Pflegerentenversicherung: Absicherung im Pflegefall

Mit der privaten Pflegerentenversicherung können Sie sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus gegen finanzielle Risiken absichern.

  • Zusätzliche Absicherung für den Pflegefall
  • Gezielt Versorgungslücke schließen
  • Kostenloser Tarifvergleich

Pflegeschutz ausbauen

Die meisten Menschen verbinden mit der eigenen oder der Pflege eines Angehörigen vor allem eine hohe finanzielle Belastung. Dabei muss das nicht zwingend sein. Wer früh für den Pflegefall vorsorgt, kann die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gezielt aufbessern. Möglich ist das zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, zum Beispiel der Pflegerentenversicherung. Im Idealfall decken die kombinierten Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sämtliche anfallenden Kosten.

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Die Pflegerentenversicherung ist eine Variante der privaten Pflegezusatzversicherung. Wer sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus gegen finanzielle Risiken absichern möchte, die durch eine Pflege verursacht werden, kann diese bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Pflegebedürftige erhalten dann nicht nur aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen, um die Kosten zu decken, sondern zusätzlich vom privaten Pflegeversicherer.

Der Name deutet es an: Eine Pflegerentenversicherung leistet eine Pflegerente. Und wie alle anderen Renten auch, wird sie, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind (in diesem Fall die Pflegebedürftigkeit), ein Leben lang gezahlt. Das Geld der Pflegerente kann dann frei verwendet werden. Es ist nicht zweckgebunden an die Begleichung von Rechnungen für Pflegedienstleistungen, wie das zum Beispiel in der Pflegekostenversicherung der Fall ist. Damit kann die Pflegerente auch verwendet werden, um Angehörigen, die sich um die Pflege kümmern, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Hilfe zur Pflege

Wer die finanziellen Möglichkeiten, um privat vorzusorgen, nicht hatte, kann bei Pflegebedürftigkeit die staatliche Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Diese Sozialhilfe ist allerdings aufgrund der Einschränkungen, die mit ihr verbunden sind, nur im Notfall ratsam.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegerentenversicherung leistet nur bei Pflegebedürftigkeit. Um diese festzustellen, ist ein Gutachten nötig, das von Experten der gesetzlichen Pflegeversicherung erstellt wird. Der Pflegebedarf wird dabei in fünf Pflegegraden gemessen (bisher: drei Pflegestufen). Die Pflegegrade geben an, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Ein hoher Pflegegrad bedeutet dann, dass der Versicherte sehr viel Hilfe benötigt. Dementsprechend gewährt die gesetzliche Pflegeversicherung bei einem hohen Pflegegrad auch umfangreichere Leistungen. Und auch der private Pflegezusatz steigt bei den meisten Verträgen mit dem Pflegegrad.

Das leistet eine Pflegerentenversicherung

Die Leistungen aus einer privaten Pflegerentenversicherung sind hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig, vom schon angesprochenen Pflegegrad einerseits und vom vereinbarten Versicherungsumfang andererseits. Dabei gilt: Wer auf eine möglichst umfangreiche Pflegerente – in allen Pflegegraden – Wert legt, zahlt im Vorfeld auch höhere Versicherungsbeiträge.

Die Tarife der Versicherer bieten entweder gestaffelte Leistungen oder sie sind flexibel und individuell gestaltbar. Tarife mit einer Leistungsstaffelung gewähren die volle Pflegerente (100 Prozent) nur in den höheren Pflegegraden 4 und 5 (bisher: Pflegestufe 3). In niedrigeren Pflegegraden wird dagegen nur ein Teil der vollen Leistung ausgezahlt. Das sind meist um die 60 Prozent im dritten Pflegegrad und rund 30 Prozent in den ersten beiden Graden.

Kein Pflege-Bahr

Eine staatliche Förderung, wie sie mit dem sogenannten Pflege-Bahr bei einer Pflegetagegeldversicherung möglich ist, existiert für die Pflegerente nicht. Damit gibt es auch keine Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen. Denn Letztere entfallen nur bei einer staatlichen Förderung.

Viele Versicherer bieten hier allerdings auch individuell gestaltbare Tarife an. So ist es Versicherten zum Beispiel möglich, die 100-prozentige Pflegerente nicht nur für den höchsten Pflegegrad zu vereinbaren, sondern für alle anderen auch. Ob mit dem Geld am Ende auch die gesamten Pflegekosten gedeckt werden können, hängt dann von der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und von der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Pflegetagegeld oder Pflegerentenversicherung?

Pflegetagegeldversicherung und Pflegerente ähneln sich in vielen Punkten. Sie bieten beide ein monatliches Pflegegeld und sind frei verwendbar. Der wichtigste Unterschied ist jedoch, dass das Tagegeld lediglich für den Zeitraum der Pflege gewährt wird, die Pflegerente aber über diese Zeit hinaus ein Leben lang. Aus diesem Grund ist die Pflegerentenversicherung aber auch deutlich teurer als das Tagegeld (übrigens ist auch die Pflegekostenversicherung günstiger).

Wer vorsorgen möchte, sollte sich fragen, ob eine Pflegerentenversicherung sinnvoll ist. Ein guter Pflegeschutz lässt sich auch mit anderen privaten Pflegeversicherungen erzielen. Und das oft günstiger. Legt man allerdings Wert auf eine Altersvorsorge, die auch nach einer vorübergehenden Pflegesituation greift, kann die Pflegerente ein guter Baustein für das Alter sein.

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