Wie sind Nutzer von Carsharing versichert?

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Wenn Sie Carsharing nutzen, sind Sie über den Anbieter haftpflicht- und kaskoversichert. Das Gleiche gilt für Plattformen, über die Sie private Autos mieten können. Auch hier sorgt der Plattform-Anbieter für den nötigen Versicherungsschutz. Aber Vorsicht! Ganz raus aus dem Schneider sind Sie im Schadensfall nicht.

Mit Carsharing genießen Sie die vielen Vorteile eines Autos, ohne ein eigenes besitzen zu müssen. Das ist bequem und spart Geld, denn Sie sind weder für den Unterhalt noch für die Wartung des Autos verantwortlich. Doch was ist, wenn bei der Fahrt mit dem Mietauto ein Schaden entsteht? Wir sagen Ihnen, wie Sie als Nutzer von Carsharing-Diensten versichert sind.

Versicherung läuft über den Anbieter

Sie können Carsharing über einen gewerblichen Anbieter, zum Beispiel Flinkster, oder ein Vermittlungsportal wie SnappCar nutzen, auf dem private Autobesitzer ihren fahrbaren Untersatz vermieten (privates Carsharing). In beiden Fällen gilt: Sie sind über den Carsharing-Anbieter bzw. die Vermittlungsplattform haftpflicht- und kaskoversichert. Gewerbliche Anbieter sind Eigentümer der Autos und deshalb sind Sie, wie bei einem herkömmlichen Mietwagen-Verleih, auch versichert. Vermittlungsplattformen hingegen schließen meist Zusatzversicherungen mit einem Kooperationspartner ab. Diese Zusatzversicherung gilt dann automatisch, wenn Sie über das Portal ein privates Auto mieten.

Gut zu wissen:

Wenn Sie Carsharing nutzen, ist in der Regel auch eine Pannenhilfe im Mietpreis inklusive. Im Ernstfall können Sie den Anbieter dann telefonisch kontaktieren. Sofern Sie nicht fahrlässig gehandelt haben, übernimmt dieser auch meist die Kosten für eine Reparatur.

Achten Sie auf die Selbstbeteiligung

Im Normalfall sind Sie über den Anbieter vollkaskoversichert. Damit sind – im Gegensatz zu Teilkasko – unter anderem auch Vandalismus und selbstverursachte Schäden inbegriffen. Aber aufgepasst: Wenn Sie einen Schaden selbst verschulden, müssen Sie meist eine bestimmte Summe aus eigener Tasche zahlen, die Selbstbeteiligung. Viele Anbieter verlangen hier bis zu 1.500 Euro. Wenn Ihnen dieses finanzielle Risiko zu groß ist, können Sie die Selbstbeteiligung häufig über einen Mietpreisaufschlag senken.

Wichtig:

Auch wenn der Vollkaskoschutz üblich ist – prüfen Sie in den AGB bzw. fragen Sie beim Anbieter nach, ob Sie als Mieter voll- oder nur teilkaskoversichert sind.

Carsharing-Versicherung übernimmt die Selbstbeteiligung

Es ist auch möglich, eine extra Carsharing-Versicherung abzuschließen, die im Ernstfall die Selbstbeteiligung – je nach Tarif anteilig oder komplett – übernimmt. Allerdings können Sie eine solche Police meist nur unter bestimmten Bedingungen abschließen. Zum Beispiel, wenn Sie bereits Kunde bei dem Versicherer oder Mitglied in einem bestimmten Autoclub sind. Ob sich ein solcher Versicherungsschutz grundsätzlich lohnt, hängt vor allem von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Sie regelmäßig Carsharing nutzen und die Selbstbeteiligung im Ernstfall große finanzielle Probleme bereiten würde, sollten Sie sich mit den Angeboten für Carsharing-Versicherungen genauer beschäftigen.

Für Vermieter: Das sollten Sie wissen

Sie denken darüber nach, Ihr Auto über Carsharing zu vermieten? Dann sollten Sie wissen: Trotz der Versicherung über die Vermittlungsplattform bleibt für Sie ein Restrisiko bestehen. Zum Beispiel, wenn die Schuldfrage nach einem Unfall unklar ist oder sich ein Mieter weigert, die Selbstbeteiligung zu zahlen. Manchmal bleiben dann nur juristische Schritte, die natürlich kosten. Übrigens: Der Schadenfreiheitsrabatt in Ihrer eigenen Kfz-Versicherung bleibt nach einem Unfall mit Ihrem Auto bestehen. Schließlich läuft der Versicherungsschutz über eine Zusatzversicherung und nicht über Ihre eigene Police.

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