Europäische Krankenversicherungskarte: Abgesichert im Ausland

Als Kassenpatient sind Sie auch im europäischen Ausland abgesichert. Dadurch sparen Sie sich die oftmals hohen Behandlungskosten.
Erfahren Sie hier,

  • wer von der Versicherungskarte profitiert,
  • in welchen Ländern sie gilt,
  • welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, genießt auch im europäischen Ausland Versicherungsschutz im Falle einer Erkrankung oder Verletzung. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, kurz: EHIC (für European Health Insurance Card), sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in ganz Europa versichert.

Welche Krankenkassen stehen zur Verfügung?

Seit 2004 gilt in Europa die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit hat die EHIC den bis dahin genutzten Auslandskrankenschein abgelöst. Ausschließlich die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen proftitieren von den Leistungen der Karte und damit auch gesetzlich versicherte Studenten. Denn die privaten Krankenversicherungen sind nicht an der Krankenversicherungskarte beteiligt. Automatisch versichert sind damit nicht nur deutsche Krankenkassenmitglieder im europäischen Ausland, sondern auch europäische Krankenkassenversicherte in ihrem jeweiligen Ausland, also etwa auch in Deutschland. So ist es mit der europäischen Krankenversicherungskarte möglich, im Ausland Praxisärzte, Krankenhäuser und Apotheken zu nutzen. Umgekehrt gilt auch die gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer, die in Deutschland leben, sofern ihr Heimatland Teil der EU ist.

Die Europäische Krankenversicherungskarte – im Internet findet man hin und wieder auch den Begriff „Europäische Gesundheitskarte“ – ist Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte, die von den Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben wird. Auf der Rückseite der Gesundheitskarte sind die wichtigsten Angaben der Europäischen Krankenversicherungskarte aufgeführt. Zusätzlich können Mitglieder über eine Smartphone-App der Krankenkassen wichtige Infos zum Umgang mit der Karte im Ausland einholen.

Hier gilt die Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in der gesamten Europäischen Union. Und auch in einigen weiteren Ländern – in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und der Schweiz – kann sie genutzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass nicht sämtliche Gebiete der Mitgliedstaaten teilnehmen. So gilt die EHIC in diesen Regionen nicht:

  • Andorra
  • Britische Kanalinseln
  • Faröer
  • Isle of Man
  • Kosovo
  • Monaco
  • Niederländische Antillen
  • San Marino
  • Svalbard
  • Vatikanstaat

Die Leistungen der EHIC

Grundsätzlich deckt die Europäische Versicherungskarte ungefähr die Leistungen ab, die auch die Krankenkassen in den jeweiligen Ländern abdecken. Mit der Karte haben Reisende über die Erstversorgung hinaus Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Im Detail können sich allerdings größere Unterschiede ergeben, denn was als medizinisch notwendig angesehen ist, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Man kann also nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Leistung, die in Deutschland kostenlos ist, das auch in einem anderen Land der EU ist. Denn die Behandlungen werden stets nach dem Gesundheitssystem des jeweiligen Landes abgerechnet. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung ist dieses der Maßstab.

Unterschied zur Europäischen Krankenversicherung

Die europäische Krankenversicherungskarte hat nichts mit der europäischen Krankenversicherung zu tun. Letztere ist eine spezielle Krankenversicherung, die eine europaweit einheitliche Form hat. Wer längere Zeit keinen Krankenversicherungsschutz genossen hat, kommt nur schwer und durch Zahlung hoher Gebühren zurück in die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Wem die Rückkehr – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist, der kann in die europäische Krankenversicherung eintreten.

Ob Arztpraxis, Krankenhaus oder Apotheke – wer im Ausland Leistungen der europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch nimmt, sollte stets darauf achten, dass er wenn möglich öffentliche und nicht private Einrichtungen nutzt, denn letztere rechnen oft auch Leistungen ab, die von Krankenkassen nicht erstattet werden. Wer öffentliche Kliniken nutzt, ist zwar nicht vor etwaigen Zusatzkosten gefeit, doch dürfte ein Großteil der Behandlung durch die europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt sein.

Ist die Auslandskrankenversicherung damit überflüssig?

Wenn nun die europäische Krankenversicherungskarte viele Leistungen der medizinischen Versorgung im europäischen Ausland übernimmt, ist die Frage berechtigt, ob damit der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung überflüssig geworden ist. Tatsächlich ist sie das aber leider nicht. Auch weiterhin sollte man nicht auf die zusätzliche Versicherung verzichten, wenn man verreist. Wer als (EU-)Ausländer in Deutschland arbeitet oder studiert, kann ich zudem auch mit einer Incoming-Versicherung absichern.

Das bietet die Auslandskrankenversicherung zusätzlich

Alles was über die medizinsche Notwendigkeit hinaus geht, ist durch die Europäische Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt. Das fängt mit dem Krankentransport zurück ins Heimatland an. Hinzu kommt, dass die Versicherungskarte immer nur die Leistungen abdeckt, die im jeweiligen Reiseland zu den gesetzlichen Leistungen gehören. Es kann also vorkommen, dass die landesüblichen Zuzahlungen entrichtet werden müssen. Und auch die Behandlung in privaten Einrichtungen ist nicht abgedeckt. Im Gegensatz zur Europäischen Krankenversicherungskarte kann eine Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden, die diese Leistungen beinhaltet. Wer also auf Nummer sicher gehen und Zusatzkosten vermeiden möchte, kann eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

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