Familienhaftpflicht zum Schutz der Liebsten vor hohen Kosten

  • Günstige Absicherung für die ganze Familie
  • Umfangreicher Schutz vor hohen Kosten
  • Kostenloser Vergleich vieler Tarife

Familienhaftpflicht – Schutz für die ganze Familie

Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Frage, ob die Haftpflichtversicherung sinnvoll ist oder nicht, kann in jedem Fall mit „Ja“ beantwortet werden. Sonst müssen Sie im Schadensfall in die eigene Tasche greifen. Gerade Personenschäden können richtig teuer werden. Die private Haftpflichtversicherung schützt die versicherten Personen vor Schadensersatzansprüchen bei von Ihnen verursachten Schäden. Speziell im Familienkreis lohnt sich eine solche Haftpflichtversicherung. Schließlich können gerade kleinere Kinder Beschädigungen am Eigentum anderer verursachen, wofür die Eltern haften müssen. Damit Eltern und Kinder gegen alle Eventualitäten abgesichert sind, sollten sie sich um den Versicherungsschutz in Form einer Familienhaftpflichtversicherung bemühen.

Was deckt die Familienhaftpflicht ab?

Die Privathaftpflicht für die Familie ist im Grunde ebenso gestaltet wie die Privathaftpflicht für Alleinstehende. Sie übernimmt im Schadensfall finanzielle Ansprüche des Geschädigten. Dazu gehören beispielsweise der Schaden am Eigentum einer anderen Person (Sachschäden) oder ein zu Schaden gekommener Verkehrsteilnehmer (Personenschäden). Vor allem bei speziellen Schäden aus dem Verkehrsbereich kann es zu hohen Schadensersatzansprüchen bis in Millionenhöhe kommen.

Ein klassischer Fall für Haftpflicht:

Beim Überqueren einer Ampel mit dem Fahrrad übersehen Sie einen Fußgänger und fahren diesen an. Der Fußgänger verletzt sich dadurch am Bein, muss operiert werden und zur Reha gehen. Im schlimmsten Fall könnte der Geschädigte unfähig sein, seinen Beruf weiterhin auszuüben. Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Kosten für die Behandlung und alle damit verbundenen Konsequenzen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Mindestversicherungssumme von mindestens fünf oder gar zehn Millionen Euro. Doch auch wenn solche Härtefälle nicht immer eintreten, kann bereits schon ein verschüttetes Rotweinglas oder ein zu Bruch gegangenes Fenster ein großes Ärgernis bedeuten und hohe Kosten nach sich ziehen.

Bei einer Familienhaftpflichtversicherung handelt es sich um spezielle Tarife für Personen, die in einer Gemeinschaft – das heißt im selben Haushalt – leben. Hier können nicht nur Ehepartner und Kinder mitversichert werden. Auch unverheiratete Partner mit gemeinsamem Wohnsitz können einen solche Versicherung abschließen. Verursacht nun eines der Familienmitglieder einen Schaden, so ist dieser durch die Familienhaftpflicht mitversichert. Speziell für Kinder ist dies sinnvoll, da diese oft aus Unachtsamkeit Dinge kaputtmachen oder auch im Straßenverkehr nicht immer besonders gut aufpassen. Sollte es also zu einem Schadensfall kommen, greift die Haftpflichtversicherung für alle durch den Vertrag versicherten Personen.

Die Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung

Fast jede Versicherung bietet mehrere Haftpflichtversicherungen an. Sie teilen sie in Grund- und Premiumtarife, die sich sowohl vom Preis als auch von der angebotenen Leistung unterscheiden. Die Inhalte sind abhängig vom Versicherer.

Typische Grundleistungen im Basistarif

Die Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungen können zudem selbst festlegen, welche Leistungen sie als Basis-Schutz anbieten und was zusätzlich bezahlt werden muss. Dennoch werden viele Leistungen bei den meisten Versicherern als Grundschutz angeboten. Bei der Familienhaftpflichtversicherung gelten die vereinbarten Leistungen üblicherweise für alle versicherten Personen.

Übliche Inhalte eines Standard-Tarifs:

  • Schäden bei Gefälligkeitshandlungen (z.B. bei Umzügen)
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Allmählichkeitsschäden (Schäden, die über konstante Abnutzung entstehen etc.)
  • Schäden durch Tiere (betrifft nur Kleintiere. Hunde und Pferde sind ausgenommen, hier gibt es entsprechende Zusatzoptionen oder ergänzende Versicherungen)

Die Familienhaftpflicht mit Zusatzleistungen

Jede Privathaftpflichtversicherung ist anders. So bieten Versicherer häufig spezielle Tarife an, die sich beispielsweise „Privathaftpflicht Familie“, „Privathaftpflicht Singles“ oder „Privathaftpflicht Alleinerziehende mit Kind“ nennen. Diese zusätzlichen Inhalte können Sie meist gegen Aufpreis hinzubuchen. Genauso gut können Sie auch bestimmte Tätigkeiten, wie ein Ehrenamt, absichern. Für manche Inhalte benötigen Sie gegebenenfalls auch eigene Versicherungspolicen.

Übliche Inhalte optionaler Leistungen:

  • Schlüsselverlust
  • ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Schäden rund ums Haus (Öltank, Photovoltaikanlagen etc.)
  • Vermietertätigkeiten
  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfalldeckung (falls Sie selbst Geschädigter sind, der Verursacher aber weder eine Haftpflicht besitzt, noch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann.)
  • Schäden durch den eigenen Hund (Hundehalterhaftpflicht)
  • verursachte Schäden durch das eigene Pferd (Pferdehaftpflicht)
Tipp:

Möchten Sie die Kosten für den Haftpflichtschutz etwas senken, können Sie sich für eine Familienhaftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung entscheiden. Das heißt, Sie übernehmen die Kosten bis zu einer bestimmten Schadensumme selbst. Um eine günstige und dennoch leistungsstarke Haftpflichtversicherung zu finden, können Sie einen Online-Haftpflichtversicherungsvergleich durchführen. Bei speziellen Wünschen an die Familienhaftpflicht können Sie dies auch individuell mit dem Anbieter absprechen.

Welche Personen sind bei der Familienhaftpflicht mitversichert?

Es hängt vom Versicherungsvertrag ab, welche Personen letztlich durch den Familientarif geschützt sind. Daher sollten Sie vorab prüfen, welche Familienmitglieder versichert sein sollen und dementsprechend einen Tarif wählen, der diese einschließt. Dennoch gibt es Schnittmengen bei den Versicherern, das heißt: welche Versicherten im Normalfall im Basistarif abgedeckt sind, wer optional enthalten sein könnte oder wer sich über andere eigene Policen versichern muss.

Minderjährige Kinder

Der Begriff Familienhaftpflicht ist eher schwammig. So gibt es beispielsweise Familienversicherungen, die Kinder nur bedingt einschließen. Der Gesetzgeber hat für Kinder in bestimmten Altersetappen verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche die Geschäftsfähigkeit aber auch die Verantwortlichkeit im Straßenverkehr regeln. In diese Regelungen fallen überwiegend Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Vor allem diese als grundsätzlich deliktunfähig bezeichnete Altersgruppe ist nicht bei jeder Familienhaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Zwar bedeutet Deliktunfähigkeit, dass Kinder in diesem Alter nicht schuldfähig sind und auch nicht für die von ihnen verursachten Schäden haften müssen. Doch gilt dies natürlich nicht für die Eltern des Nachwuchses. Sie als Eltern müssen nur dann nicht für den Schaden der Kinder aufkommen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nachweislich nicht verletzt haben. Gerade deshalb empfiehlt sich bei der Haftpflicht Familie darauf zu achten, dass Kinder in der Haftpflichtversicherung ebenfalls ausreichend geschützt sind.

Volljährige Kinder

in weiterer Spezialfall sind volljährige Kinder beziehungsweise Studenten oder Azubis. Leben diese nicht mehr im elterlichen Haushalt, deckt die Haftpflichtversicherung Familie sie in der Regel nicht mehr mit ab, auch wenn sie ihre erste Ausbildung bzw. ein Erststudium absolvieren. Anders ist es, wenn der Nachwuchs in diesem Lebensabschnitt noch bei den Eltern wohnt. Dann kann das Kind in den meisten Fällen weiterhin über die Familienhaftpflicht mitversichert werden. Diesen Sachverhalt sollten Sie zur Sicherheit jedoch rechtzeitig mit der Versicherung abklären. Oft finden sich Informationen dazu auch in den Versicherungsbedingungen. Ist das volljährige Kind nicht automatisch durch die bestehende Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, kann auch ein Wechsel der Haftpflicht sinnvoll sein.

Tipp:

Ausbildung ist entscheidend

Die meisten Anbieter versichern Ihr Kind nur beim Erststudium bzw. der ersten Ausbildung. Folgt eine weitere Ausbildung oder ein Zweitstudium, sollte sich Ihr Kind selbst versichern. Alle Infos dazu finden Sie im Ratgeber zur Studentenhaftpflicht.

Diese weiteren Personen können in der Haftpflichtversicherung Familie mitversichert werden:

  • Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • unverheiratete Lebenspartner, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen
  • weitere im Haushalt lebende minderjährige Kinder (Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)
  • pflegebedürftige Angehörige, die im Haushalt leben
  • in der Hausgemeinschaft lebende Personen (beispielsweise Au-Pairs oder Austauschschüler)

Werden auch Schäden innerhalb der Familie durch die Privathaftpflicht abgedeckt?

Die Frage, ob die Familienhaftpflicht auch Schäden innerhalb der Familie abdeckt, wird oft gestellt. Schließlich sind ja alle Familienmitglieder versichert. Doch ganz so einfach ist es nicht. Macht beispielsweise der Sohn das Handy des Vaters kaputt, wird dieser Schaden nicht von der Familienhaftpflichtversicherung übernommen. Der Grund ist einfach: Der Sohn lebt noch im Haushalt der Eltern und ist durch den gleichen Versicherungsvertrag abgesichert wie sein Vater. Solange Geschädigter und Verursacher also im gleichen Haushalt leben und durch die selbe Familienhaftpflicht versichert sind, muss die Familie selbst für die Kosten aufkommen. Gerade bei teuren Smartphones kann sich daher eine Handyversicherung lohnen. Diese kommt je nach Umfang der Police für viele Schadensfälle auf, auch wenn der Versicherte den Schaden selbst verursacht hat. Dies gilt natürlich auch für andere Schadensfälle.

Doch wie wäre die Situation, wenn es sich nicht um den Vater, sondern um die Tante handeln würde? Hier sieht die Sachlage schon etwas anders aus. Schließlich lebt die Tante normalerweise nicht im gleichen Haushalt wie ihr Neffe und besitzt darüber hinaus auch eine eigene Haftpflichtpolice. Aus diesem Grund sollte die Haftpflichtversicherung der Tante also den Schaden am Handy des Jungen übernehmen. Bei Schäden durch Familienangehörige prüfen Versicherungen den Schadensfall jedoch oft sehr genau, um Versicherungsbetrug ausschließen zu können.

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