Krankmeldung: Krankenkasse und Arbeitgeber informieren

Keiner wird gern krank. Gerade Arbeitnehmer müssen einiges beachten, wenn sie sich krankmelden. Erfahren Sie hier,

  • Wie eine Krankmeldung aussehen muss
  • Wann Sie zum Arzt gehen müssen
  • Was bei Krankheit im Urlaub passiert
  • Wann Sie Krankengeld bekommen

Fragen und Antworten zur Krankmeldung

Gerade im Winter ist es schnell passiert: Plötzlich ist man erkältet. Und zum eigenen Wohl und zum Schutz der Kollegen, die sich natürlich nicht anstecken sollen, bleibt man besser zu Hause und kuriert die Erkrankung aus. Doch wie genau meldet man seinem Arbeitgeber die Erkrankung? Und wie geht es dann weiter? Auch wenn eine Krankmeldung keine komplizierte Sache ist, warten ein paar Fallstricke auf den Arbeitnehmer, die sich jedoch leicht vermeiden lassen. Ein kleines FAQ versammelt die häufigsten Fragen, die sich Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung stellen.

Fehltage von Arbeitnehmern 2015

Grafik zu Fehltagen von Arbeitnehmern in Deutschland

Wieviele Fehltage sind normal?

Es ist vollkommen normal, dass ein Arbeitnehmer während eines Jahres mehrere Fehltage hat, also aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen kann. Die Statistik zeigt jedoch, dass die Anzahl der jährlichen Fehltage auch vom Alter des Arbeitnehmers abhängt. Mit zunehmendem Alter werden Versicherte häufiger bzw. länger krank. Und auch Teenager, die vielleicht schon einen Ausbildungsberuf ausüben, sind statistisch gesehen häufiger krank als junge Erwachsene. Die wenigsten Fehltage haben Menschen zwischen Mitte 20 und Mitte 30.

Was ist eine Krankmeldung?

Die Krankmeldung selbst ist lediglich der erste Schritt bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über den eigenen Arbeitsausfall zu informieren. „Unverzüglich“ meint dabei in der Regel, dass die Krankmeldung noch vor Arbeitsbeginn am entsprechenden Tag des Ausfalls erfolgen muss. Geschieht dies nicht, könnte der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Arbeitnehmer sollten mit der Krankmeldung also nicht warten, bis sie von einem Arzt krankgeschrieben wurden. Vielmehr sollten sie sich also bereits am Morgen, wenn klar ist, dass sie nicht zur Arbeit kommen können, beim Arbeitgeber melden. Macht dieser keine speziellen Vorgaben, auf welchem Weg er sich die Krankmeldung wünscht, genügt in der Regel ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an den Vorgesetzten.

Brauche ich eine Krankschreibung?

Nicht unbedingt. Der Gesetzgeber sieht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach drei Tagen vor. Das bedeutet, wer krank wird, muss spätestens am vierten Kalendertag ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung allerdings auch bereits am ersten Krankheitstag verlangen, dann besteht eine sofortige Attestpflicht. Wenn der Arbeitgeber dies tut oder die Krankschreibung im Arbeitsvertrag so geregelt ist, muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort einreichen. Er muss in diesem Fall noch am gleichen Tag einen Arzt aufsuchen und die Krankschreibung anschließend an den Arbeitgeber schicken.

Was mache ich mit dem Attest?

Die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss anschließend sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Krankenkasse geschickt werden. Die Krankschreibung sollte allerdings nicht – wie die generelle Krankmeldung – an den Vorgesetzten, sondern direkt an die Personalabteilung geschickt werden. Alles andere ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig. Denn auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für den Arbeitgeber) ist zwar keine Diagnose angegeben, aber der Stempel des Facharztes lässt Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung zu.

Neuerung:

Nachdem das Fernbehandlungsverbot 2018 gelockert wurde, bietet das Start-Up AU-Schein.de Krankschreibungen per Whatsapp an. Für eine einfache Erkältung bekommen Sie den Krankenschein, ohne den Weg zur Arztpraxis gehen zu müssen.

Muss ich das Bett hüten?

Eine Krankschreibung heißt nicht, dass man an das heimische Bett gefesselt ist. Immerhin kann zum Beispiel ein Aufenthalt an der frischen Luft der besseren Genesung dienen. Arbeitnehmer müssen sich also erst einmal keine Sorgen machen, beim Spaziergang einem Kollegen oder vielleicht sogar dem Vorgesetzten zu begegnen. Doch das heißt nicht, dass man bei Arbeitsunfähigkeit alles machen kann, was man sonst auch tut. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit den Heilungsprozess hemmt oder nicht. So ist also sogar Sport möglich, solange er der Gesundheit nicht abträglich ist.

Was geschieht, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer krank ist, ist nicht „urlaubsfähig“, wie es etwas umständlich im Arbeitsrecht heißt. Das bedeutet: Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, kann er gar keinen Urlaub nehmen. Er sollte sich stattdessen schnellstmöglich beim Arbeitgeber krankmelden und sich notfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen. Auf diese Weise verfallen die Urlaubstage nicht, sondern werden dem Urlaubstagekonto wieder gutgeschrieben, und zwar im zeitlichen Umfang der Krankschreibung. Grundsätzlich funktioniert die Krankmeldung im Urlaub genau wie die während der Arbeitszeit. Arbeitnehmer dürfen allerdings ihren Urlaub nicht einfach ohne Rücksprache um die Krankheitstage verlängern. Der Urlaub muss neu genehmigt werden.

Wie funktioniert die Krankschreibung im Auslandsurlaub?

Das allgemeine Prozedere ändert sich bei einer Erkrankung im Ausland nicht: Schnellstmöglich krankmelden und spätestens nach drei Tagen zum örtlichen Arzt gehen. Allerdings sollte der Arbeitgeber auch über den Aufenthaltsort informiert werden. Innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, reicht es, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der örtlichen Krankenkasse zu übergeben. Diese schickt das Attest an die heimische Krankenkasse und an den Arbeitgeber. In allen anderen Fällen sollte man darauf achten, dass der behandelnde Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, unterscheidet. Dies sollte aus seinem Attest deutlich hervorgehen. Dieses muss dann an die heimische Krankenkasse und an den Arbeitgeber geschickt werden. Bei Rückkehr aus dem Ausland muss die Erkrankung – sollte sie noch bestehen – von einem hiesigen Arzt bestätigt werden.

Habe ich ein Recht auf Urlaub nach Krankheit?

Selbst im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung dürfen Arbeitnehmer ihren Urlaub direkt antreten, auch wenn das bedeutet, dass sie zwischen Erkrankung und Urlaub nicht noch einmal an den Arbeitsplatz kommen. Der Arbeitgeber darf nicht allein wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Angestellten verlangen, dass er seinen Urlaub verschiebt. Das gilt insbesondere für bereits im Vorfeld genehmigten Urlaub. Auch wenn das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer zwischen auskurierter Krankheit am einen Tag und beginnendem Urlaub am darauffolgenden Tag gar nicht noch einmal auf Arbeit erscheint.

Was mache ich, wenn mein Kind krank wird?

Wird ein Kind krank, können sich Arbeitnehmer für die Pflege des Kindes freistellen lassen. Dies ist möglich bei Kindern, die unter zwölf Jahre alt sind. Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Freistellung pro Kind im Jahr. Allerdings ist der Arbeitgeber lediglich zur Freistellung verpflichtet; eine Lohnfortzahlung muss er hingegen nicht leisten. Viele Arbeitgeber zahlen den Lohn zwar auch, wenn das Kind eines Angestellten krank wird, doch die Regel ist das nicht. Arbeitnehmer, die keine Lohnfortzahlung erhalten, können bei ihrer Krankenkasse das sogenannte Kinderkrankengeld beantragen, das zur Betreuung eines kranken Kindes gedacht ist.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben die meisten pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Tag ihrer Krankschreibung. Doch in der Regel zahlt in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung der Arbeitgeber weiterhin den Lohn. Krankengeld wird erst ab dem 43. Tag der Erkrankung ausgezahlt.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und als solche nicht so hoch wie der Lohn selbst. Krankenkassen gewähren ein Bruttokrankengeld von 70 Prozent des Bruttolohns, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Vom Bruttokrankengeld gehen allerdings noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab. Das Nettokrankengeld, das sich daraus ergibt, erhält der krankgeschriebene Arbeitnehmer zur freien Verwendung. Durchschnittlich können Arbeitnehmer mit einem Nettokrankengeld rechnen, das in etwa 75 Prozent ihres Nettolohns entspricht.

Kann ich mein Krankengeld aufstocken?

Manche Arbeitgeber bezuschussen das Krankengeld auf Nachfrage. So lässt sich die Differenz zwischen Nettolohn und Nettokrankengeld ausgleichen. Die Regel ist dies jedoch nicht. Allerdings haben Arbeitnehmer – wie z.B. auch Selbstständige oder Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) – die Möglichkeit, frühzeitig eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

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