Freiwillige Krankenversicherung: Die gesetzliche Alternative zur PKV

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV richtet sich nicht nur an Selbstständige.
Erfahren Sie hier,

  • wer freiwilliges Mitglied werden kann,
  • was Sie beachten sollten, wenn Sie arbeitslos sind,
  • und wie hoch der Krankenkassenbeitrag ist.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten derzeit etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland Versicherungsschutz. Viele Mitglieder sind entweder pflicht- oder familienversichert. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, freiwillig versichert Mitglied zu werden. Doch um die freiwillige Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, ohne die ein Beitritt nicht möglich ist.

Was heißt eigentlich „freiwillig“?

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Begriff der „Freiwilligkeit“ etwas verwirrend. Denn natürlich haben Sie in Deutschland nicht die Wahl, ob Sie sich krankenversichern oder nicht, wie das etwa in den USA der Fall ist. Aus guten Gründen müssen alle Bürger krankenversichert sein, ob nun gesetzlich oder privat. Und in diesem Zusammenhang ist auch „freiwillig“ zu verstehen: Denn jeder hat prinzipiell das Recht, sich entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung anzumelden. Letzteres allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheiden Sie sich in einer Situation, in der Sie nicht pflichtversichert sind, für die gesetzliche Krankenversicherung, treten Sie ihr also freiwillig bei – Sie könnten ja auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Hintergrund:

In vielen Fällen greift nicht die freiwillige, sondern die Pflichtversicherung. In dem Fall müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Das ist zum Beispiel bei angestellten Arbeitnehmern, die weniger als 60.750 Euro im Jahr (Stand 2019) verdienen, der Fall. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II sind pflichtversichert.

Wer kann freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist immer dann möglich, wenn Sie nicht pflichtversichert sind, aber dennoch in der GKV bleiben möchten. Sie ist also stets eine direkte Alternative zur PKV. Daher greift Sie nur in Situationen, in denen Sie keinen Anspruch auf eine Pflicht- oder Familienversicherung haben. Und dieser hängt von Ihrem beruflichen Status und Ihrem Einkommen ab.

Arbeitnehmer und Selbstständige

Arbeitnehmer, die mehr als 60.750 Euro brutto im Jahr (Stand 2019) verdienen, übersteigen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und sind damit von der Versicherungspflicht ausgenommen. Deswegen spricht man auch von der Versicherungspflichtgrenze. Erst dann haben Sie als Arbeitnehmer die Wahl, ob Sie in eine private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Auch Freiberufler und andere Selbstständige haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung und können sich damit freiwillig gesetzlich versichern. Diese Regelungen gelten zudem auch für Ausländer in der Krankenversicherung.

Sonderfall Künstler

Selbstständige Künstler und Publizisten können sich ebenfalls gesetzlich krankenversichern. In diesem Fall entrichten sie – wie zum Beispiel auch Pflichtversicherte, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der Kosten trägt – nur die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Die andere Hälfte wird durch die Künstlersozialabgabe finanziert, die Institutionen entrichten müssen, die die Arbeit der Künstler und Publizisten verwerten. Voraussetzung ist der Beitritt zur Künstlersozialkasse.

Ältere Studenten

Studenten unter 25 Jahren sind in der Regel über den Tarif der Eltern familienversichert. Danach können sie die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die Pflichtversicherung läuft mit dem 30. Lebensjahr oder mit Erreichen des 15. Fachsemesters aus (je nachdem, was früher eintritt). Wenn Sie danach in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Auch zum Ende des Studiums – etwa bei einer sich anschließenden, langwierigen Jobsuche – können Studenten eine freiwillige Mitgliedschaft aufnehmen beziehungsweise eine bestehende fortführen.

Beamte, Pensionäre und Rentner

Die wenigsten Beamten entscheiden sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Denn nur wenn sie der privaten Krankenversicherung beitreten, erhalten sie die staatliche Beihilfe, die 50 – 80 Prozent der finanziellen Aufwendungen für gesundheitliche Leistungen übernimmt. Aus diesem Grund lohnt sich die private Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre mehr als die GKV. Rentner hingegen, die keine staatliche Beihilfe erhalten und nicht Mitglied der Krankenversicherung für Rentner sind, können der freiwilligen Krankenversicherung beitreten. Sie sparen meist gegenüber den Tarifen in der PKV.

Arbeitslose und Geringverdiener

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und ALG I oder ALG II erhalten, werden Sie versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Versicherungsbeiträge in dieser Zeit. Das gilt auch dann, wenn Sie einem Minijob nachgehen. Anders liegt der Fall, wenn Sie sich nicht arbeitslos gemeldet haben. Dann bleibt Ihnen immerhin die Möglichkeit zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung für Minijobber, die weniger als 450 Euro monatlich verdienen, auf Dauer jedoch recht teuer.

Tipp:

Verdienen Sie mehr als 450 Euro im Monat, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Eine Möglichkeit dazu ist zum Beispiel, einen zweiten Minijob anzunehmen. Verdienen Sie mit beiden Jobs zusammen mehr als 450 Euro, werden Sie sozialversicherungspflichtig. Das hat u.a. den Vorteil, dass Sie sich Ihren GKV-Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber bzw. den Arbeitgebern teilen.

So bemisst sich der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung

Die Mitglieder zahlen nicht alle denselben Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Einkommen und beruflichem Status können ganz unterschiedliche monatliche Beiträge anfallen. Denn der Beitrag ist einkommensabhängig. Jedoch: Egal, wie viel Sie verdienen, 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag) davon zahlen Sie an Ihre Krankenkasse. Jeder muss also den gleichen Anteil seines Gehalts aufbringen. Sind Sie angestellter Arbeitnehmer, muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent an die Krankenkasse leisten. Sie selbst zahlen also ebenfalls lediglich 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Für Geringverdiener ist bei der Berechnung des monatlichen Beitrags auch die Mindesteinnahmegrenze wichtig. An dieser bemisst sich der Beitrag, auch wenn Sie ein niedrigeres Gehalt haben sollten. Im Jahr 2019 liegt diese bei 1038,33 Euro. Sie zahlen also – gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – derzeit mindestens 151,60 Euro für die Krankenversicherung. Auch die Beitragsbemessungsgrenze ist hier relevant. Sie beträgt 2019 4537,50 Euro monatlich. Für hohe Einkünfte müssen Beiträge nur bis zu dieser Grenze entrichtet werden.

Wichtige tarifliche Eckdaten:

  • Für Selbstständige liegt die Mindesteinnahmegrenze bei 2283,75 Euro (Stand 2018)
  • Für Existenzgründer, die entweder den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder Einstiegsgeld erhalten oder einen Härtefallantrag gestellt haben, liegt die Mindesteinnahmegrenze bei 1522,50 Euro
  • Ab 2019 gilt auch für Selbstständige und Existenzgründer die reguläre Mindesteinnahmegrenze
  • Studenten im Übergangstarif der freiwilligen Krankenversicherung zahlen lediglich sieben Zehntel des regulären Monatsbeitrags

Krankenkassen vergleichen und gegenrechnen

In vielen beruflichen Situationen stellt sich die Frage gar nicht, ob man sich nun gesetzlich oder doch privat krankenversichert. Denn oft greift die Pflichtversicherung. Vor allem Angestellte mit einem hohen Einkommen sowie Selbstständige und Beamte sollten sich allerdings mit der Frage beschäftigen, welche Form der Krankenversicherung für sie die geeignete ist. Für den Vergleich der Konditionen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungstarifen sollten Sie sich also Zeit nehmen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass ein späterer Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr kompliziert werden kann. In einigen besonderen Fällen ist dies sogar überhaupt nicht mehr möglich. Dann ist die Entscheidung für eine private Krankenkasse eine Entscheidung fürs Leben.

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