Auto anmelden: So gelingt der Behördengang problemlos

Wer in Deutschland ein eigenes Auto fahren will, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Hier erfahren Sie:

  • welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen
  • welche Sonderfälle es bei der Anmeldung gibt
  • was es kostet, ein Auto anzumelden

Der Gang zur Zulassungsstelle ist unerlässlich

Ob Gebrauchtwagen oder nagelneue Familienkutsche: Der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle wird mit dem Kauf Ihres Autos unerlässlich. Wenn Sie in Deutschland ein Auto fahren möchten, benötigen Sie neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Zulassungsbescheinigung. Damit die Bürokratie schnell und unkompliziert über die Bühne gehen kann, sollten Sie vorab einen Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt vereinbaren und gut vorbereiten. So lässt sich einiges an Zeit und Ärger sparen. Ein Überblick über benötigte Dokumente.

Auto anmelden vs. Auto ummelden – wo liegt der Unterschied?

Je nachdem, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen, spricht man davon, ein Auto an- bzw. umzumelden. Eine Kfz-Anmeldung wird in der Regel nur für ein Neufahrzeug nötig, das heißt ein Auto, das erstmalig im Straßenverkehr zugelassen wird. Zieht Sie um oder kaufen sich einen Gebrauchtwagen, müssen Sie das Auto ummelden. Umgangssprachlich wird diese Unterscheidung jedoch nicht immer getroffen und allgemein von der Kfz-Zulassung gesprochen.

Benötigte Unterlagen für die Auto-Anmeldung

Die Zulassung läuft meist schnell und reibungslos ab, wenn Sie alle nötigen Papiere im Original vorlegen. Da es je nach Zulassungsstelle zu Abweichungen kommen kann, sollten Sie vorab immer erfragen, welche Dokumente im Einzelfall notwendig sind. In der Regel verlangen die Behörden Folgendes:

Fall 1: Neuzulassung

  • Zulassungsantrag: Viele Zulassungsstellen bieten den Zulassungsantrag als Download auf der Website an, so dass Sie den Antrag bereits vorab ausfüllen können.
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer): Diesen Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Abschluss der Police.
  • Ausweis: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
  • Fahrzeug-Zulassungsdokumente: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • COC-Zertifikat (Certificate of Conformity): Dieses Dokument belegt, dass das Auto den EU-Normen entspricht. Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Sie dies vom Hersteller.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Damit die Kfz-Steuer problemlos von Ihrem Konto abgebucht werden kann, ist eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren nötig. Die passende Vorlage können Sie meist auf der Website der zuständigen Zulassungsbehörde downloaden.
  • Gegebenenfalls Vollmacht: Fehlt Ihnen die Zeit, das Auto anzumelden, können Sie einem Dritten eine Vollmacht ausstellen. Die passende Vorlage steht meist auf der Website der Zulassungsstelle zur Verfügung. Wichtig: Der Bevollmächtigte muss Ihren Ausweis mitbringen. Der eigene Ausweis darf natürlich auch nicht fehlen.

Fall 2: Umzug oder Fahrzeugwechsel

  • Fahrzeug-Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Bisheriges Kennzeichenschild
  • Gegebenenfalls Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung, wenn das Auto zuvor abgemeldet wurde.

Diese Dokumente werden von den Zulassungsstellen zusätzlich zu den Unterlagen für eine Neuzulassung (Fall 1) verlangt. Möchten Sie lediglich eine Änderung des Familiennamens oder einen Umzug innerhalb der gleichen Stadt melden, können Sie diese Anpassung der Kfz-Unterlagen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind Ihr Ausweis – Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes – sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nötig.

Kfz-Zulassung: Unterlagen mit Checkliste vorbereiten

Damit Sie kein wichtiges Dokument vergessen, sollten Sie am besten eine Checkliste abhaken. Hier können Sie die passende Vorlage downloaden.

Checkliste Kfz-Zulassung (PDF) jetzt downloaden

Sonderfall 1: Firmenfahrzeuge anmelden

Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Firmenwagen, sind weitere Unterlagen nötig. Hier müssen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen. Zusätzlich wird oftmals eine Gewerbeanmeldung nötig. Zulassungsstellen verlangen außerdem in vielen Fällen einen Adressnachweis, zum Beispiel in Form eines Steuerbescheides. Je nach Zulassungsstelle können sich die Anforderungen jedoch unterscheiden. Wenn Sie einen Firmenwagen anmelden möchten, sollten Sie daher vorab online oder telefonisch erfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Sonderfall 2: Bei einem Auto aus dem Ausland sind weitere Dokumente nötig

Wurde das Auto im Ausland gekauft, benötigt die Kfz-Zulassungsstelle für die Ausstellung eines Überführungskennzeichens – neben den oben genannten – weitere Dokumente. So wird in vielen Fällen zum Beispiel ein Vollgutachten vom TÜV nötig oder eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt – Letzteres allerdings nur bei Käufen außerhalb der EU. Auch hier gilt: Welche Unterlagen im Detail nötig sind, sollten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen, da je nach Herkunftsland unterschiedliche Nachweise verlangt werden können.

Sonderfall 3: Bei Umstieg auf Saisonkennzeichen

Möchten Sie Ihr Auto zukünftig nicht mehr ganzjährig fahren, benötigen Sie ein Saisonkennzeichen. Dieses müssen Sie auf Ihrer örtlichen Zulassungsstelle neu beantragen, eine Anpassung des bisherigen ganzjährigen Kennzeichens reicht dabei nicht aus. Als Halter lohnt sich der Umstieg auf ein Saisonkennzeichen besonders hinsichtlich Kfz-Versicherung und -Steuer. Für die Anmeldung werden die gleichen Unterlagen benötigt, wie bei der herkömmlichen Kfz-Zulassung.

Kennzeichen trotz Umzug behalten

Was viele nicht wissen: Fahrzeughalter dürfen seit dem 01. Januar 2015 das bisherige Kennzeichen trotz Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk behalten.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Für die Neuzulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs fallen immer auch Kosten an. Allerdings sind in Deutschland die Gebühren nicht einheitlich geregelt und können regional variieren. Meist liegen diese zwischen 20 und 30 Euro. Weitere Gebühren entstehen für ein (neues) Nummernschild. Extras wie ein Wunschkennzeichen kosten ebenfalls zusätzlich. Wie hoch die Gebühren im Einzelfall sind, können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragen. Die meisten haben auch auf ihrer Website eine Gebührenübersicht oder geben telefonisch gerne Auskunft.

Wichtig:

Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters, sollten Sie umgehend die Zulassungsstelle informieren. Der Hintergrund: Über den Wohnort des Fahrzeughalters wird auch der Beitrag der Kfz-Versicherung berechnet. Ändert sich der Fahrzeughalter, kann sich somit auch der Kfz-Beitrag ändern. Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Sie daher umgehend das neue Auto ummelden.

Auto anmelden – geht das online?

Viele Kfz-Zulassungsstellen ermöglichen bereits, bestimmte Vorgänge rund um die Kfz-Zulassung online zu erledigen. So können Sie beispielsweise ein Wunschkennzeichen gegen Aufpreis online reservieren. Auch die Fahrzeug-Abmeldung, sprich die Stilllegung, funktioniert häufig online. Die offizielle An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges kann jedoch nur vor Ort an der Zulassungsstelle erfolgen. Für die Kfz-Anmeldung müssen Sie alle notwendigen Dokumente mitbringen. Unterlagen wie Ausweisdokumente und Zulassungsbescheinigungen sollten Sie außerdem immer im Original vorlegen – einer problemlosen Kfz-Zulassung steht dann nichts im Wege.

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