglich tun, am besten bereits bei Renteneintritt. Dabei steht den Versicherten ein Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent ihrer gesetzlichen Rente zu, jedoch nicht mehr als die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die Beihilfe des Dienstherrn ist ein ähnlicher Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Pensionäre. Beamte profitieren damit sogar ein Leben lang von dieser Beihilfe.

Früh planen, notfalls wechseln

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist oft eine Entscheidung für das gesamte Leben. Denn die Hürden für eine spätere Rückkehr in die GKV sind hoch. Versicherte sollten sich deshalb früh mit der Frage auseinandersetzen, ob sie auch deutlich steigende Beiträge in der PKV bezahlen werden können. Hierbei sollten sie unbedingt die Altersgrenze von 55 Jahren im Auge behalten. Danach wird ein Wechsel zurück in die GKV fast unmöglich. Dann bleiben nur alternative Tarife der privaten Versicherer. Wer sich früh für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, muss allerdings nicht auf zusätzliche Versorgung verzichten. Das Angebot an privaten Krankenzusatzversicherungen ist groß und kann die gesetzlichen Leistungen je nach Bedürfnis ergänzen.

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