Was ist die Entgeltumwandlung und wie sinnvoll ist sie?

Bei der Entgeltumwandlung fließen über den Arbeitgeber Teile des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge.
Hier erfahren Sie,

  • wie die Entgeltumwandlung funktioniert,
  • welche Vor- und Nachteile sie hat und
  • wann die Entgeltumwandlung sinnvoll ist.

Angesichts sinkender gesetzlicher Renten wird es immer wichtiger, eigenständig vorzusorgen. Eine Möglichkeit dazu ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), kurz Betriebsrente. Dabei verzichten Sie auf einen Anteil Ihres Bruttogehalts, den Ihr Arbeitgeber im Anschluss monatlich oder jährlich in einen Vorsorgevertrag einzahlt, zum Beispiel eine Lebens- oder Rentenversicherung. Das Besparen des Vorsorgevertrags durch den Arbeitnehmer wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Denn Sie wandeln Teile Ihres Gehaltes in Vorsorge-Beiträge um. Beteiligt sich der Arbeitgeber, spricht man von einem Arbeitgeberzuschuss. Das Besondere an der Betriebsrente: Sie sparen zusätzlich Steuern und Sozialabgaben. Dennoch ist die Entgeltumwandlung nicht immer sinnvoll. Erfahren Sie hier die Vor- und Nachteile und was Sie bedenken sollten.

Tipp:

Bereits seit 2002 haben Arbeitnehmer per Gesetz einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Arbeitgeber müssen sich jedoch erst seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 beteiligen. Haben Sie eine Entgeltumwandlungs-Vereinbarung getroffen, muss Ihr Arbeitgeber zukünftig mit einzahlen. Das gilt für alle neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 2019 und für bereits bestehende Vereinbarungen ab 2022.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst in betriebliche Versorgungsleistungen investieren möchten, um sich damit eine betriebliche Rente aufzubauen, führt der Weg über Ihren Arbeitgeber. Die Beiträge werden von ihm eingezahlt. Er sorgt dafür, dass die vereinbarte Summe vom unversteuerten Bruttogehalt abgeht und in einen Vorsorgevertrag eingezahlt wird. Wie dieser ausgestaltet ist, oder wo er abgeschlossen wird, entscheidet der Arbeitgeber. Prüfen Sie jedoch sorgfältig das Angebot Ihres Unternehmens. Meistens bietet der Chef mit Unterstützung eines Vermittlers nur eine bestimmte Lebens- oder Rentenversicherung an. Der Vertrag ist dann oft günstiger als ein privat abgeschlossener. Es kann aber sinnvoll sein, den Vertrag mit anderen Vorsorgemöglichkeiten zu vergleichen. Fragen Sie im Zweifelsfall auch nach einem besseren Angebot.

Entgeltumwandlung: Beispiel zur Veranschaulichung

  • 30-jähriger Arbeitnehmer aus Bayern
  • monatlicher Bruttoverdienst: 2.900 Euro
  • Beispielhafter Anteil, der in die bAV fließt: 200 Euro

Der Vorteil: Die eingezahlten 200 Euro sind steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitnehmer spart deshalb etwa 99 Euro.

Zusätzlicher Pluspunkt: Trotz der Einzahlung von 200 Euro muss er netto nur auf rund 101 Euro verzichten.

Wann ist die Entgeltumwandlung sinnvoll? Die Vor- und Nachteile

Durch die Entgeltumwandlung die Rente aufbessern und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen? Klingt zunächst einmal sehr gut. Doch leider hat diese Vorsorgevariante nicht ausschließlich positive Seiten. Um zu beurteilen, ob die Entgeltumwandlung sinnvoll für Sie ist, sollten Sie zunächst einige wichtige Vor- und Nachteile abwägen.

VorteileSie leisten einen eigenen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter: Ob die gesetzliche Rente in Zukunft noch zum Leben ausreicht, ist mehr als fraglich. Ergänzende Vorsorgevarianten sind deshalb wichtiger denn je.
Sie sparen Steuern und Sozialabgaben: Arbeitnehmer können mit der Entgeltumwandlung Ihre Steuern und Abgaben reduzieren. Denn der Sparbetrag geht direkt vom Bruttogehalt ab. Nur auf das verbleibende Einkommen fallen Abgaben und Steuern an. Ein Pluspunkt ist außerdem, dass Sie dadurch – wie das Rechenbeispiel oben verdeutlicht – mehr in den Vorsorgevertrag einzahlen, als Ihnen netto an Einkommen fehlt.
NachteileSie zahlen den vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag: Wenn Sie Ihre Betriebsrente erhalten, müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter den vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Das gilt, wenn Ihre Betriebsrente zusammen mit weiteren Versorgungsbezügen 148,75 Euro (Stand 2017) pro Monat übersteigt.
Betriebsrente wird nachträglich besteuert: Die Betriebsrente muss mit der Auszahlung versteuert werden. Wie viele Steuern Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz bei Renteneintritt ab.
Ihre gesetzliche Rente sinkt: Wenn Sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, erhalten Sie weniger gesetzliche Rente. Denn Ihr Bruttogehalt verringert sich durch die Entgeltumwandlung. Damit zahlen Sie jedes Jahr weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was sich dann entsprechend auf Ihre Rente auswirkt.

Das sollten Sie ebenfalls bedenken

Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Sie sollten aber auch weitere Punkte bei Ihrer Entscheidung für oder gegen die Entgeltumwandlung bedenken. Denn auch Ihr aktueller Beruf und Ihre Zukunftspläne spielen eine entscheidende Rolle.

  • Jobwechsel: Wechseln Sie häufig den Job oder planen Sie dies in absehbarer Zukunft, ist die betriebliche Altersvorsorge häufig nicht sinnvoll. Denn diese lohnt sich mehr, wenn Sie einige Zeit mit dem gleichen Unternehmen sparen. Jobwechsel können durchaus Probleme bedeuten, da Sie den bestehenden Vorsorgevertrag nicht ohne Weiteres zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen können. Zusätzliche Kosten für die Übertragung des angesparten Geldes auf einen neuen Vertrag oder Abschlusskosten für einen weiteren Vertrag sind dann häufig die Folge.
  • Krankenversicherung: Ihre Versicherung kann beeinflussen, ob sich die Entgeltumwandlung für Sie lohnt. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, zahlen Sie bei Auszahlung den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf Ihre Betriebsrente. Sind Sie über eine private Kasse versichert, können Sie meist profitieren, da die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Ihre Rente im Alter entfallen.
  • Eigenheim: Sie planen den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie? In diesem Fall ist es oft sinnvoller, das Geld in Ihr Traumhaus zu investieren. Denn ein Eigenheim ist ebenfalls eine wertvolle Altersvorsorge.
Tipp:

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge an? Ein Beratungsgespräch im Unternehmen kann auch dabei helfen, zu entscheiden, ob sich die Entgeltumwandlung für Sie lohnt oder nicht.

Ersparnisse müssen Nachteile überwiegen

Nur weil Sie gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung haben, muss sich diese nicht zwangsläufig lohnen. Eine geringere gesetzliche Rente, die nachträgliche Besteuerung sowie die Sozialabgaben können dafür sorgen, dass die Entgeltumwandlung nicht sinnvoll ist. Hauptsächlich individuelle Faktoren, wie die Höhe Ihres Gehalts und Ihr Steuersatz, sind hier entscheidend. Stellen Sie daher die Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben dem Mehraufwand im Alter gegenüber: Gleichen die finanziellen Vorteile von heute die später geringere gesetzliche Rente, die Versteuerung und die Beiträge für die Sozialversicherungen nicht aus, ist es sinnvoller, privat vorzusorgen, zum Beispiel über eine eigene Rentenversicherung oder einen ETF-Sparplan.

Außerdem lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber mit einzahlt. Das steigert Ihre Rendite. Sprechen Sie daher am besten Ihren Arbeitgeber auf eine Beteiligung an. Da Lohnnebenkosten eingespart werden können, zahlt sich dies auch häufig für Unternehmen aus.

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