Wann gelten Sie für die Versicherung als Raucher?

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Wer Raucher ist, muss das bei vielen Versicherungen angeben. Welche Konsequenzen das hat, und ab wann man eigentlich in die Kategorie „Raucher“ fällt, ist vielen Versicherungsnehmern nicht klar. Deshalb hier die wichtigsten Eckdaten zum Thema.

Wer eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss verschiedene Gesundheitsfragen beantworten, unter anderem zum eigenen Nikotinkonsum. Gerade Gelegenheitsraucher sind oft versucht, sich zu den Nichtrauchern zu zählen.

Schon eine Zigarette macht Sie zum Raucher

Die Annahme, dass der Konsum von lediglich einigen wenigen Zigaretten in der Woche oder im Monat nicht angegeben werden muss, ist aber falsch. Tatsächlich sind die meisten Versicherungen sehr strikt: Schon der einmalige Konsum von Nikotin in den vergangenen zwölf Monaten macht Sie im Bewertungssystem der meisten Anbieter zum Raucher. Ob Sie eine Schachtel in einem Jahr oder an einem Tag rauchen, macht nach den Kriterien der Versicherer dann keinen Unterschied mehr.

Zu aktivem Nikotinkonsum zählt dabei in der Regel nicht nur das Rauchen von Zigaretten, sondern auch von Wasserpfeifen, Zigarren oder Pfeife. Auch Kautabak oder E-Zigaretten bzw. -pfeifen stellen keine Ausnahme dar. Die meisten Versicherer zählen das alles zum relevanten Nikotinkonsum. Doch es gibt Ausnahme So erklärt die Cosmosdirekt beispielsweise nur Zigaretten, E-Zigaretten, Shisha und Zigarillos als relevant. Den Konsum von Pfeife, Schnupftabak und Zigarren müssen Kunden nicht angeben.

Rauchertarife sind deutlich teurer

Die Konsequenz für Raucher: Sie müssen mit deutlich teureren Tarifen für Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen rechnen. Denn Nikotinkonsum, so das Argument der Versicherungen, stellt schließlich ein Gesundheitsrisiko dar. Und das kann höhere Kosten für die Anbieter bedeuten. Für Risikolebensversicherungen zahlen Raucher tatsächlich oft mehr als das Doppelte von dem, was Nichtraucher für einen vergleichbaren Tarif zahlen. Nicht selten ist es sogar noch mehr. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für Raucher deutlich teurer.

Aufgepasst:

Wer als Raucher privat krankenversichert ist, muss teilweise ebenfalls mit höheren Kosten rechnen. Bei einigen Versicherern fällt nämlich ein monatlicher Risikozuschlag an. Das gilt jedoch nicht im Basistarif. Für diesen dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden.

Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten

Die höheren Kosten sind jedoch kein Grund, sich fälschlicherweise als Nichtraucher auszugeben. Denn das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Kommt Ihr Nikotinkonsum ans Licht, kann die Versicherung den Vertrag für ungültig erklären. Im Versicherungsfall wird dann kein Geld ausgezahlt. Gerade bei Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie und Ihre Angehörigen absichern sollen, bedeutet das ein unnötiges finanzielles Risiko.

Übrigens: Auch wenn Sie erst während der Vertragslaufzeit zum Raucher werden, müssen Sie das der Versicherung melden. Sie werden dann in den Rauchertarif hochgestuft. Ansonsten kann es auch in der Situation passieren, dass die Versicherung im Schadensfall nicht oder nur eingeschränkt zahlt. Das gleiche gilt aber auch umgekehrt. Wenn Sie dem Rauchen abschwören, können Sie bei den meisten Versicherungen beantragen, in den Nichtrauchertarif zu wechseln. Vielleicht sind die niedrigeren Versicherungsprämien ja ein zusätzlicher Ansporn, die Glimmstängel endlich sein zu lassen.

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