Elternzeit beantragen – wann ist der richtige Zeitpunkt?

Um die Elternzeit entspannt genießen zu können, sollten Sie sich rechtzeitig um die Planung kümmern.

  • Beachten Sie die geltenden Fristen
  • Informieren Sie den Arbeitgeber rechtzeitig
  • Denken Sie an den Kündigungsschutz

Sie möchten im Job vorübergehend pausieren, um sich der Erziehung Ihres Kindes zu widmen? Das ist Ihr gutes Recht. Allerdings sollten Sie einige wichtige Fristen einhalten, wenn Sie Elternzeit beantragen. Tun Sie dies nicht, kann sich das nicht nur auf den geplanten Beginn der Elternzeit, sondern – vor allem für Väter – auch auf den Kündigungsschutz auswirken.

Meldefrist hängt von Kindesalter ab

Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 36 Monate Elternzeit, die Sie auf mehrere Zeitabschnitte verteilen können. Alles, was Sie tun müssen, um Elternzeit zu beantragen, ist Ihren Arbeitgeber fristgerecht über Ihre Babypause zu informieren. Doch genau hier gibt es einige Stolpersteine. Je nachdem, wann Sie in Elternzeit gehen möchten, gelten unterschiedliche Meldefristen.

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes

Sie wollen nach der Geburt Ihres Babys in Elternzeit? Oder nach einem halben Jahr gemeinsam mit dem Partner für einige Zeit daheimbleiben? Dann gilt: Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Kindes müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren – und zwar schriftlich mit Angaben zu Anfang und Ende der Babypause. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

Achtung:

Wenn Mütter im Anschluss an die Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen, wird Ihnen der Mutterschutz auf die Dauer der Elternzeit angerechnet.

Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes

Sie möchten später, also wenn das Kind etwas größer ist, in Elternzeit gehen? Ihnen stehen insgesamt 36 Monate Elternzeit zu – davon dürfen Sie 24 Monate in der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nutzen. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber dann frühzeitiger informieren. Nämlich spätestens 13 Wochen im Voraus.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Keine Sorge: Wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Fristen halten, können Sie trotzdem in Elternzeit gehen. Stimmt der Arbeitgeber dem verspäteten Antrag aber nicht zu, verschiebt sich der Beginn entsprechend der Tage oder Wochen, die Sie zu spät dran waren. Das kann die Planung schon mal durcheinanderbringen. Aber Vorsicht: Wenn Sie die Elternzeit früher beantragen, um auf Nummer sicher zu gehen, kann sich das – vor allem für Väter – auf den Kündigungsschutz auswirken.

Achtung, Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Elternzeit

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht mehr kündigen, sobald Sie Elternzeit beantragt haben. Denn in Elternzeit genießt jeder Arbeitnehmer per Gesetz einen Sonderkündigungsschutz. Aber Vorsicht: Der Sonderkündigungsschutz beginnt innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes frühestens acht Wochen vorher – zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie sich diese Fristen auf Sie auswirken können.

Beispiel zum Sonderkündigungsschutz

Ein Vater möchte nach der Geburt seines Kindes für zwei Monate in Elternzeit gehen. Damit er die Acht-Wochen-Frist auf keinen Fall verpasst, reicht er seinen Antrag drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ein. Das Problem: Er genießt nun keinen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt frühestens acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ist der Antrag dem Arbeitgeber ein Dorn im Auge, kann er dem Vater – zum Beispiel aus betrieblichen Gründen – noch kündigen. Geht der Antrag hingegen erst in der achten Woche vor Beginn der Elternzeit ein, könnte der Arbeitgeber nur in sehr wenigen Ausnahmefällen wie der eigenen Insolvenz kündigen.

Elternzeit beantragen: Fristen auf einen Blick

ArbeitgeberSonderkündigungsschutz
Bis zum 3. GeburtstagSpätestens 7 Wochen im Voraus informierenGilt frühestens 8 Wochen vor Elternzeit-Beginn
3. bis 8. GeburtstagSpätestens 13 Wochen im Voraus informierenGilt frühestens 14 Wochen vor Elternzeit-Beginn

Sonderkündigungsschutz betrifft vor allem Väter

Diese Acht-Wochen-Regelung kann in der Praxis vor allem für Väter ein Problem darstellen. Denn Frauen sind häufig schwanger, wenn Sie Elternzeit beantragen und genießen bereits einen besonderen Kündigungsschutz. Für eine Mutter kann jedoch die Acht- bzw. 14-Wochen-Frist dann relevant sein, wenn sie sich Ihre Elternzeit aufteilt und zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Mal in Elternzeit geht. Denn dann ist sie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht schwanger und verfügt über keinen besonderen Kündigungsschutz.

Elternzeit beantragen – wann ist also der richtige Zeitpunkt?

Fassen wir nochmal das Wichtigste zusammen. Wir gehen dabei davon aus, dass ein Vater oder eine Mutter innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes in Elternzeit gehen möchte: Sie sollten nicht später als sieben Wochen vor Elternzeit-Beginn Ihren Arbeitgeber informieren. Gleichzeitig sollten vor allem Väter bedenken, dass sie frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz genießen. Bedenkt man diese beiden Aspekte, wäre die achte Woche vor Elternzeit-Beginn ein passender Zeitpunkt, Elternzeit zu beantragen. Ist das Kind noch nicht geboren, entspräche dies der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin.

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