Arbeitslos: Krankenversicherung beibehalten oder wechseln?

Auch wer arbeitslos ist, bleibt gesetzlich krankenversichert. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Erfahren Sie hier,

  • welche Voraussetzungen für Arbeitsuchende gelten,
  • was privat Versicherte bedenken müssen
  • und wie Sie in die GKV wechseln können.

Krankenversicherung: Arbeitslos heißt nicht schutzlos

Während der Arbeitslosigkeit sind Sie weiterhin krankenversichert. Denn in Deutschland gilt die gesetzliche Versicherungspflicht, die festlegt, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung haben muss. Dabei bleiben Arbeitsuchende in den meisten Fällen gesetzlich krankenversichert. Doch es gibt Ausnahmen.

Arbeitslose sind versicherungspflichtig

Grundsätzlich sind Sie in der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig. Das kann für Sie nun eine von zwei Sachen bedeuten: Entweder waren Sie bisher Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – dann ändert sich erstmal nichts, Sie bleiben bei Ihrer Krankenkasse. Waren Sie hingegen in der privaten Krankenversicherung (PKV), müssen Sie sich eine gesetzliche Krankenkasse suchen oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Aber der Reihe nach. Im Folgenden gehen wir ausführlich darauf ein, was eine Versicherung in der GKV oder PKV für Empfänger von Arbeitslosengeld bedeutet.

Sollten Sie Ihre Angehörigen bisher über eine Familienversicherung mitversichert haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Ehepartner, die selbst nicht versicherungspflichtig sind, sowie Kinder und Pflegekinder erhalten auch weiterhin kostenfrei die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn Sie bleiben ja gesetzlich krankenversichert.

Beitragskosten in der GKV werden übernommen

Bezieher von Arbeitslosengeld I und II (ALG I / ALG II) sind versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, sofern sie bisher privat versichert waren. Wenn Sie bereits vor der Arbeitslosigkeit in der GKV waren, ändert sich für Sie im Prinzip nichts, die Krankenversicherung bleibt bei Arbeitslosigkeit bestehen. Die Krankenkassen müssen lediglich über die eingetretene Arbeitslosigkeit informiert werden. Dazu ist zwar auch der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet. Sie sollten aber dennoch persönlich der Krankenkasse Bescheid geben, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Für Erwerbslose übernimmt die Arbeitsagentur den monatlich anfallenden Mitgliedsbeitrag der GKV in voller Höhe.

Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Für Krankenkassen und Arbeitsämter spielt die Arbeitsunfähigkeit auch während der Arbeitslosigkeit eine Rolle. Denn wer aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig ist, steht dem Arbeitsmarkt für die Zeit nicht zur Verfügung – und das gilt auch für die Arbeitssuche. Deswegen sollten Sie der Arbeitsagentur schnellstmöglich melden, wenn Sie krank sind. Ab der siebten Krankheitswoche bekommen Sie statt Arbeitslosengeld ein Krankengeld ausgezahlt.

Höhere Beiträge für Privatversicherte

Wenn Sie trotz Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung bleiben möchten – etwa, weil bestimmte Leistungen der PKV für Sie unverzichtbar sind –, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Arbeitslosigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren durchgängig privat versichert waren. Die Entscheidung sollte außerdem gut überlegt sein, denn die Befreiung bleibt für die Dauer der Arbeitslosigkeit bestehen. Sie kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn eine neue Situation eintritt, die eine Versicherungspflicht vorsieht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine neue sozialversicherungspflichtige Anstellung finden.

Tipp:

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie während der Arbeitslosigkeit nicht allein für Ihre Krankenversicherungsbeiträge aufkommen. Die Arbeitsagentur kommt Betroffenen zu Hilfe. Allerdings wird maximal ein Beitrag übernommen, der dem allgemeinen Beitragssatz der GKV entspricht. Privatversicherte, deren monatlicher Beitrag über dieser Grenze liegt, bekommen diesen nur anteilig – eben im Umfang des GKV-Beitragssatzes – erstattet.

In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Für viele Privatversicherte ist der Moment der Arbeitslosigkeit immerhin eine Chance zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Vor allem dann, wenn der private Schutz in den letzten Jahren zu kostspielig geworden ist. Sie können sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit eine Krankenkasse suchen. Möchten Sie das nicht selbst erledigen, übernimmt es die Arbeitsagentur. Diese meldet Sie dann bei der Krankenkasse an, bei der Sie vor der privaten Versicherung gemeldet waren. Sind Sie noch nie gesetzlich versichert gewesen, wählt auch hier die Arbeitsagentur eine passende aus.

Tipp:

Sollten Sie planen, sich später wieder privat zu versichern, können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Mit dieser kommen Sie leichter zurück in Ihren alten PKV-Vertrag.

Zur Not in den Basistarif

Wird die finanzielle Belastung während der Arbeitslosigkeit für Sie zu groß (und ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich), können Sie in einen der Sozialtarife Ihres privaten Versicherers wechseln, in den Basis- oder Standardtarif. Beide bieten in etwa gesetzliche Leistungen. Angesichts dieser grundlegenden Gesundheitsleistungen ist der Basistarif jedoch vergleichsweise teuer. Er orientiert sich in der Regel am Höchstsatz der GKV. Oft bietet ein solcher Wechsel dennoch Einsparpotential gegenüber leistungsstärkeren PKV-Tarifen.

Versicherungen und Tarife vergleichen

Wenn Sie arbeitslos werden, genießen Sie weiterhin Schutz bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zeit der Arbeitslosigkeit sollten Sie dennoch dazu nutzen, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Unter Umständen können Sie Kosten sparen. Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln möchten, sollten Sie daher unbedingt die bestehenden Möglichkeiten – Krankenkassen, Versicherungen und Tarife – miteinander vergleichen.

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