Renteneintrittsalter – ab wann geht es in den Ruhestand?

Renteneintrittsalter kurz & knapp:

  • Gesetzliche Regelungen legen Renteneintrittsalter fest
  • Derzeit schrittweise Anpassung des Eintrittalters
  • Früherer Rentenbeginn nur mit Abzügen möglich

Viele Menschen möchten gerne den Ruhestand genießen. Auf Reisen gehen, sich um den Garten kümmern, die Enkel betreuen. Die zukünftigen Rentner wollen das arbeitsfreie Leben gerne in vollen Zügen genießen. Damit es finanziell nicht scheitert, sollte man sich frühzeitig um die Rente kümmern und zur gesetzlichen Rentenversicherung auch noch zusätzlich privat vorsorgen. Zudem möchten die meisten in den Ruhestand, wenn sie noch fit genug sind, um all ihre Pläne zu verwirklichen. Zwar sind die heutigen Rentner fit wie nie, doch gilt für viele dennoch, je früher desto besser. Die Frage „Ab wann kann ich in Rente gehen?“ ist allerdings gar nicht so einfach zu beantworten, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die stark von den individuellen Beitragszeiten und der persönlichen Bereitschaft zu eventuellem finanziellen Verzicht abhängig sind.

Das reguläre Renteneintrittsalter

Wann ein Arbeitnehmer in Rente gehen kann, ist gesetzlich geregelt. Eine Auszahlung der sogenannten Regelaltersrente erfolgt erst, wenn man das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht hat. Die aktuelle Rentenpolitik sieht eine schrittweise Anhebung dieses Renteneintrittsalters vor. Das bedeutet, dass die Menschen immer länger arbeiten müssen, bevor sie in Rente gehen können. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass eine einfache Voraussage zum Rentenbeginn nicht allgemein möglich ist. So können im Moment Menschen, die 1959 geboren sind, derzeit mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen. Diese schiefe Zahl deutet schon an, dass eine Formel zur Berechnung des Rentenbeginns nicht ganz so einfach ist. Von 2012 bis 2029 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise an. Weitere Anpassungen sind jederzeit möglich.

Renteninformation gibt Auskunft zum Rentenbeginn

Glücklicherweise muss man sich nicht selbst mit den diversen Gesetzesänderungen herumschlagen. Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, erhält ab dem 27. Lebensjahr von der Deutschen Rentenversicherung die sogenannte Renteninformation. In diesem Schreiben sind alle Informationen zur zukünftigen Renten zusammengefasst und auf dem aktuellen Stand. Neben den voraussichtlichen Auszahlungsbeträgen bei der Erwerbsminderungsrente oder der Regelaltersrente findet sich auch der wahrscheinliche Rentenbeginn. Dieser wird in Form eines Datums angegeben und gibt den Beginn nach aktuellem Stand wieder. Sollten Gesetzesänderungen das Renteneintrittsalter ändern, wird dies in der nächsten regulären Renteninformation berücksichtigt und das Alter angepasst.

Wichtig:

Wer sich eine berufliche Auszeit für die Erziehung von Kindern genommmen hat, bekommt dies in der Rente angerechnet. Es ist daher wichtig, zu prüfen, ob Kindererziehungszeiten in der Renteninformation korrekt aufgeführt sind.

Früher in Rente – geht das?

Soweit die Angaben zum regulären Antritt der Rente. Ab wann man aber tatsächlich in Rente geht, ist damit noch nicht geklärt. Denn man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an diese Fristen zu halten. Es gibt auch noch die Möglichkeit früher in Rente zu gehen. Dafür müssen aber Abschläge bei den Rentenzahlungen hingenommen werden. Diese sind ebenfalls gesetzlich geregelt. In diesem Zusammenhang fällt auch gerne der Begriff „Rente mit 63“.

Rente mit 63

2014 wurde eine neue Regelung erlassen, um langjährig Versicherten einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen. Diese Maßnahme ist auch bekannt als Rente mit 63. Voraussetzungen dafür sind einerseits 45 Beitragsjahre und zum anderen müssen Versicherte vor 1952 geboren sein. Auch bei dieser Form der Frührente findet nämlich die schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters Anwendung. Alle nach 1958 Geborenen können somit die Rente erst mit 64 beantragen, alle späteren Jahrgänge dann erst ab einem Alter von 65. Zu den 45 Jahren Beitragszahlungen, die erfolgt sein müssen für die frühere Rente, zählen nicht nur Arbeitszeiten. Ebenso wie bei der üblichen Altersrente gelten hierfür ebenfalls auch Sonderfälle wie Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit. Einen genauen Überblick liefert die Deutsche Rentenversicherung. Im Zweifel sollten Interessierte eine der zahlreichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen oder diese telefonisch kontaktieren.

Info:

Eine Alternative zur Frührente kann die Reduzierung der Arbeitszeit sein. Mit der Altersteilzeit können Arbeitnehmer sich schrittweise auf den Ruhestand vorbereiten.

Frührente mit Abschlägen

Was aber tun, wenn man für die Rente nach 45 Beitragsjahren nicht berechtigt ist? Es ist dennoch möglich früher in Rente zu gehen, aber dann muss man mit finanziellen Einbußen rechnen. Abschlagsfrei ist dies nur unter den genannten Voraussetzungen möglich, wer dennoch früher gehen will muss auf einen Teil seiner regulären Rentenauszahlung verzichten. Pro Monat, den ein Versicherter früher in Rente gehen möchte, wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Pro Jahr sind dies dann 3,6 %. Dies ist bis zu einem Maximum von 10,8 % (entsprechend drei Jahren) möglich. Der Abschlag gilt dann für die gesamte Rente! Auch wenn das Regelalter erreicht wird, wird weiterhin dann die gekürzte Rente bezogen. Es sollte also genau kalkuliert werden, ob man sich die Kürzungen leisten kann oder ob man doch auf den Vorruhestand verzichten muss und bis zum regulären Renteneintrittsalter weiter arbeiten sollte. Möchte man die Chance auf einen früheren Renteneintritt nutzen, sollte man beizeiten zusätzlich vorsorgen. Denn dann muss noch mehr Eigenleistung bei der privaten Vorsorge erbracht werden, um die Kürzungen auszugleichen.

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