Rückzahlung der Mietkaution bei Privatinsolvenz nicht immer sicher

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Liegt Ihre Mietkaution auf einem Treuhandkonto, bekommen Sie im Falle einer Insolvenz des Vermieters keine Probleme. Anders liegt der Fall, wenn der Vermieter die Kaution auf sein Privatkonto eingezahlt hat. Dann können Sie sich hinten einreihen in die lange Schlange der Gläubiger: ein vermeidbarer Ärger.

Eigentlich sind Vermieter ja gesetzlich dazu verpflichtet, Mietkautionen auf gesonderte Treuhandkonten einzuzahlen – eben damit das Geld vor der Insolvenz geschützt ist. Aber leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Vermietern, die die Kaution nicht auf ein Treuhandkonto einzahlen. Liegt Ihr Geld auf dem Privatkonto des Vermieters, wird es bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur sogenannten Masseverbindlichkeit: Es geht also in die Insolvenzmasse über. Und das ist per se schon mal schlecht.

Ihre Mietkaution kann bei Insolvenz gefährdet sein

Der Insolvenzverwalter ist nämlich nicht dazu verpflichtet, Ihnen Ihre Mietkaution zurückzuzahlen. Wieso auch? Er betrachtet Sie lediglich als einen von vielen Gläubigern. Ihre Kaution nimmt in dem Insolvenzverfahren leider keine Sonderstellung ein. Das Problem ist nun, dass sehr viele Gläubiger ihre Ansprüche an den Vermieter stellen: Andere Mieter, Monteure, aber auch Energieversorger, Versicherer und Banken. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass nicht alle Gläubiger ihr Geld zurückerhalten. Und damit haben auch Sie eher schlechte Chancen, Ihre Kaution wiederzusehen.

Glück im Unglück: Zwangsverwalter müssen Mietkautionen auszahlen

Anders liegt der Fall, wenn die Gläubiger Ihres Vermieters keinen Insolvenz-, sondern lediglich einen Zwangsverwalter beauftragt haben. Dann bekommen Sie Ihre Kaution in jedem Fall zurück. Denn der Zwangsverwalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Mietkautionen Treuhandkonten anzulegen – falls das bislang noch nicht geschehen sein sollte – oder eben die Beträge auszuzahlen. In dem Fall hatten Sie nochmal Glück.

Auf Nummer sicher gehen mit Kautionskonto oder Mietkautionsversicherung

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie am besten von Anfang an dafür sorgen, dass Ihre Mietkaution sicher verwaltet wird. Bitten Sie dazu Ihren Vermieter, die Kaution auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Am besten verlangen Sie auch einen schriftlichen Nachweis darüber. So sind Sie auf der sicheren Seite. Eine weitere Möglichkeit ist, statt einer Kautionszahlung eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Auch hier ist die Mietkaution insolvenzsicher. Die Versicherung bietet außerdem den Vorteil, dass Sie sich die hohe Summe einer Kaution sparen. Stattdessen zahlen Sie dann einen kleinen monatlichen Versicherungsbeitrag. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er zu dieser Alternative bereit wäre.

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