Handyvertrag kündigen und als Neukunde profitieren

  • Prepaid-Vergleich nutzen
  • Neue Angebote entdecken
  • Direkt online abschließen

Handyhersteller bringen stetig neue Smartphone-Modelle auf den Markt, deren Leistungsumfang in der Regel umfangreicher ist als der ihrer Vorgänger. Dieser Leistungsstärke müssen folglich auch Mobilfunkanbieter entsprechen und bieten von Jahr zu Jahr umfassendere Handytarife an, beispielsweise mit einem höheren mobilen Datenvolumen – häufig zu den gleichen Kosten wie noch bestehende Alttarife. Möchte man folglich nicht zu viel für einen Handyvertrag bezahlen, kann sich die Mobilfunk-Kündigung bei Vertragsende lohnen. Vor allem Neukunden profitieren häufig von besonders attraktiven Angeboten.

Handyvertrag-Kündigung: So kündigt man richtig

Viele Menschen fragen sich „Wie kündige ich meinen Handyvertrag richtig?“ und schieben das Schreiben einer Kündigung immer wieder auf, da sie einen großen Aufwand dahinter vermuten. Dennoch ist das Formulieren einer Kündigung unerlässlich und häufig simpler als erwartet: Möchte man zu einem neuen Handyanbieter wechseln, ist Voraussetzung hierfür zunächst das Aufsetzen einer Kündigung. Mobilfunkvertrag und seine Bestimmungen müssen dort meist nicht ausführlich ausformuliert werden. Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ist auch die Angabe von Gründen überflüssig. Lediglich der Wunsch nach Kündigung sowie die Vertragsnummer und einige Daten zur eigenen Person sollten im Kündigungsbrief genannt werden.
Ein Überblick:

  • Name und Anschrift
  • Vertragsnummer
  • Formulierung der Kündigung
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Handschriftliche Unterschrift

Gemeinhin muss der Zeitpunkt in einer Handyvertrag-Kündigung nicht auf das Datum genau genannt werden. Es reicht, wenn der Kunde die Formulierung „bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwendet. Um die Kündigung belegen zu können, ist es sinnvoll den Mobilfunkanbieter um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.

Handyvertrag kündigen mit Rufnummermitnahme

Wer den Handyvertrag kündigen, die Rufnummer aber auf einen neuen Anbieter übertragen möchte, kann direkt in der Handy-Kündigung um die Freigabe der Nummer bitten. Für die Rufnummermitnahme hat die Regulierungsbehörde einen Höchstpreis von 30,72 Euro festgelegt, den Mobilfunkanbieter nicht überschreiten dürfen. Die meisten Unternehmen verlangen etwa 25 Euro. Beim neuen Anbieter sollte angegeben werden, dass die Rufnummermitnahme erwünscht ist. In der Regel wird der Neu-Anbieter das Kündigungsschreiben des Altvertrages verlangen. Viele Firmen gewähren ihren Neukunden einen Bonus für das Mitbringen der alten Rufnummer, wodurch ein Teil der Kosten für die Rufnummermitnahme wieder an den Kunden zurückgehen kann.

Einhalten der Kündigungsfrist: Handyvertrag ordentlich kündigen

Üblicherweise beträgt die Mindestvertragslaufzeit einer Allnet-Flat sowie der meisten Mobilfunkangebote 24 Monate. Wer rechtskräftig kündigen möchte, sollte spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung beim Mobilfunkanbieter eingereicht haben. Wichtig ist dabei der Tag an dem das Schreiben beim Anbieter eingeht. Wer also sichergehen möchte die Frist einzuhalten, sollte die Kündigung bestenfalls per Einschreiben und mit der Option einen Rückschein zu erhalten versenden. Möchte man einen Handyvertrag sofort kündigen, kann man dies nur online tun. Dies entspricht einer vorsorglichen Kündigung, da zwar der Antrag auf Kündigung sofort das Haus verlässt, das Unternehmen diese aber erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchführt – in der Regel das Ende der Vertragslaufzeig. Häufig kann direkt auf der Seite des Anbieters ein Online-Formular ausgefüllt werden, in welchem alle wichtigen Angaben zur Kündigung abgefragt werden. Um sichere Angaben zu machen, lohnt sich gewöhnlich ein Blick in die eigenen Unterlagen zum aktuellen Handyvertrag. Online-Kündigen bietet allerdings weniger Sicherheit als eine Kündigung auf dem schriftlichen Weg, da alle Unterlagen ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Wer diese nicht ausdruckt und abheftet läuft so schnell Gefahr wichtige Vertragsdokumente zu löschen und verliert somit die Beweisbarkeit der Kündigung.

Um die Rechtskräftigkeit der Kündigung zu gewährleisten, ist die wichtigste Voraussetzung das Einhalten der Kündigungsfrist. Handyvertag, die bestehenden Konditionen und Kosten verlängern sich sonst in der Regel um weitere zwölf Monate. Hat man die Kündigungsfrist verpasst, gibt es üblicherweise keine Möglichkeit mehr den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Handyvertrag Kündigung: Vorlage

Ist man mit dem aktuellen Handyvertrag unzufrieden hilft nur eines: Kündigen. Mit dem Ausdrucken einer Vorlage kann ganz einfach Zeit gespart werden, außerdem kann man sich sicher sein, dass alle wichtigen Bestandteile einer Kündigung enthalten sind.

Kündigungsschreiben Handyvertrag (PDF) jetzt downloaden

Vorsorglich Mobilfunkvertrag kündigen

Ist man sich sicher, dass man den noch bestehenden Handyvertrag kündigen möchte, kann das Versenden einer vorsorglichen Kündigung sinnvoll sein. Dadurch entgeht man der Gefahr die Kündigungsfrist zu verpassen. Zur Sicherheit sollten Kunden die Bestätigung des Anbieters aufbewahren, sodass nötigenfalls ein Beweis für die Kündigung vorgelegt werden kann. Wer gegen Vertragsende seine Meinung ändert und den bestehenden Vertrag doch verlängern möchte, kann sich an den Mobilfunkanbieter wenden. Eine Verlängerung wird in der Regel problemlos akzeptiert.

Prepaid Vertrag kündigen

Wird eine Handy-Prepaid-Karte nicht mehr gebraucht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit diese zu entnehmen und nicht mehr mit Guthaben aufzuladen. Dennoch ist es sinnvoller, auch eine Prepaid-Karte zu kündigen, da diese bei Verlust weiterverwendet werden könnte – auf den Namen des ursprünglichen Besitzers. Möchte man den Prepaid Vertrag kündigen, hat man des Weiteren die Möglichkeit sich das Restguthaben auszahlen zu lassen, wodurch kein finanzieller Verlust entsteht. Möchte der Kunde seine Handynummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen, ist die Kündigung sogar zwingend erforderlich. Ohne Kündigung würde diese Nummer schließlich der alten Karte zugeordnet bleiben.

Kündigung Mobilfunkvertrag: Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Kündigungen, die unter das Sonderkündigungsrecht fallen werden als außerordentliche Kündigungen bezeichnet. Außerordentlich ist dabei, dass sich diese im Gegensatz zu ordentlichen Kündigungen nicht an die Vertragslaufzeiten, Kündigungsgründe und -fristen halten müssen, die in den Vertragsbestimmungen festgelegt wurden. In der Regel handelt es sich bei den Gründen für eine außerordentliche Handyvertrag-Kündigung um Ausnahmen, die unter extremen Bedingungen akzeptiert werden. Vom Mobilfunkanbieter angenommen werden können folgende Umstände:

  • Privatinsolvenz eines Kunden: Da der Kunde Privatinsolvenz angemeldet hat, kann er den Vertrag nicht weiterbezahlen.
  • Das Ableben eines Kunden: Der Tod des Kunden muss in der Regel durch ein amtliches Dokument, wie den Totenschein, belegt werden.
  • Mangelhafte Leistung: Kommt der Anbieter nicht den vertraglich festgehaltenen Leistungen nach, obwohl er hierzu mehrfach vom Kunden aufgefordert wurde, kann dieser den Vertrag beenden.

Für eine außerordentliche Handyvertrag-Kündigung müssen aber in jedem Fall wichtige Gründe vorliegen, die der betreffende Kunde auch belegen kann. Da diese häufig individuellen Situationen entsprechen, kann es durchaus sein, dass ein Mobilfunkanbieter den Antrag auf außerordentliche Kündigung akzeptiert während er von einem anderen abgewiesen wird.

Widerrufsrecht: Handyvertrag und Vertragsrücktritt

Handyverträge, die online abgeschlossen wurden, haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht (BGB § 312 d), da diese zu den Fernabsatzgeschäften zählen. Ebenso unter diese Begrifflichkeit fallen Abschlüsse per E-Mail, Telefon oder Brief. Voraussetzung für den erfolgreichen Vertragsrücktritt ist das Einhalten der 14 Tage im Widerrufsrecht. Handyvertrag, seine Konditionen und Kosten können bei rechtzeitigem Eingang des Widerrufs einfach per E-Mail zurückgezogen werden. In der Regel werden weder eine Unterschrift noch die Angabe von Gründen benötigt.

Vorsicht geboten ist allerdings bei Handyverträgen, die in einer Filiale, beziehungsweise einem Geschäft, abgeschlossen wurden. Diese erhalten häufig kein 14-tätiges Widerrufsrecht. Handyvertrag, seine Bestimmungen und Kosten sind dort üblicherweise sofort gültig.

Kündigung: Handyvertrag und Anbieter vergleichen

Bestenfalls sollten Kunden noch vor der Handyvertrag-Kündigung Anbieter miteinander vergleichen. So gibt es beispielsweise Tarife, die eine sogenannte Datenautomatik beinhalten. Dabei wird bei Verwendung des gesamten Datenvolumens automisch ein Zusatzpaket gebucht, das hohe Gebühren kostet. Der Benutzer wird darüber aber nicht nochmals informiert, da dies als Bestandteil seiner Konditionen im Vertrag vermerkt wurde.
Möchte man derartige Kosten vermeiden, lohnt es sich einen Online-Vergleich durchzuführen. Dieser vergleicht eine Vielzahl an Anbietern und ermöglicht Interessenten so nicht nur aktuelle Tarife auf einen Blick zu prüfen, sondern zeigt auch die häufig äußerst attraktiven Angebote für Neukunden an.

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