Im Minijob: Krankenversicherung oft über Umwege

Bei einem 450-Euro-Job besteht kein Krankenversicherungsschutz. Sie müssen sich über einen anderen Weg versichern. Dafür bieten sich u.a. diese Möglichkeiten:

  • Versicherungspflicht durch einen Hauptberuf
  • Familienversicherung über die Eltern
  • Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Keine Krankenversicherung bei 450-Euro-Job

Wer einen Minijob ausübt, ist noch nicht automatisch krankenversichert. Denn ein solches Beschäftigungsverhältnis sieht erst einmal keinen Krankenversicherungsschutz vor. Weder zahlt ein Minijobber in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein, noch erhält er daraus Leistungen. Doch keine Angst: Das bedeutet nicht, dass Sie als Minijobber keine Krankenversicherung haben.

Vielmehr ist es so, dass der Versicherungsschutz auf einem anderen Weg zustande kommt. Denn als Minijobber haben Sie eine Reihe verschiedener Möglichkeiten, um sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Entscheidend ist vor allem, was Sie neben dem Minijob beruflich tun bzw. in welchen familiären Verhältnissen Sie leben. Meist sind Sie nämlich darüber versichert.

Zwei Modelle des Minijobs

Doch zuerst einmal eine kurze Frage vorneweg: Was genau ist eigentlich ein Minijob? Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle: die geringfügig entlohnte Beschäftigung einerseits und die kurzfristige Beschäftigung andererseits. Letztere ist gesetzlich auf einen Zeitraum von drei Monaten bzw. 70 Tagen festgelegt. So können zum Beispiel Schüler oder Studenten während der Ferien in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten.

Aufgepasst: Bei kurzfristigen Beschäftigungen darf der Arbeitgeber höchstens einen Lohn von durchschnittlich 12 Euro in der Stunde zahlen. Eine monatliche Einkommensbeschränkung – wie bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung – gibt es hingegen nicht.

Weiter verbreitet ist allerdings die geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dieser können Sie zwar über einen unbegrenzten Zeitraum hinweg nachgehen. Jedoch sind die maximalen Einkünfte gedeckelt: In diesem Modell dürfen Sie nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Lediglich in drei Monaten eines Jahres dürfen Sie über dieser Einkommensgrenze liegen; allerdings nur dann, wenn Ihr Jahreseinkommen 5.400 Euro nicht übersteigt. Der Stundenlohn hingegen ist nicht begrenzt. Entscheidend ist lediglich das monatliche Einkommen.

Minijobs sind sozialversicherungsfrei

Beide Minijob-Varianten sind weitgehend sozialversicherungsfrei. Das heißt, die Beschäftigten zahlen weder in die Versicherungen ein, noch erhalten sie Leistungen daraus. Das gilt neben der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung auch für die Kranken- sowie Pflegeversicherung. Wenn Sie einem Minijob nachgehen, erhalten Sie also in diesen Bereichen keine Versicherungsleistungen, zumindest nicht über Ihre geringfügige Beschäftigung. Sie sollten sich deshalb auf andere Weise versichern.

Ausnahme Rentenversicherung

Eine Ausnahme bildet in diesem Fall die gesetzliche Rentenversicherung. Denn Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie zahlen also einen Teil ihres Gehaltes ein. Allerdings können sie sich von dieser Pflicht befreien lassen. Das hat zur Folge, dass geringfügig Beschäftigte den vollen Lohn ohne Abzüge erhalten. Sie sparen dadurch aber nicht für die spätere Rentenauszahlung an.

Mehrere Möglichkeiten zur Krankenversicherung im Minijob

Wie bereits erwähnt, sind bei einem Minijob gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung erst einmal nicht abgedeckt. Der Arbeitgeber bezahlt zwar an die GKV einen Pauschalbetrag für jeden seiner geringfügig Beschäftigten; daraus ergibt sich für diese aber kein Versicherungsschutz. Das bedeutet jedoch nicht, dass geringfügig Beschäftigte keine Krankenversicherung hätten. Schließlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Schüler und Studenten sind häufig familienversichert

Viele junge Menschen üben Minijobs aus. In diesem Fall greift oft noch die Familienversicherung der GKV. Und das hat große Vorteile. So sind zum Beispiel Schüler und Studenten in der Krankenversicherung meist beitragsfrei über ein Elternteil mitversichert. Dass ein Minijob keine Krankenversicherung bietet, ist kein Problem, denn der Versicherungsschutz besteht ja bereits über die Eltern. Auch Personen, die sich hauptsächlich um den eigenen Haushalt und die Kinderbetreuung kümmern, können einem Minijob nachgehen, während sie über den Ehepartner familienversichert sind.

Tipp:

Auch für ältere Studenten, die nicht mehr über die Familienversicherung geschützt sind, stellt die Versicherungsfreiheit im Minijob kein Problem dar. Denn als Studenten sind sie versicherungspflichtig. Dabei können sie zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.

Krankenversicherung bei Minijob und Hauptberuf

Manchmal gehen Minijobber mit ihrer geringfügigen Beschäftigung lediglich einem Nebenverdienst nach, z.B. um ihr Gehalt aufzubessern. Das kommt oft dann vor, wenn jemand in Teilzeit arbeitet oder einen geringen Lohn erhält. Doch auch in solchen Fällen ist die Versicherungsfreiheit im Minijob unproblematisch, denn über den Hauptberuf besteht bereits eine Krankenversicherung. Angestellte sind in den meisten Fällen pflichtversichert, Selbstständige können sich hingegen als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern oder in die PKV wechseln.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Minijob

Nun kann es natürlich aber auch sein, dass Sie vielleicht keine Möglichkeit haben, sich über ein anderes berufliches oder familiäres Verhältnis zu versichern. Sie kommen also weder für die Pflichtversicherung in einem Angestelltenverhältnis in Frage, noch für die beitragsfreie Familienversicherung. In diesem Fall können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen. Da der Arbeitgeberanteil bei Minijobs allerdings entfällt, ist eine solche Versicherung relativ teuer, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Sie ja maximal 450 Euro im Monat verdienen können.

Tipp:

Sie können alternativ auch in die private Krankenversicherung wechseln. Im Basistarif der PKV erhalten Sie ähnliche Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist der Basistarif meist teurer. Mit einem höheren Selbstbehalt können Sie die laufenden Kosten jedoch verringern.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Sozialversicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen

Zuletzt besteht noch die Möglichkeit, mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen gleichzeitig nachzugehen. Das Gehalt der einzelnen Minijobs wird dabei zusammengerechnet. Wenn Sie dann ein monatliches Gesamtgehalt jenseits der 450 Euro verdienen, übersteigen Sie die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze. Die Minijobs werden dadurch sozialversicherungspflichtig. So greift auch für Minijobber die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist nicht nur günstiger als die meisten Alternativen. Zusätzlich teilen Sie sich dann mit Ihrem Arbeitgeber (bzw. den Arbeitgebern) den Krankenkassenbeitrag.

Günstige Tarife suchen

Die meisten geringfügig Beschäftigten sind bereits auf irgendeine Weise krankenversichert, sei es nun über ein Familienmitglied oder einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf. Wer hingegen seinen Lebensunterhalt einzig durch einen oder mehrere Minijobs bestreitet, sollte bei der Wahl seiner Krankenkasse auch kostenbewusst denken. Denn die Kosten der notwendigen Versicherung können vergleichsweise hoch ausfallen – insbesondere bei einem Minijob. Krankenkasse ist aber nicht gleich Krankenkasse: Im Zusatzbeitrag und in ihren Wahltarifen unterscheiden sich die Anbieter. So können sich auch Minijobber mit einem geeigneten Tarif günstig versichern.

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