Krankenkassenbeiträge: So viel zahlen Sie in der GKV

Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Vergleichen Sie bei der Wahl die erhobenen Beiträge, aber auch Leistungen.

Erfahren Sie hier,

  • Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag hat
  • Welchen Nutzen die Krankenkassenbeiträge haben
  • Wie der Beitrag aufgeteilt wird

Krankenversicherungsbeitrag in der GKV

Gesetzliche Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen jeweils einen individuellen Zusatzbeitrag. Wieviel Sie also letztlich zahlen, hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse Sie sind. Wir zeigen Ihnen, welcher Zusatzbeitrag im Jahr 2021 bei den Krankenkassen anfällt.

Wieso werden die Beiträge erhoben?

Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten. Konkret bedeutet das, dass die Krankenkassen Vorsorge- und Behandlungskosten, die bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten entstehen, übernehmen. Um diese Kosten zu decken, zahlen alle Mitglieder monatliche Krankenkassenbeiträge. Jedes einzelne Mitglied leistet also seinen kleinen Beitrag, damit das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) funktioniert.

Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab

Dabei zahlen nicht alle Mitglieder den gleichen Krankenkassenbeitrag. Entscheidend ist Ihr Arbeitseinkommen: Verdienen Sie eher wenig, bezahlen Sie auch einen niedrigeren Beitrag. Menschen mit einem hohen Verdienst zahlen im Gegenzug mehr in die Krankenkasse ein.

Hintergrund:

Damit funktioniert die Beitragsbemessung grundlegend anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dort werden die Beiträge nämlich nach Alter und Gesundheitszustand der Versicherten berechnet. Je höher das Gesundheitsrisiko, desto teurer wird es. Das Einkommen spielt in dem Fall dann kein Rolle.

So setzt sich der Krankenversicherungsbeitrag zusammen

Damit alle Kassenmitglieder einen ungefähr gleichen Anteil ihres Einkommens an die Krankenkassen zahlen, gibt es den allgemeinen Beitragssatz. Dieser gilt für alle – und zwar bei allen Krankenkassen. Der Beitragssatz ist ein fester Prozentwert, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Derzeit beträgt er 14,6 Prozent.

Neben dem allgemeinen gibt es auch den ermäßigten Beitragssatz. Dieser beträgt momentan 14,0 Prozent und kann z. B. von gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Einziger Unterschied: Im ermäßigten Beitrag haben Versicherte keinen Anspruch auf Krankengeld.

Tipp:

In der Familienversicherung der GKV können Sie Familienmitglieder kostenlos mitversichern. Das funktioniert zum Beispiel bei Ehepartnern und den eigenen Kindern. Es gibt aber Bedingungen.

Der Zusatzbeitrag macht den Unterschied

Der Krankenkassenbeitrag beinhaltet jedoch noch eine weitere Komponente. Neben dem allgemeinen Beitragssatz fällt nämlich auch der Zusatzbeitrag an. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist nicht gesetzlich festgelegt. Jede Krankenkasse kann selbst über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden. In diesem Punkt besteht ein gewisser Wettbewerb zwischen den verschiedenen Krankenkassen.

Derzeit beläuft sich der Zusatzbeitrag auf 0,39 bis 1,8 Prozent. Seit 2019 teilen sich Arbeitnehmer und -geber auch diesen Beitrag. Dieser Wert wird mit dem allgemeinen Beitragssatz addiert; beides zusammen ergibt den tatsächlichen monatlichen Krankenkassenbeitrag. Auf diese Weise entstehen verschiedene Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Versicherer. In der folgenden Tabelle bieten wir Ihnen einen Überblick über die Krankenkassenbeiträge 2021.

Beiträge der Krankenkassen 2021

Krankenkasse Zusatzbeitrag Beitragssatz insgesamt
AOK Baden-Württemberg 1,1% 15,7%
AOK Bayern 1,1% 15,7%
AOK Bremen / Bremerhaven 1,3% 15,9%
AOK Hessen 1,3% 15,9%
AOK Niedersachsen 1,3% 15,9%
AOK Nordost 1,5% 16,1%
AOK Nordwest 1,3% 15,9%
AOK PLUS 1,2% 15,8%
AOK Rheinland / Hamburg 1,1% 15,7%
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland 0,9% 15,5%
AOK Sachsen-Anhalt 0,6% 15,2%

Krankenkasse Zusatzbeitrag Beitragssatz insgesamt
Barmer GEK 1,5% 16,1%
DAK-Gesundheit 1,5% 16,1%
HEK – Hanseatische Krankenkasse 1,3% 15,9%
hkk 0,39% 14,99%
KKH – Kaufmännische Krankenkasse 1,5% 16,1%
TK – Techniker Krankenkasse 1,2% 15,8%
Knappschaft 1,6% 16,2%

KrankenkasseZusatzbeitragBeitragssatz insgesamt
BIG direkt gesund1,3%15,9%
IKK Brandenburg und Berlin1,49%16,09%
IKK classic1,3%15,9%
IKK Nord1,3%15,9%
IKK gesund plus1,1%15,7%
IKK Südwest1,5%16,1%

KrankenkasseZusatzbeitragBeitragssatz insgesamt
Audi BKK1,1%15,7%
Bahn BKK1,2%15,8%
Die Bergische1,4%16,0%
Bertelsmann BKK1,25%15,85%
BKK 241,0%15,6%
BKK Achenbach Buschhütten1,6%16,2%
BKK Akzo Nobel1,3%15,9%
BKK Diakonie1,4%16,0%
BKK Dürkopp Adler1,2%15,8%
BKK EUREGIO0,35%14,95%
BKK exklusiv0,99%15,59%
BKK Faber-Castell & Partner0,65%15,25%
BKK firmus0,44%15,04%
BKK Freudenberg1,3%15,9%
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER1,2%15,8%
BKK HMR Herford Minden Ravensberg1,35%15,95%
BKK Herkules1,7%16,3%
BKK Linde1,3%15,9%
BKK Melitta Plus1,2%15,8%
BKK MOBIL OIL1,29%15,89%
BKK PFAFF0,4%15,0%
BKK Pfalz1,4%16,0%
BKK ProVita1,3%15,9%
BKK Public1,1%15,7%
BKK SBH0,98%15,58%
BKK Scheufelen0,9%15,5%
BKK Technoform1,9%16,5%
BKK Textilgruppe Hof0,9%15,5%
BKK Verkehrsbau Union (VBU)1,3%15,9%
BKK VDN1,3%15,9%
BKK VerbundPlus1,1%15,7%
BKK Werra-Meissner1,5%16,1%
BKK Wirtschaft & Finanzen1,39%15,99%
BKK ZF & Partner1,8%16,4%
Bosch BKK1,2%15,8%
Debeka BKK0,9%15,5%
Die Continentale BKK1,4%16,0%
Energie-BKK1,46%16,06%
Heimat Krankenkasse1,1%15,7%
mhplus Betriebskrankenkasse1,28%15,88%
Novitas BKK1,54%16,14%
pronova BKK1,5%16,1%
R+V BKK1,2%15,8%
Salus BKK1,45%16,05%
SBK – Siemens BKK1,3%15,9%
SECURVITA BKK1,1%15,7%
SIEMAG BKK1,4%16,0%
SKD BKK1,7%16,3%
TUI BKK1,25%15,85%
VIACTIV Krankenkasse1,6%16,2%
WMF BKK1,6%16,2%

Zusatzbeitrag finanziert meist Zusatzleistungen

Krankenkassen, die nur einen sehr niedrigen Zusatzbeitrag verlangen, bieten den Mitgliedern letztlich günstigere Gesamtbeiträge. Andere Krankenkassen verlangen vielleicht einen höheren Zusatzbeitrag, bieten im Gegenzug aber auch oft umfangreichere Zusatzleistungen wie Zahnreinigungen oder Fitnesskurse an. In dem Zusammenhang sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihnen ein günstiger Beitrag oder umfangreichere Leistungen wichtiger sind. Manche Krankenkasse bietet jedoch auch beides gleichzeitig. Bei einem guten Preis-Leistungsverhältnis lohnt sich dann auch ein Wechsel der Krankenkasse.

Beitrag zur Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Den Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber. Genauer: Beide Parteien zahlen je die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also derzeit 7,3 Prozent. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag war von dieser Aufteilung bis Ende 2018 ausgenommen. Doch nun teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen zur Hälfte.

Aufgepasst: Selbstständige profitieren von dieser Teilung des Beitrags nicht. Logisch, denn einen Arbeitgeber, mit dem sie sich die Kosten teilen könnten, gibt es ja nicht. Das bedeutet: Selbstständige zahlen nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch den allgemeinen Beitrag in voller Höhe allein.

Bei zu hohen Kosten Krankenversicherung vergleichen

Die Krankenkassen bieten die gesetzlichen Leistungen und erheben den gleichen allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz. Unterschiede ergeben sich jedoch beim Zusatzbeitrag und bei den Zusatzangeboten. Wenn Sie Ihre Krankenkasse auf den Prüfstand stellen möchten, sollten Sie vor allem vergleichen, welche zusätzlichen Leistungen andere Krankenkassen bieten und welchen Beitrag diese dafür verlangen.

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