Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Ausstieg

Formfehler ermöglichen einen Darlehens-Widerruf auch nach Jahren. Wie gehen Sie am besten vor?

  • So erkennen Sie Formfehler in Ihrem Vertrag
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Wie bei jedem Vertrag besteht auch beim Darlehensvertrag die Möglichkeit, diesen zu widerrufen. Allerdings ist die Frist mit maximal 30 Tagen relativ kurz. In den letzten Jahren haben Formfehler in Widerrufsbelehrungen dazu geführt, dass Kunden aber auch noch Jahre später aus ihren Darlehen aussteigen konnten. Aber wann können Sie Ihren Vertrag überhaupt widerrufen und wie gehen Sie am besten vor?

Reguläres Widerrufsrecht eines Darlehens

Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber eine Frist von 14 Tagen vor, in denen Sie als Verbraucher Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Dies gilt auch für Baufinanzierungen. Manche Anbieter weiten diese Frist auch auf bis zu 30 Tage oder zwei Monate aus und bieten somit freiwillig eine längere Widerrufsfrist. Dies muss allerdings so im Vertrag stehen. Im Anschluss besteht nur noch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Allerdings müssen Sie dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Außerdem gibt der Gesetzgeber vor, dass Sie nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht haben, auch wenn eine längere Zinsbindung vereinbart wurde. Dann darf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Muster-Vorlage Widerruf: Widerrufen Sie Ihr Darlehen am besten schriftlich. Sie können auch unsere Vorlage nutzen, die Sie ganz einfach per PDF herunterladen, ausdrucken und vervollständigen können.

PDF Widerruf des Darlehensvertrag: Muster

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Frist zur Rückzahlung verlängert sich

Wieso ist das Thema Widerruf beim Immobilienkredit so kontrovers, wenn es doch eigentlich feste gesetzliche Vorgaben dafür gibt? Das liegt vor allem daran, dass Banken ihren Kunden oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgehändigt haben.

Widerrufsfrist beginnt offiziell nicht

Fehlerhaft sind all diejenigen Verträge, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dabei haben die Banken wichtige Informationen, die zwingend im Vertrag vorkommen müssen, verändert oder weggelassen, so dass der Kunde nicht ausreichend über seine Rechte und Pflichten informiert ist. Durch diesen Formfehler beginnt juristisch gesehen die Widerrufsfrist nicht.

Der Darlehensvertrag kann dann in eingen Fällen auch nach Jahren noch widerrufen werden. Man spricht auch vom Widerrufsjoker. Die Widerrufsbelehrung muss Ihnen zwingend bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden und inhaltlich korrekt sein. Erst wenn Sie diese erhalten haben, beginnt die Widerrufsfrist offiziell. Doch bei neueren Veträgen wurde „nachgebessert“. Hier haben Sie nicht mehr so lange Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Die Rechtslage hängt davon ab, wann Sie den Vertrag geschlossen haben:

Verträge bis 2010

Kunden mit Verträgen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erhielten in vielen Fällen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese konnten bis 21. Oktober 2016 widerrufen werden. Darlehensverträge, die vor dem Stichtag unterzeichnet wurden, können Sie jetzt nicht mehr widerrufen.

Verträge ab 2010

Auch bei neueren Verträgen kommen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vor. Bei Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, besteht noch immer die Möglichkeit, diese auch über die gesetzliche Frist hinaus zu widerrufen und sich danach beispielsweise eine günstige Alternative zu suchen.

Verträge ab 2016

Seit dem 21. März 2016 gilt die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Mit ihr wurde auch das Widerruftsrecht geändert. Alle Veträge, die ab dem Stichtag geschlossen wurden, haben nun ein Widerrufrsrecht von einem Jahr und 14 Tagen, wenn der Widerruf fehlerhaft war. Danach erlischt es.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wollen Sie ein Darlehen nach Ablauf der Widerrufsfrist vorzeitig zurückzahlen, verlangen die Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kompensiert die Zinsausfälle, die Sie in der Zukunft gezahlt hätten. Auch diese können Sie aufgrund einer fehlerhaften Belehrung umgehen, selbst wenn Sie die Zahlung bereits getätigt haben.

Wann können Sie ein Darlehen nicht widerrufen?

Manche Darlehen können Sie nicht widerrufen. Dazu gehören beispielsweise Null-Prozent-Finanzierungen, Minikredite oder manche Förderdarlehen. Diese haben dann folglich auch keine Widerrufsbelehrung. Einzige Ausnahme: Sie haben vertraglich ein Widerrufsrecht vereinbart.

Woran Sie eine falsche Widerrufsbelehrung erkennen

Obwohl sich die Banken und Sparkassen mittlerweile des Problems bewusst sind, können auch neue Verträge noch von falschen Informationen betroffen sein. Als Laie ist es oft schwer, Formfehler zu erkennen. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand zu holen, wenn Sie Ihren Vertrag für fehlerhaft halten. Dies kann beispielsweise ein Anwalt sein. Auch die Verbraucherzentralen sind wichtige Anlaufstellen.

Folgende Punkte bieten Anlass zu einer Überprüfung des Darlehensvertrags:

  • Aus dem Vertrag geht nicht hervor, wann die Widerrufsfrist beginnt oder wie lange diese dauert.
  • Es fehlen Angaben zur Laufzeit, zum Zinssatz oder zum Kündigungsrecht (Pflichtangaben).
  • Es kommen uneindeutige oder vage Belehrungen vor, die den Kunden verwirren könnten.
  • Der Vertrag enthält allgemeine Formulierungen, die sich nicht spezifisch auf den Kunden beziehen.

Gründe für den Widerruf eines Immobiliendarlehens

Ein Kredit-Widerruf ist mit etwas Aufwand verbunden. Lohnt sich das überhaupt? Beim Abschluss einer Baufinanzierung legen Sie vorab eine Laufzeit vertraglich fest. Gleichzeitig wird auch der Zinssatz für diesen Zeitraum festgesetzt und kann im Anschluss nicht mehr geändert werden. Allerdings sind die Zinsen heute viel niedriger als in alten Verträgen. Dann möchten Sie zurecht von den Niedrigzinsen profitieren und aus dem alten Darlehensvertrag aussteigen. Berechnen Sie bestenfalls vorab, wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen. Auch gravierende Veränderungen können dazu führen, dass Sie Ihren Vertrag ggf. widerrufen möchten: Der Verkauf der Immobilie, Arbeitslosigkeit oder gar der Tod eines Darlehensnehmers sind Anlässe für einen Widerruf.

Tipp:

Ist Ihr Vertrag nicht fehlerhaft und Sie möchten trotzdem von den heutigen Niedrigzinsen profitieren? Dann nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, das nach zehn Jahren Vertragsdauer besteht. Aber Achtung: Lassen Sie keine Vertragsänderung der Bank zu, beispielsweise, weil diese mit besseren Zinsen lockt. Dann beginnt die Frist nämlich wieder von vorne.

So gehen Sie konkret vor

Zunächst müssen Sie prüfen, ob der Ausstieg aus dem Darlehen möglich ist. Dazu empfiehlt sich juristischer Beistand. Ist Ihr Vertrag fehlerhaft, können Sie ihn widerrufen. Das tun Sie am besten schriftlich als Einschreiben per Post. Es genügt ein Anschreiben, in dem Sie Ihre Daten angeben und mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen wollen. Sie können auch unsere Muster-Vorlage nutzen, die Sie nur noch vervollständigen müssen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung rückwirkend zurückfordern. Auch hier schicken Sie eine schriftliche Aufforderung, die gezahlte Summe zurückzuzahlen.

Einen Grund für den Widerruf brauchen Sie nicht anzugeben. Fordern Sie zudem eine schriftliche Bestätigung der Bank. Weigert sich die Bank, sind ggf. weitere rechtliche Schritte notwendig.

Tipp:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie, ob diese in Ihrem Fall die Kosten für Anwalt und Co. übernimmt. Viele Versicherer schließen Bauangelegenheiten explizit aus.

Holen Sie vorab ein neues Baufi-Angebot ein

Natürlich brauchen Sie im Normalfall auch ein neues Darlehen. Informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Angebote, so dass Sie bestenfalls bereits beim Widerruf des Darlehens ein konkretes Angebot in der Tasche haben. Je nachdem, wie lang Ihr alter Kredit bereits läuft, können Sie viel Geld einsparen: Heutzutage sind die Bauzinsen sehr viel niedriger als noch vor ein paar Jahren.

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