Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schutz für Eigentümer

  • Effektive Absicherung gegen Schadensersatzansprüche
  • Schutz bei Personen- Sach- und Vermögensschäden
  • Vor allem interessant für Vermieter
  • Günstige Beiträge

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Pflichten eines Hausbesitzers ernst nehmen

Eine eigene Immobilie bringt nicht nur Vorteile, sondern auch viele Pflichten mit sich. Wenn Sie ein Haus oder Grundstück besitzen, können Sie bei dort entstandenen Schäden oder Unfällen zur Verantwortung gezogen werden. Dies wird gern besonders dann vergessen, wenn Sie den Besitz nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Doch auch dabei sind in der Regel Sie als Eigentümer dafür zuständig, Gefahrenquellen, Schäden und Mängel zu beseitigen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann es schnell zu Unfällen kommen. Um sich gegen daraus entstandene Schadensersatzansprüche abzusichern, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ratsam.

Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist, wie der Name bereits vermuten lässt, eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Umgangssprachlich auch als Hausbesitzerhaftpflicht oder Haus- und Grundstückshaftpflicht bezeichnet, schützt sie Hauseigentümer vor Haftungsansprüchen Dritter, die auf ihrem Grundstück oder in ihrer Immobilie zu Schaden gekommen sind.

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Wer sie benötigt:

  • Vermieter
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke und leerstehender Häuser
  • Eigentümergemeinschaften

Wer sie nicht benötigt:

  • Immobilienbesitzer, die selbst in der Immobilie leben

Der Name der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung legt nahe, für wen diese Art der Absicherung geeignet ist. Jedoch ist sie nicht in jedem Fall notwendig. Wer sein Haus und Grundstück selbst nutzt, ist bei Schadensersatzansprüchen in der Regel ausreichend durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist dann sinnvoll, wenn man das eigene Haus oder Gebäude nicht selbst nutzt, sondern vermietet.

Sind Sie selbst nicht ständig vor Ort, ist die Gefahr größer, die Räumungspflicht im Winter einmal zu vergessen oder das lockere Treppengeländer nicht direkt zu bemerken. Für Unfälle oder Schäden, die so entstehen, können Sie dennoch haftbar gemacht werden – auch wenn Sie nicht direkt verantwortlich dafür sind. Wer als Vermieter fahrlässig handelt, muss mit Schadensersatzforderungen seitens Geschädigter rechnen. In diesem Fall springt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein. Gleiches gilt für Eigentümer unbebauter Grundstücke oder für Eigentümergemeinschaften. In letzterem Fall kann die Versicherung gemeinschaftlich abgeschlossen werden, sodass auch Schäden oder Unfälle auf dem gemeinsamen Eigentum, wie beispielsweise Hof oder Treppenhaus, abgesichert sind.

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Grundbesitzerhaftpflicht: Was ist versichert?

Eigentümer eines vermieteten Hauses oder unbebauten Grundstücks sind für die Sicherheit anderer auf ihrem Besitz zuständig. Unfälle sind dennoch schnell geschehen. Kommen dabei Dritte zu Schaden, können Haftungsansprüche die Folge sein. Besonders Personenschäden können Forderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, die ohne Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten können. Je nach Verletzungsgrad können hohe Kosten entstehen, beispielsweise für die Behandlung und Reha, Schmerzensgeld oder gar eine lebenslange Rente. Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung greift in der Regel bereits bei Sach- oder Vermögensschäden Dritter, die ebenfalls zu hohen Schadensersatzansprüchen führen können.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt finanziell bei den Unfällen und Schäden ein, die durch die Vernachlässigung der Pflichten als Eigentümer entstanden sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Verkehrssicherungspflicht und die Instandhaltungspflicht. Darunter versteht man die Beseitigung und Sicherung von Gefahrenquellen, Schäden und Mängeln des Eigentums, die nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden. Die genauen Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hängen immer vom jeweiligen Versicherer ab. In der Regel können Sie jedoch mit bestimmten Leistungen rechnen.

In einer Versicherung inbegriffene Leistungen:

  • Schutz bei Haftungsansprüchen aufgrund von Personenschäden
  • Schutz bei Haftungsansprüchen aufgrund von Sach- und Vermögensschäden
  • Passiver Rechtschutz (Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, Prüfung der Haftpflichtfrage)

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Was ist nicht versichert?

Vermieter sollten nicht auf eine Haftpflichtversicherung verzichten, da nur so Schäden Dritter auf dem eigenen Grundstück abgesichert sind. Doch nicht in allen Situationen greift die Hausbesitzerhaftpflicht. So ist es von der Police abhängig, ob beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien mitversichert sind. Zusätzlich können folgende Schäden von der Versicherung ausgenommen sein:

Was meist nicht in der Versicherung abgedeckt ist:

  • selbst verursachte Schäden am selbst genutzten Eigentum
  • durch äußere Einwirkungen (z. B. durch Kälte oder Feuchtigkeit) entstandene Schäden
  • Schäden, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Angehörigen entstanden sind
  • vorsätzlich verursachte Schäden

Abgrenzung zur Gebäudehaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Gebäudehaftpflicht
für nicht selbst genutzte (vermietete oder leerstehende) Immobilien für selbstbewohntes Wohneigentum
eigene Versicherung (nicht in normaler PHV enthalten) Teil der normalen Haftpflichtpolice (abhängig vom Leistungsumfang)
Zielgruppe: Vermieter Zielgruppe: private Immobilienbesitzer

Auch wenn die Begriffe sich ähneln, sollte man die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht mit der Gebäudehaftpflicht verwechseln. Letzere ist meist in der normalen Privathaftpflicht pauschal oder optional enthalten. Sie schützt den Hausbesitzer in selbst bewohnten Immobilien. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt hingegen die Schäden ab, die bei vermieteten Objekten entstehen. Sie suchen weitere Infos zur Gebäudehaftpflicht? » zum Ratgeber für Gebäudehaftpflicht »

Wie teuer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Beim Abschluss einer Versicherung möchten viele die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich halten, weshalb der Preis oft an oberster Stelle steht. Wollen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, sollten Sie jedoch in erster Linie darauf achten, dass der gewählte Tarif möglichst alle gewünschten Leistungen bietet. Trotzdem kann auch der Versicherungsbetrag ein ausschlaggebender Punkt für die Entscheidung sein. Dieser errechnet sich im Falle der Grundbesitzerhaftpflicht aus verschiedenen Faktoren. Um welche es sich dabei genau handelt, hängt vom Versicherer ab. Es ist jedoch möglich, dass folgendes abgefragt wird:

Was fragen Versicherungen ab?

  • Menge der zu versichernden Objekte
  • Größe des Grundstücks
  • Laufzeit des Versicherungsschutzes
  • Art der Immobilie
  • Bruttojahresmietwert
  • Versicherungssumme

Eigenheim: Welche Versicherungen sind notwendig?

Eigenheimbesitzer können sich nicht nur über viel Platz und Freiraum freuen, sondern haben auch eine große Verantwortung. Versicherungen rund um das eigene Zuhause sind deshalb sehr sinnvoll und sollten frühzeitig abgeschlossen werden. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bietet der Ratgeber „Haus versichern„.

Welche Versicherungen sind ergänzend sinnvoll?

Auf Hausbesitzer können viele Kosten zukommen. Einige davon können durch den Abschluss einer Versicherung minimiert oder sogar gänzlich gespart werden. Wer seine Immobilie vermietet, kann das Risiko von Schäden, die Dritte auf ihrem Grundstück erleiden, durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. Doch auch weitere Situationen, die hohe Kosten verursachen können, können durch zusätzliche Versicherungen abgedeckt werden. Eine Elementarversicherung bietet finanziellen Schutz bei Naturereignissen. Möchte man das sich in der Wohnung befindliche Mobiliar und Wertgegenstände vor Einbruch oder Witterungsschäden schützen, kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter sinnvoll

Als Eigentümer eines Grundstückes oder Hauses kann man für Schäden und Unfälle, die dort geschehen, zur Verantwortung gezogen werden – dies betrifft auch und insbesondere Vermieter. Um sich vor hohen Schadensersatzforderungen zu schützen, kann der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll sein. Diese trägt nicht nur die finanziellen Folgen für entstandene Schäden, sondern kann auch dabei helfen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

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