Autodiebstahl während des Urlaubs: Tipps für betroffene Fahrzeughalter

Urlaubssaison ist auch Diebstahlsaison. Das zeigen Zahlen des Bundeskriminalamts für das Jahr 2019. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Automobil-Club, gibt Tipps, wie Betroffene bei einem Diebstahl vorgehen sollten.

Rund 19.000 Autos wurden im vergangenen Jahr in Deutschland gestohlen. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts. Steht das Auto zum Beispiel längere Zeit unbeachtet in der Auffahrt, während Sie verreist sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es gestohlen wird. Aber auch wenn Sie im Urlaub mit dem eigenen Auto unterwegs sind, schützt das nicht vor einem Diebstahl.

Der Auto Club Europa, besser bekannt als ACE, gibt Ratschläge, wie Sie im Falle eines Diebstahls vorgehen sollten, um unnötigen weiteren Schaden zu vermeiden. Dabei ist es irrelevant, ob Ihr Auto zu Hause entwendet wurde, während Sie im Urlaub waren, oder ob Sie es im Urlaub dabeihatten. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Ihr Auto im Ausland gestohlen wurde. Das grundlegende Vorgehen unterscheidet sich nicht.

Die Tipps in aller Kürze:

  • Diebstahl bei der Polizei anzeigen: Sie sollten eine schriftliche Diebstahlsanzeige machen. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis den Fahrzeugschein des gestohlenen Autos. Lassen Sie sich Kopien der Anzeige und des Protokolls aushändigen. Diese benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrer Versicherung und beim Straßenverkehrsamt.
  • Schriftliche Mitteilung an die Versicherung: Melden Sie Ihrer Kaskoversicherung den Schaden. Legen Sie dem Schreiben das Polizeiprotokoll und die Diebstahlsanzeige bei. Außerdem sollten Sie den Fahrzeugbrief, sämtliche Fahrzeugschlüssel und eine Stilllegungsbescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle beilegen.
  • Schadensmeldung an weitere Stellen: Je nachdem, was sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befunden hat, sollten Sie auch anderen Versicherern (z. B. Hausratversicherung und Gepäckversicherung) und Ihrer Bank (z. B. bei gestohlenen Kreditkarten) den Fall melden. Ist Ihr Auto geleast, müssen Sie den Diebstahl auch der Leasinggesellschaft bzw. der Leasingbank melden.
  • Abmeldung beim Straßenverkehrsamt: Die Abmeldung sollte spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Hierfür sind eine Kopie der Diebstahlsanzeige sowie Fahrzeugschein und -brief nötig. Befinden Sie sich zum Beispiel im Auslandsurlaub, sollten Sie frühzeitig mit dem Amt Kontakt aufnehmen.
  • Monatsfrist abwarten: Mit dem Kauf eines neuen Autos sollten Sie mindestens einen Monat warten. Denn wird das gestohlene Auto innerhalb eines Monats gefunden, müssen Sie es zurücknehmen. Nach einem Monat würde das Auto auf den Versicherer übergehen.

Mit diesen Tipps sollten Sie für den Ernstfall gerüstet sein, sodass Sie eine blöde Situation wenigstens ohne weiteren finanziellen Schaden meistern können.

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