Reiserücktritt wegen Corona: Wer zahlt wann?

Bild zeigt Frau mit Mundschutz

Wer über Ostern eine Reise nach Italien geplant oder für ein paar Tage ein Hotel in der Schweiz gebucht hat, stellt sich nun die Frage: Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Reise storniere? Die Antwort lautet: Es kommt drauf an.

In einigen Fällen – etwa bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder im Falle eines Einreiseverbotes – besteht die Möglichkeit, dass Sie das Geld vom Veranstalter zurückbekommen. Die besten Chancen hat, wer eine Pauschalreise gebucht hat. Pauschalreisende können in der Regel kostenfrei zurücktreten, wenn die Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann – zum Beispiel, weil ein generelles Einreiseverbot für die gebuchte Region besteht, Grenzen geschlossen oder Flugverbindungen gestrichen wurden.

Zahlt die Reiserücktritts-Versicherung wegen des Coronavirus?

Eine Reiserücktritts-Versicherung greift nur, wenn der Versicherte so schwer erkrankt, dass er die Reise nicht antreten kann. Dazu muss er in der Regel ein ärztliches Attest beim Versicherer vorlegen. Wenn Sie also schwer erkranken und die gebuchte Reise nicht antreten können, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten übernommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen haben. Die Anbieter haben unterschiedliche Fristen für den Abschluss des Versicherungsschutzes. Diese liegen zwischen 14 bis 30 Tagen nach Reisebuchung, teilweise ist der Abschluss des Reiseschutzes bis 30 Tage vor Abreise möglich, dann beträgt die Frist in der Regel drei Tage nach der Buchung.

Da die WHO den Covid-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat, könnten sich Versicherungen jedoch weigern, die Stornierungskosten zu übernehmen, obwohl sich der Versicherungsnehmer mit dem Coronavirus infiziert hat. Der Grund: In vielen Verträgen steht eine Pandemie unter den Ausschlussgründen, wird sie also unter dem Punkt „nicht versichert“ aufgeführt.  Eine Pandemie wie der Covid-19-Ausbruch ist dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel auch nicht,

  • wenn Sie Angst vor einer Ansteckung haben,
  • wenn Sie nicht erkrankt sind, aber unter Quarantäne stehen,
  • wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt,
  • wenn Sie nicht ausreisen oder in das Urlaubsland einreisen dürfen.

Warum eine Reiserücktrittsversicherung trotzdem Sinn macht:

Ein Unfall oder eine unerwartete, schwere Erkrankung sind die häufigsten Ursachen für den Reiserücktritt. Aber auch ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft sind häufige Gründe für die Absage einer Reise. Insbesondere bei teuren Reisen, die kurzfristig nicht angetreten werden können, fallen häufig erhebliche Stornierungskosten an.

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