Private Krankenversicherung wechseln: Tarif und Versicherer

Sie müssen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht einfach hinnehmen. Hier erfahren Sie:

  • wann sie Ihren PKV-Tarif wechseln können
  • was es beim wechseln zu beachten gibt
  • für wen sich ein Wechsel lohnt

So gelingt der Wechsel: Private Krankenversicherung

Regelmäßig erhöhen private Krankenversicherungen (PKV) die Beiträge für bestehende Tarife. Doch Versicherte müssen solche Erhöhungen nicht einfach hinnehmen, sondern können beispielsweise in einen anderen Tarif wechseln. Denn gleichzeitig bieten die Versicherer auch immer wieder neue und günstigere Tarife an. Wer wechseln möchte, sollte in erster Linie darauf achten, dass der Tarif über ein vergleichbares Leistungsspektrum verfügt. Doch es gibt noch viele weitere Dinge zu beachten.

Darf man den Tarif der PKV wechseln?

Wer schon länger privat krankenversichert ist, wird es kennen: Hin und wieder erhöht der Versicherer den Beitrag. Künftig muss man einige Euro mehr im Monat zahlen – für den gleichen Schutz. Der Gesetzgeber räumt jedem privat Krankenversicherten das Recht ein, seinen Tarif innerhalb des Versicherungsunternehmens jederzeit zu wechseln. Nun ist es sicherlich nicht sinnvoll, bei jeder Tariferhöhung zu wechseln, doch zumindest alle paar Jahre sollte man das Tarifangebot auf mögliche Alternativen prüfen. In dieser Vielfalt liegt auch ein Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Großes Tarifangebot

Doch auch wenn jeder das Recht hat, seinen Tarif zu wechseln: Es ist nicht immer leicht. Denn das Tarifangebot der Versicherer ist so groß, dass man sich allein kaum einen vernünftigen Überblick verschaffen kann. Denn im Gegensatz zu Neukunden, die immer nur die neuen Tarife eines Versicherers, die zum Verkauf geöffnet sind, wählen können, steht Bestandskunden prinzipiell das gesamte Tarifangebot des Versicherers zur Verfügung. Doch das allerdings nur, wenn eine wichtige Voraussetzung erfüllt ist.

Wechsel: PKV mit Unisex- und Bisex-Tarifen

Seit Ende 2012 haben die privaten Krankenversicherer von Bisex- auf Unisex-Tarife umgestellt. Wurden bis dahin Tarife angeboten, die für beide Geschlechter unterschiedlich berechnet wurden, gilt in den Bisex-Tarifen ein Beitrag für Männer und Frauen. Wer nach der Umstellung zu einer privaten Krankenversicherung gewechselt ist, musste automatisch einen der neueren Unisex-Tarife wählen. Doch aus diesen Tarifen heraus darf man nicht in die alten Bisex-Tarife wechseln. Das bedeutet, nur wer schon vor der Umstellung in einem der Bisex-Tarife privat versichert war, hat die volle Tarifauswahl beim eigenen Versicherer und kann sowohl die alten Bisex-, als auch die neuen Unisex-Tarife in Anspruch nehmen.

Wichtig:

Wer einmal in einen Unisex-Tarif wechselt, kann künftig nicht mehr zurück in die alten Tarife. Deshalb sollte die Wahl gut bedacht sein. Vor allem, da das Angebot an Unisex-Tarifen heute noch nicht so umfangreich ist, wie das der alten Tarife. Wer bereits in einem Unisex-Tarif ist und wechseln möchte, hat es damit also prinzipiell schwieriger, einen geeigneten gleichwertigen Tarif zu finden.

Das ist beim Tarifwechsel zu beachten

Laut Gesetzgeber ist der Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des eigenen Versicherers jederzeit möglich, und zwar kostenlos. Das gleiche gilt für Tarife mit schlechteren Leistungen. Der Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen ist hingegen nicht so ohne weiteres möglich, aber auch nicht ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Wechsel nur an einige Dinge gebunden, die dabei beachtet werden sollten.

Gleichwertige Tarife

Versicherer bieten in der Regel mehrere Tarife an, die über die gleichen Leistungen verfügen, nur in den Kosten unterscheiden sie sich. Deshalb kann es sich für Bestandskunden lohnen, regelmäßig das Tarifangebot des eigenen Versicherers zu prüfen. Vielleicht existiert ja ein neuer Tarif, der bei niedrigeren Beiträgen das gleiche bietet. Das größte Problem hierbei ist die Unübersichtlichkeit des Tarifdschungels. Ein solcher Wechsel auf gleichem Niveau ist aber immerhin an keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft. Altersrückstellungen, die bisher gebildet wurden, können ohne Verluste in den neuen Tarif mitgenommen werden. Und auch eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht nötig. Der ursprünglich festgestellte Gesundheitszustand wird auch künftig angesetzt.

Honorarberater

Wer sich nicht allein auf die Informationen des Versicherers verlassen möchte, um im Tarifdschungel durchzusehen, kann einen Honorarberater beauftragen. Dieser unterstützt bei der Suche nach einem passenden Tarif und kann das Verfahren beschleunigen. Da er keine Provision vom Versicherer erhält, ist seine Beratung tendenziell objektiver als die eines Versicherungsmaklers. Diese Dienstleistung muss dann aber auch der Auftraggeber bezahlen.

Höherwertige Tarife

Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif, der im Vergleich zum aktuellen zusätzliche Leistungen bietet, ist dagegen etwas schwieriger. In der Regel muss der Versicherte hier einige Kompromisse eingehen, zum Beispiel:

  • eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen
  • oder Risikozuschläge zahlen
  • oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen

Möchte der Versicherte in einen besseren Tarif wechseln – der aber vielleicht dennoch günstiger als sein bestehender ist –, muss er in der Regel eine dieser Leistungen erbringen. Möchte er die Gesundheitsprüfung umgehen, vielleicht, weil sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hat und das einen höheren Beitrag zur Folge hätte, kann er freiwillig diejenigen Leistungen ausschließen lassen, die über seinen bisherigen Tarif hinausgehen. Alternativ könnte er auch Risikozuschläge für die zusätzlichen Leistungen zahlen. Das ist allerdings wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden, die angestrebte Beitragsersparnis wäre dahin. Wer sich doch dazu entscheidet, eine neue Gesundheitsprüfung abzulegen, muss diese auch nur für diejenigen gesundheitlichen Bereiche machen, in denen neue Leistungen hinzukommen.

Tarifauswahl für Bestands- und Neukunden:

Neukunden: Offene Unisex-Tarife
Bestandskunden im Unisex-Tarif: Offene und geschlossene Unisex-Tarife
Bestandskunden im Bisex-Tarif: Alle offenen und alle geschlossenen Tarife

Für wen lohnt sich ein Wechsel?

Prinzipiell sollte sich jeder in regelmäßigen Abständen mit der Frage beschäftigen, ob er nicht mittlerweile zu viel für seine Krankenversicherung zahlt und es nicht schon günstigere Tarife gibt. Insbesondere wer schon lange in einem Tarif ist, zahlt vermutlich überproportional viel für die erbrachten Leistungen. Gerade ältere Versicherte müssen somit oft sehr viel für ihren Tarif bezahlen, obwohl sie es nicht müssten. Doch auch junge und gesunde Menschen sollten bei einem guten Angebot wechseln. So können sie Kosten sparen und vielleicht auch noch von besseren Leistungen profitieren.

Geschlossene und neue Tarife

Der Tarifwirrwarr der privaten Krankenversicherungen hat einen einfachen Grund: Die stetige Suche nach neuen Kunden. Die Versicherer befinden sich in einem Wettbewerb um neue und vor allem junge – für sie günstige – Kunden. Damit diese einen Vertrag abschließen, müssen die Versicherer mit attraktiven Leistungen und Beiträgen punkten. Dafür werden stetig neue und günstige Tarife geschaffen. Eine finanzielle Belastung, welche die Unternehmen vor allem durch steigende Beiträge in den älteren Tarifen ausgleichen. Denn diese Tarife sind geschlossen, das heißt, sie werden nicht für den Verkauf an Neukunden angeboten. Günstige Konditionen muss die PKV in diesen nicht mehr bieten. Irgendwann werden auch die neuen Tarife geschlossen und steigen ihrerseits im Beitrag. Das hat zur Folge, dass in schöner Regelmäßigkeit Tarife im Angebot der Versicherer entstehen, die günstiger sind als der eigene, schon etwas ältere. Deshalb lohnt der Blick in das aktuelle Tarifangebot des eigenen Versicherers, denn Bestandskunden dürfen jederzeit auch in die neu geschaffenen Tarife wechseln.

Keine Sozialtarife in Unisex

Ein großes Problem ergibt sich für Versicherte in einem Unisex-Tarif. Denn aus einem solchen heraus ist es derzeit nicht möglich, in die Basis- oder Standardtarife zu wechseln. Obwohl der Gesetzgeber die Unternehmen der PKV verpflichtet, diese Sozialtarife anzubieten, können dieses Recht derzeit nur Versicherte mit einem Bisex-Tarif in Anspruch nehmen. Die Versicherer haben hier Nachholbedarf. Unisex-Versicherten bleibt damit nur der Wechsel in die GKV oder die Erhöhung des Selbstbehalts, um Kosten zu verringern.

In finanzieller Not: Die Sozialtarife der PKV

Wer in eine finanzielle Notlage gerät, aber in der PKV bleiben und nicht zurück in die GKV möchte, dem reichen mitunter die Einsparungen nicht, die mit einem Wechsel in einen gleichwertigen Tarif möglich sind. Vielleicht ist es sogar nötig, auf einige Leistungen zu verzichten. Insbesondere, wenn auch Kinder privat versichert werden müssen, kann die finanzielle Belastung sehr hoch sein. Versicherte können in diesem Fall in die Sozialtarife ihres Anbieters wechseln, in den Basis- und in den Standardtarif. Beide sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und unterscheiden sich voneinander nur im Detail. So ist es im Basistarif etwa möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen. Wer nach dem 31. Dezember 2008 in die PKV eingetreten ist, kann ohne weitere Bedingungen in den Basistarif – und nur in diesen – wechseln (sofern er in einem Bisex-Tarif ist). Ist man hingegen schon länger privat versichert, hat man die Wahl zwischen Standard- und Basistarif.

Voraussetzungen für den Basis- und Standarttarif:

Basistarif:

  • mindestens 55 Jahre alt
  • oder Bezug einer Rente bzw. Pension
  • oder man kann nachweislich den Versicherungsbeitrag nicht aufbringen

Standardtarif:

  • mindestens 65 Jahre alt
  • oder 55 Jahre alt und Einkommen unter JAEG
  • oder gesetzliche Rente und Einkommen unter JAEG

Zur Not private Krankenversicherung wechseln

Wer im Tarifangebot des eigenen Versicherers nicht fündig wird und auf keine Alternative ausweichen kann, hat zudem die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Vielleicht bietet ja ein anderes Unternehmen Tarife an, die den eigenen Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten besser genügen. Allerdings möchte dieser Schritt wohlüberlegt sein, denn die PKV wechseln ist mit einigen unangenehmen Folgen verbunden.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Neben einem etwas höheren Aufwand, der mit Kündigung und Antragstellung verbunden ist, sollten Versicherte aber auch weitere Faktoren bedenken, wenn sie die private Krankenversicherung wechseln möchten. Denn zum einen stehen ihnen in einem solchen Fall lediglich die derzeit zum Verkauf geöffneten aktuellen Tarife des Versicherers offen. Das schränkt die Wahl ein, ist aber zu verschmerzen, da man ja zugleich im Angebot sämtlicher Anbieter suchen kann. Wichtiger ist in diesem Zusammenhang, dass Versicherte so auf jeden Fall eine neue Gesundheitsüberprüfung ablegen müssen. Insbesondere ältere Menschen werden so um einen höheren Beitrag oder Leistungsausschlüsse nicht herumkommen. Zuletzt sollte auch bedacht werden, dass sämtliche bisher angesammelten Altersrückstellungen bei einem Wechsel der PKV verloren gehen. Das hat zur Folge, dass Versicherte später höhere Beiträge in ihrem Tarif zahlen müssten. Aufgrund dieser Nachteile, sollte man also versuchen, bei seinem derzeitigen Versicherer einen geeigneten Tarif zu finden.

Vor dem Wechsel: Private Krankenversicherung vergleichen

Der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ist eine langwierige Sache. Hier ist ein guter Überblick über das Angebot des eigenen Versicherers und das anderer Unternehmen gefragt. Versicherte sollten hier intensiv vergleichen und gegebenenfalls einen professionellen Berater hinzuziehen. Wer in einen gleichwertigen Tarif wechselt, muss keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Diese ist unter Umständen nur bei Tarifen mit besseren Leistungen nötig, kann aber auch durch Leistungsausschlüsse vermieden werden. Wer nicht fündig wird, kann die Krankenversicherung wechseln. Dabei sollte man aber unbedingt auch an die Nachteile denken, die damit einhergehen. Vielleicht tut es ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers auch.

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