Krankengeld: Wie lange, wie hoch, für wen?

Bei längeren Krankheitsfällen erhalten Sie Krankengeld. Informieren Sie sich hier zu Ablauf und Anspruch.

Erfahren Sie hier,

  • Wer Krankengeld beziehen kann
  • Wie viel Krankengeld Sie erhalten
  • Wie lange es gezahlt wird

Sorgenfrei gesund werden

Jeder wird mal krank. Meistens ist man ja dann nach kurzer Zeit auch schon wieder auskuriert. Doch manchmal dauert die Heilung vielleicht auch etwas länger. Und wenn Sie im Beruf stehen und sich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankmelden müssen, werden Sie sich früher oder später vielleicht auch einmal fragen: „Wie lange zahlt eigentlich meine Krankenkasse?“ Finanzielle Sorgen gehören jedoch nicht zu einem angemessenen Heilungsprozess. Und tatsächlich können Sie sich vor allem als Arbeitnehmer in Ruhe – und ohne allzu viele Gedanken an das liebe Geld zu verschwenden – auskurieren. Denn die Krankenkasse zahlt für einen sehr langen Zeitraum ein Krankengeld an versicherte Mitglieder.

Krankengeld als Lohnersatz

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mitglieder der GKV erhalten das Krankengeld, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Doch nicht jeder gesetzlich Krankenversicherte erhält die Leistung automatisch; sie ist an einige Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen.

Tipp

Krankengeld sichern

Möchten Sie sich freiwillig gesetzlich versichern und im Ernstfall ein Krankengeld erhalten, sollten Sie die Krankenkasse Ihrer Wahl darauf ansprechen und die Mitgliedschaft zum regulären Beitragssatz wählen. Eine Alternative wäre der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich haben nur gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer Krankenkasse sind, einen Krankengeldanspruch. Das sind in erster Linie pflichtversicherte Arbeitnehmer, aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I). Ferner sind freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, also zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Gehalt jenseits der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), anspruchsberechtigt. Das sind sie allerdings nur, wenn sie nicht den ermäßigten, sondern den regulären Beitragssatz zur GKV zahlen. Nur dieser beinhaltet Krankengeldleistungen und damit z.B. auch das Kinderkrankengeld.

In diesen Fällen wird kein Krankengeld gezahlt

Ehegatten und Kinder, die in der Familienversicherung mitversichert sind, erhalten hingegen prinzipiell kein Krankengeld. Und auch andere Personengruppen haben trotz Pflichtversicherung in der GKV keinen Anspruch auf Zahlung eines Krankengelds. Dazu gehören zum Beispiel Empfänger von ALG II, Studenten und Praktikanten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld also prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Krankengeld greift sofort

Die Krankenkasse gewährt Krankengeld sofort mit Beginn der von einem Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Jedoch ruhen die Zahlungen in der Regel erst einmal. Denn zunächst ist noch Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Dieser trägt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen die Entgeltfortzahlung. Sie erhalten also in dieser Zeit weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt dann die Krankenkasse einen Lohnersatz in Form des Krankengeldes. Die gleiche zeitliche Reihenfolge gilt auch für Empfänger von ALG-I-Leistungen. Die Agentur für Arbeit zahlt also während der Krankschreibung sechs Wochen lang das Arbeitslosengeld. Erst danach greift das Krankengeld tatsächlich.

Arbeitnehmer, die neu in einem Unternehmen sind, haben in den ersten vier Wochen ihrer Anstellung noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. In diesem Fall können Sie Krankengeld beantragen und erhalten dieses bereits bei kürzeren Ausfällen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.

Tipp

Krankengeld in der PKV

Krankengeld ist eine Leistung der GKV, die es in dieser Form in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gibt. Sind Sie privat versichert, müssen Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen, um bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Ausgleich zu erhalten.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld für eine Leistungsdauer von maximal 78 Wochen, also für eineinhalb Jahre. Ausschlaggebend hierfür ist das Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit erstmalig bescheinigt wurde. Da ja, wie bereits erwähnt, in der Regel erst ab der siebten Erkrankungswoche die Krankenkasse übernimmt, erhalten Sie tatsächlich also eher 72 Wochen lang Krankengeld.

Dabei müssen diese 72 bzw. 78 Wochen nicht am Stück anfallen. Vielmehr werden die einzelnen Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet – sofern dieselbe Erkrankung oder Verletzung Ursache dafür ist. Maßgebend hierfür ist ein Zeitraum von drei Jahren, die sogenannte Blockfrist. Im Verlauf dieses Zeitraums werden wegen einer Krankheit maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt. Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung besteht erst nach Beginn der nächsten Blockfrist, frühestens jedoch sechs Monate nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld wird dabei auch für den Zeitraum der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung gezahlt, denn die Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin.

Beispiel

Herr Bauer wird am 10. April 2012 erstmalig krankgeschrieben für eine Erkrankung, wegen der er in den folgenden Jahren wiederholt arbeitsunfähig wird und Krankengeld bezieht. Die Blockfrist beginnt damit am 10. April 2012 und endet für diese Erkrankung am 9. April 2015. Nachdem sein Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung geleistet hat, erhält Herr Bauer für insgesamt 72 Wochen Krankengeld, zuletzt im Januar 2015. Danach ist er eine Zeitlang gesund. Erst im Oktober 2016 trifft ihn die gleiche Erkrankung erneut. Zu diesem Zeitpunkt ist die erste Blockfrist vorüber und zwischen letzter Krankengeldzahlung und der jetzigen Arbeitsunfähigkeit liegen mehr als sechs Monate. Herr Bauer hat also erneut einen Anspruch darauf, Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten. Eine neue Blockfrist beginnt.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld ist kein vollständiger Ersatz des Gehalts. Als pflichtversicherter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein Krankengeld im Umfang von 70 Prozent Ihres Bruttolohns, allerdings niemals mehr als 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Die 70 Prozent des Bruttos werden jedoch nicht vollständig ausgezahlt. Vorher werden von diesem Wert noch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Die ausstehende Summe erhält der Arbeitnehmer als monatliches Krankengeld. Ein kurzes Beispiel verdeutlicht, wie Sie das Krankengeld berechnen können.

Beispiel zur Berechnung des Krankengeldes:

Monatliches Bruttogehalt 3.000 Euro
Monatliches Nettogehalt
(Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder)
1.921,88 Euro
70% des Bruttogehalts 2.100 Euro
90% des Nettogehalts 1.729,69 Euro
Monatliches Bruttokrankengeld 1.729,69 Euro
Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung; ohne Krankenversicherung
Monatliches Nettokrankengeld 1.515,63 Euro
Differenz zum monatlichen Nettogehalt 406,25 Euro

Nach Zuschuss fragen

Fragen kostet nichts, bringt in diesem Fall vielleicht sogar etwas extra. Wenn Ihnen das Krankengeld zur täglichen Lebensführung nicht ausreichen sollte, können Sie Ihren Arbeitgeber um einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Nettolohn und Nettokrankengeld bitten. Manche Arbeitgeber gewähren einen solchen Zuschuss aus Kulanz.

Der Ablauf in aller Kürze

Zu allererst müssen sich Arbeitnehmer natürlich krankmelden. Das tun Sie, indem Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber, als auch Ihrer Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes zuschicken. Ist absehbar, dass die Erkrankung und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit länger andauert, nimmt die Krankenkasse mit Ihnen Kontakt auf und schickt anschließend einen Vordruck zur Verdienstbescheinigung an den Arbeitgeber. Der füllt das Formular mit allen relevanten Angaben aus und schickt es zurück an die Krankenkasse. Diese prüft die Bescheinigung und zahlt anschließend rückwirkend bis zum Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung das Krankengeld.

Haushaltskasse aufbessern

Krankenkassen zahlen also Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung. Da dieser Lohnersatz allerdings niedriger ausfällt als der Lohn selbst, müssen Versicherte finanzielle Einbußen hinnehmen. Auch sie können allerdings im Vorfeld zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Letztlich ist der Weg zum Arbeitgeber und die Bitte um eine Ausgleichszahlung ebenfalls ein legitimes Mittel, die Haushaltskasse während einer längeren Erkrankung aufzubessern.

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