Folgen der Corona-Krise für den Versicherungsschutz: Was bei Berufsunfähigkeits- und Sterbegeldversicherungen zu beachten ist

Aufgrund der Corona-Epidemie sind in Deutschland bereits mehr als 100.000 Menschen erkrankt. Zumindest bei den schwereren Verläufen der Covid-19-Erkrankung sind bleibende Folgen nicht ausgeschlossen. Auch die Zahl der Toten wird in den kommenden Wochen und Monaten weiter steigen. Aber was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Leisten Versicherer auch bei Tod oder Berufsunfähigkeit, wenn sie auf die Covid-19-Erkrankung zurückzuführen sind? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengetragen:

Risikolebensversicherung leistet unabhängig von der Ursache

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte auf Anfrage des Versicherungsmagazins, dass die Corona-Epidemie zu keinerlei Einschränkungen bei den Leistungen der Lebensversicherungen führt. „Unabhängig von der Todesursache, also auch wenn sich Versicherte infizieren und an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung versterben, leistet die Lebensversicherung wie vereinbart“, sagte ein GDV-Sprecher. Auch jetzt kann noch kurzfristig eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die Antworten auf die Gesundheitsfragen sollten jedoch unbedingt wahrheitsgemäß sein, da bei falschen Angaben im schlimmsten Fall der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlischt. Ein positiver Corona-Test müsste dabei natürlich ebenfalls angegeben werden.

Grundsätzlich möglich: Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

Eine Sterbegeldversicherung, manchmal auch als Todesfallversicherung bezeichnet, wird meist abgeschlossen, um die Kosten für eine Beerdigung noch zu Lebzeiten zu decken. Die Hinterbliebenen müssen dann nicht die gesamten Kosten für die Bestattung, die Trauerfeier, den Sarg und die spätere Grabpflege stemmen. Ähnlich wie bei der Risikolebensversicherung wird in der Regel eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Grundsätzlich leistet die Sterbegeldversicherung unabhängig von der Todesursache – also auch, wenn die versicherte Person aufgrund einer Covid-19-Erkrankung verstirbt.

Achtung Wartezeit: Die volle Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person meistens nur ausgezahlt, wenn der Vertrag zum Todeszeitpunkt bereits eine bestimmte Zeit bestanden hat. Das können ein paar Monate, aber auch Jahre sein. Daher ist hier der Vergleich über einen Sterbegeldversicherungs-Rechner besonders wichtig. Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit ist nämlich grundsätzlich möglich. Diese ist dann jedoch mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Die Versicherer möchten herausfinden, ob eine Vorerkrankung besteht, die einen baldigen Tod verursachen könnte. Auch hier gilt: Ein positiver Corona-Test müsste angegeben werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig von der Art der Erkrankung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn die Erkrankung in Folge einer Corona-Infektion auftritt. Wer jedoch in Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte und in Folge einer Corona-Infektion an Covid-19 erkrankt war, muss die Infektion bei den Gesundheitsfragen angeben. Bei einem leichten Verlauf wird es bei den meisten Versicherern wahrscheinlich keine Probleme geben. Bei schwereren Verläufen muss erst die Zukunft zeigen, wie die Versicherer im jeweiligen Fall entscheiden.

Experten-Tipp

Bei der Sterbegeldversicherung wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt daher: Wer sich absichern möchte, sollte so früh wie möglich einen Vertrag abschließen.

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