Stichtag im Anflug – jetzt Kfz-Versicherung wechseln!

Kfz-Versicherer werben aktuell massiv um Autofahrer. Noch bis zum 30. November können die meisten ihre Kfz-Versicherung kündigen und einen günstigeren Tarif abschließen. Doch viele Autofahrer verpassen die Wechselchance – und lassen sich damit große Sparpotenziale entgehen.

Die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrages ist Ihnen schon seit Längerem ein Dorn im Auge und Sie möchten gerne weniger bezahlen? Dann zögern Sie nicht und nutzen Sie Ihre Wechselchance bis zum 30. November. Das lohnt sich in vielen Fällen. Erfahren Sie hier, wie viel Sie sparen und wie Sie vorgehen können, wenn Sie die Frist verpassen.

So viel können Sie sparen

Laut einer aktuellen Studie der Technischen Hochschule Rosenheim können Verbraucher bei einem Versicherungswechsel bis zu 155 Euro (28,4 Prozent) sparen. Natürlich variiert die Ersparnis im Einzelfall und hängt unter anderem von Ihrer Schadensbilanz und Ihrem Pkw ab. Warten Sie mit dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ruhig bis Mitte November – dann stehen die Chancen gut, dass Sie ein attraktives Last-Minute-Angebot ergattern.

Warum ist der 30. November Stichtag in der Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherungen enden in der Regel zum 31. Dezember – im Versicherungsjargon heißt das „Hauptfälligkeit“. Ihr erstes Versicherungsjahr wird also in vielen Fällen kürzer sein als zwölf Monate. Wenn Sie nicht kündigen, beginnt zum 01. Januar ein neues Versicherungsjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daraus folgt, dass der 30. November Stichtag für die Kündigung ist. Wenn Sie wechseln möchten, muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November vorliegen. Verpassen Sie das Datum, bleiben Sie für weitere 12 Monate im bisherigen Tarif versichert.

Wichtig:

Einige Anbieter vergeben inzwischen Verträge, die nicht zum 31. Dezember enden. Sie schließen dann einen Vertrag mit „unterjähriger Vertragslaufzeit“ ab – der Vertrag beginnt zum Beispiel zum 01. August und endet nicht zur Hauptfälligkeit, sondern zum 31. Juli. Die Kündigungsfrist bleibt bei einem Monat. Ihr persönlicher Stichtag wäre daher der 30. Juni.

Frist verpasst? Schlupfloch Sonderkündigungsrecht nutzen

Sie haben den 30. November verpasst, möchten aber keine weiteren 12 Monate beim Versicherer bleiben? Vielleicht können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Das ist nach einer Schadenregulierung, nach einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, und nach dem Verkauf des Autos möglich. Für die Schadenregulierung gilt: Sie können immer außerordentlich können – unabhängig davon, ob Sie Leistungen erhalten haben oder nicht. Berücksichtigen Sie jedoch die einmonatige Kündigungsfrist. Diese beginnt nach der Bearbeitung des Schadenfalls.

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