Krankenversicherung: Student meist über Eltern versichert

Ohne Krankenversicherung kann man nicht studieren. Doch welche Variante ist die beste – und vor allem günstigste für Studierende? Erfahren Sie hier,

  • Wie man sich als Student versichern kann
  • Was ältere Studenten beachten sollten
  • Was man beim Studium im Ausland beachten muss
  • An was Privatversicherte denken sollten

Jeder Student braucht eine Krankenversicherung

Wer sich nach der Schule für ein Studium entscheidet, wird oft mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört auch die Immatrikulation bzw. Einschreibung, zu der die angeforderten Unterlagen mitzubringen sind. Hierzu gehört auch ein Krankenversicherungsnachweis, der erforderlich ist, um sich an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule einzuschreiben. Doch sind Kinder auch nach der Schule noch über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert?

Studenten haben Versicherungspflicht

Auch für Studenten besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Studenten sind nicht nur bei der Immatrikulation für das Erststudium, sondern auch für Aufbau- bzw. Erweiterungsstudiengänge und sogar während eines Urlaubs- oder Auslandssemesters krankenversicherungspflichtig. Grundsätzlich besteht die studentische Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, jedoch maximal bis Semesterende, in dem der Studierende 30 Jahre alt wird. In Ausnahmefällen kann diese Versicherung jedoch auch nach Überschreitung der Altersgrenze oder der erlaubten Fachsemester weiterbestehen. Anschließend können sich Studenten freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Doch auch nach dem Studium bleibt die Krankenversicherungspflicht aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bestehen.

Grafik zeigt wie Studenten sich krankenversichern sollten

Familienversicherung für Studenten

Die Familienversicherung ist in der Regel die erste Station innerhalb der Krankenversicherung. Student sein bedeutet für viele immer noch, auch finanzielle Abstriche machen zu müssen. Zumindest in der gesetzlichen Krankenversicherung bringt der Status aber auch einige Vorteile. In der Regel können sich Studenten auch nach der Schulzeit weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern versichern, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das bedeutet, dass Studenten Krankenversicherung und Pflegeversicherung über ihre Eltern laufen lassen können. Auch bisher über die private Krankenversicherung abgesicherte Studenten können während des Studiums zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Müssen dies jedoch nicht tun.

Wieviel dürfen Studenten hinzuverdienen?

Doch arbeitende Studenten sollten darauf achten, dass sie während ihres Studiums nicht zu viel Geld verdienen. Denn maximal 450 Euro pro Monat sind erlaubt, um als Student weiterhin familienversichert zu bleiben. Nimmt man einen gut bezahlten Job während der Semesterferien an, muss man sich jedoch keine Sorgen machen, denn dieser Lohn gilt nicht als regelmäßiges Einkommen. Zur Sicherheit sollte man sich vor Jobantritt bei der elterlichen Krankenkasse informieren.

Krankenversicherung: Studenten ab 25

Wurde ein Student bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern abgesichert, kann dieser Zeitraum maximal um die Dauer des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert werden. Sobald die Familienversicherung nicht mehr greift, steht ein Wechsel in die studentische Krankenversicherung an. Ist der Student bereits verheiratet bzw. lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und sind auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt, kann er meist über den Ehepartner familienversichert werden. Eine Altersgrenze gibt es hierbei nicht.

Haben Studenten das 25. Lebensjahr vollendet oder möchten mehr Geld verdienen, als innerhalb der Familienversicherung gestattet ist, müssen sie aufgrund der nun geltenden Versicherungspflicht in die studentische Krankenversicherung wechseln. Das normale Vorgehen, wenn man sich als Student nicht mehr familienversichern kann.

Hier liegt der Grundbeitrag auch 2019 bei 66,33 Euro pro Monat, wobei noch der Beitrag zur Pflegeversicherung sowie ein Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse selbst bestimmt wird, hinzukommen. Entsprechend kann es sinnvoll sein, vor Abschluss einer Krankenversicherung für Studenten diverse Angebote miteinander zu vergleichen. Hierbei sollten jedoch nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die verschiedenen Leistungen der Krankenkassen berücksichtigt werden.

Zusatzkosten Pflegeversicherung

Versicherungspflichtige Studenten, die im Alter von 23 Jahren noch keine Kinder haben, bezahlen einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Für sie fällt ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozent an, so dass nicht 3,05 Prozent, sondern 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung veranschlagt werden.

Später freiwillig gesetzlich krankenversichern

Doch auch der Schutz der studentischen Krankenversicherung besteht nicht ewig. Dieser endet in der Regel mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters oder dem Semester, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet. Allerdings kann es hierbei auch Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn man über einen längeren Zeitraum krank war oder ein Kind bekommt. Auch für Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, kann es Ausnahmeregelungen geben. Entsprechend sollte man sich vor Abschluss einer Krankenversicherung vorab mit dieser in Verbindung setzen und sich über die entsprechenden Regelungen erkundigen.

Zudem bieten einige Krankenkassen in der Übergangszeit für einige Monate einen ermäßigten Tarif für Studenten an, die sich freiwillig gesetzlich versichern müssen. So kann der Student Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu einem verminderten Beitrag nutzen. Anschließend wird meist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte fällig, allerdings darf der Student hierfür nicht mehr als 945 Euro pro Monat verdienen. Gänzlich endet die Möglichkeit einer Krankenversicherung für Studenten mit der Vollendung des 37. Lebensjahres.

Gibt es Vergünstigungen auch in der privaten Krankenversicherung?

Es ist zudem grundsätzlich möglich, dass sich jeder Student auf Antrag von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt und eine private Krankenversicherung abschließt. Doch sollte dieser Schritt wohl überlegt sein. Immerhin bietet die gesetzliche Krankenversicherung Studenten viele Vorteile. Und eine private Krankenversicherung ist nicht nur mit Vorteilen verbunden.

  • Die Leistungen zwischen studentischer Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse unterscheiden sich häufig nicht besonders von den Leistungen der privaten Krankenversicherung.
  • Private Krankenversicherungen übernehmen häufig nicht die Kosten bei einer langfristigen Psychotherapie, wenn psychische Probleme auftreten.
  • Die Erstattung der Arztrechnung ist mit mehr Aufwand verbunden.

Besonders riskant ist der Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten gerade deshalb, weil dieser häufig nicht nur während des Studiums gilt. Denn gerade wenn sich ein ehemaliger Student nach dem Studium selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kann der Wechsel in die private Krankenversicherung verbindlich sein. Ansonsten besteht häufig bei Antritt der ersten Festanstellung die Möglichkeit, zurück in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Krankenversicherung bei dualem Studium

Bei einem dualen Studium werden Studium und Berufspraxis miteinander kombiniert. Der Student erlernt das theoretische Wissen an einer Universität oder Fachhochschule und wendet es direkt an bei einem Praxispartner, bei dem er die praktischen Ausbildungsinhalte vermittelt bekommt. Studenten eines dualen Studiums sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie werden wie Auszubildende behandelt. Und egal ob Auszubildender oder dualer Student – Krankenversicherung zahlen beide selbstständig. Die Familienversicherung greift nicht.

Krankenversicherung: Student im Auslandssemester

Wird ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU absolviert, während man an einer in Deutschland zugelassenen Hochschule immatrikuliert ist, besteht in der Regel weiterhin Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse. Studenten, die familienversichert sind, müssen in der Regel weiterhin keine Beiträge zahlen. Die Beiträge für die studentische Versicherung dagegen werden weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben.

Dies gilt ebenfalls, wenn ein Student an einer Hochschule innerhalb des EU-Auslandes, den EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) Island, Liechtenstein und Norwegen oder in der Schweiz immatrikuliert ist, seinen Wohnsitz jedoch weiterhin in Deutschland hat. Mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten Studenten dann vor Ort die medizinisch notwendige Versorgung, als wären sie direkt in diesem Staat versichert.

Wird das Auslandssemester außerhalb Europas absolviert, kann es sein, dass Studenten sich im jeweiligen Land versichern müssen. In einem solchen Fall sollte man sich vorab mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. So kann es hilfreich sein, für diesen Zeitraum eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um die Rückkehr in die GKV möglichst unkompliziert zu gestalten. Zudem kann auch eine spezielle Auslandskrankenversicherung an dieser Stelle sinnvoll sein. Dabei sollte jedoch unbedingt auf die maximale Länge des Auslandsaufenthaltes geachtet werden.

Ausländische Studenten

Stammt ein Student aus einem Staat der EU, ist dieser in der Regel bereits in seinem Heimatland krankenversichert und muss keine solche Versicherung mehr in Deutschland abschließen. Hier besteht die Möglichkeit, direkt mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zu einem Arzt zu gehen. Stammt der Student aus einem anderen Land, muss er sich meist in Deutschland krankenversichern.

Krankenversicherung Studenten: Vergleich hilft bei Suche

Grundsätzlich besteht in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur Krankenversicherung, Student oder nicht. Allerdings haben Studenten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich beitragsfrei innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung über ihre Eltern familienversichern zu lassen. Werden diese Voraussetzungen nicht länger erfüllt, besteht für Studenten Versicherungspflicht innerhalb der studentischen Krankenversicherung. Wie hoch der monatliche Beitrag für diese ausfällt, hängt in der Regel von den jeweils erhobenen Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkasse ab, so dass dieser Prozentsatz von Versicherung zu Versicherung variieren kann.

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