Alles Wichtige zum Saisonkennzeichen

Ob Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil – nicht jedes Fahrzeug wird das ganze Jahr gefahren. Erfahren Sie hier:

  • Ideal für Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile
  • Nur solange zahlen wie gefahren wird
  • Ruhephasen müssen eingehalten werden

Einmal anmelden, jährlich nutzen

Nicht jedes Fahrzeug kann oder soll ganzjährig genutzt werden – mit einem Saisonkennzeichen kein Problem. Besonders praktisch daran ist, dass sich der Anmeldezeitraum jährlich wiederholt, ohne dass Sie diesen erneut beantragen müssen. Der Vorteil: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue Ihre örtliche Zulassungsstelle aufsuchen und sparen zudem bares Geld.

Große Vorteile dank Ruhezeitraum

Saisonkennzeichen können bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und haben für Sie als Halter den großen Vorteil, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht für das ganze Jahr anmelden müssen. In der Ruhephase – also dem Zeitraum, in dem das Kfz nicht angemeldet ist – genießen Sie weiterhin Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Sofern das Kfz mindestens zwei Wochen stillgelegt ist, läuft Ihre Kfz-Versicherung als beitragsfreie Ruheversicherung weiter. Hierfür müssen Sie das Fahrzeug jedoch in einer abgeschlossenen Garage oder auf einem anderen privaten Grundstück parken. Der Abstellort darf nicht öffentlich zugänglich sein und kann beispielsweise durch eine Mauer abgetrennt sein. In der Ruhezeit dürfen Sie das Fahrzeug auf keinen Fall mehr bewegen. Dafür hat die Ruhephase einen weiteren Vorteil: Sie sparen mit dem Saisonkennzeichen Kfz-Steuer, die Sie genau wie die Kfz-Versicherung nur anteilig bezahlen müssen.

Gültigkeit eines Saisonkennzeichens

Ein Saisonkennzeichen ist mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate lang gültig. Den gewünschten Zulassungszeitraum können Sie jedoch frei wählen. Besonders praktisch ist, dass sich dieser Zeitraum jährlich wiederholt, ohne dass Sie es erneut beantragen müssten. Der exakte Zeitraum wird im Fahrzeugschein (auch als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekannt) vermerkt.

So sieht ein Saisonkennzeichen aus

Abbildung eines Saisonkennzeichens

Äußerlich unterscheidet sich ein Saisonkennzeichen kaum von einem ganzjährig gültigem Nummernschild – mit Ausnahme der rechten Seite. Dort wird der Gültigkeitszeitraum beim Saisonkennzeichen eingeprägt. Die über dem Querbalken stehende Zahl 04 steht für den Monat April, 10 für den Monat Oktober. Das hier abgebildete Saisonkennzeichen ist also vom 1. April bis zum 31. Oktober gültig. Ab dem 1. November muss das Fahrzeug ruhen.

Zulassungszeitraum kann nicht nachträglich geändert werden

Nach der der erstmaligen Beantragung Ihres Saisonkennzeichens können Sie den Zulassungszeitraum weder erweitern noch verkürzen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger nutzen möchten, brauchen Sie ein neues Saisonkennzeichen, das Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen können. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug doch nicht über den ausgestellten Geltungszeitraum brauchen. In beiden Fällen müssen Sie sich ein neues Kennzeichen besorgen und ebenfalls eine neue Versicherungsbestätigung einholen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf ein Saisonkennzeichen umsteigen möchten, können Sie die bisherige Kombination Ihres Kennzeichens behalten. Allerdings ist hierfür die Prägung eines neuen Nummernschildes nötig.

In der Ruhephase muss das Fahrzeug ruhen

Ab dem ersten Tag der Stilllegung müssen Sie Ihr Fahrzeug buchstäblich aus dem Verkehr ziehen. Wenn Ihr Saisonkennzeichen beispielsweise bis Ende Oktober gültig ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug ab dem 1. November in die Garage bzw. auf einem anderen privaten Grundstück abstellen. Auf keinen Fall dürfen Sie es mehr auf öffentlichen Parkplätzen oder an Straßen parken, sonst erlischt die beitragsfreie Ruheversicherung und Ihnen drohen Strafen. Alleine für das widerrechtliche Parken wird ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Wenn Sie das Fahrzeug in der Ruhephase gar bewegen, müssen Sie mit erheblich höheren Strafen rechnen.

Der Trick mit der Schadensfreiheitsklasse

Mit einem Saisonkennzeichen können Sie Ihre Versicherungsprämie senken. Vorausgesetzt, Sie haben Ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr angemeldet und bleiben in diesem Zeitraum unfallfrei. Dann kommen Sie in die nächstbessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei einem Zulassungszeitraum unter 6 Monaten bleiben Sie jedoch in der gleichen SF-Klasse.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums)
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ihr altes Kfz-Kennzeichen (nur wenn das Auto bereits zugelassen ist)

Für die Anmeldung von prüfpflichtigen Fahrzeugen – beispielsweise LKW oder Omnibus – benötigen Sie den Nachweis über die Sicherheitsprüfung (SP) als Ergänzung zu den erforderlichen Unterlagen.

Die Anmeldung kann auch durch Dritte erfolgen. Hierfür müssen Sie der betroffenen Person eine Vollmacht ausstellen. Ihre Vertrauensperson wiederum braucht den eigenen Personalausweis oder Reisepass für die Anmeldung.

Keine einheitlichen Kosten für das Saisonkennzeichen

Es gibt keine bundeseinheitliche Gebührenreglung für Saisonkennzeichen, die Preise für die Anmeldung variieren je nach Zulassungsstelle – bzw. richten sich nach Ihren persönlichen Wünschen.

Diese Faktoren bestimmen die Kosten:

  • Zulassung: Sie schlägt im Schnitt mit 27 Euro zu Buche.
  • Prägung der Kennzeichenschilder: Hierfür fallen zwischen 15 und 25 Euro an.
  • Wunschkennzeichen: Falls gewünscht, kostet das zusätzlich rund 10 Euro.

Bei den Kosten für die Anmeldung können Sie mit rund 45 Euro rechnen. Etwas teurer wird es jedoch, wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten. Dieses können Sie gegen einen Aufschlag bei den meisten Zulassungsstellen online reservieren. Verzichten Sie auf Ihre Wunschkennung, können Sie beim Saisonkennzeichen Kosten sparen.

Tipp:

Für die Anmeldung Ihres Saisonkennzeichens zahlen Sie nur einmal eine Gebühr. Wenn Sie Ihr Fahrzeug hingegen komplett abmelden, nur um es später wieder anzumelden, wird hingegen wieder eine Anmeldegebühr fällig.

Das Saisonkennzeichen beim Motorrad

Abbildung eines Motorrad-Saisonkennzeichens

Für die Anmeldung des Motorrad-Saisonkennzeichens benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Auto-Saisonkennzeichen. Auch hier profitieren Sie davon, dass Sie Ihr Zweirad nicht jedes Jahr neu ab- und anmelden müssen und in der Ruhezeit Versicherungsschutz haben. Gerade in den Wintermonaten, in denen viele Motorradfahrer auf Ihr Zweirad verzichten, sparen Sie hinsichtlich Kfz-Versicherung und -Steuer.

Der Anmeldungszeitraum ist beim Motorrad-Saisonkennzeichen ebenfalls auf der rechten Seite gekennzeichnet. Das hier abgebildete Kennzeichen ist von Anfang April bis einschließlich Oktober gültig.

Das Wechselkennzeichen als Alternative?

Nicht selten dienen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen als Ergänzung zum ganzjährig genutzten PKW – etwa dem Cabrio, das nur in den schönen Monaten gefahren werden soll. Mit einem Wechselkennzeichen hingegen können Sie zwei Fahrzeuge abwechselnd fahren – jedoch nie gleichzeitig. Beide Fahrzeuge sind zugelassen und genießen Versicherungsschutz, das ruhende muss dafür – wie beim Saisonkennzeichen auch – auf einem privaten Grundstück stehen.

Allerdings müssen Sie für beide Fahrzeuge Kfz-Steuer zahlen und es gibt Einschränkungen bei den möglichen Kombinationen: Auto und Wohnmobil sind erlaubt, Motorrad und Auto hingegen nicht. Als Motorradfahrer ist die Nutzung eines Wechselkennzeichens daher ohnehin oftmals nicht möglich. Beim Saisonkennzeichen profitieren Sie darüber hinaus von Vorteilen bei Steuer und Versicherung, auf die Sie beim Wechselkennzeichen verzichten müssen.

7 Monate Fahren, 5 Monate Sparen

Viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind Sommerfahrzeuge – allen voran Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder. Die Nutzung des Saisonkennzeichens erspart Ihnen dabei Kosten und Zeit. Die Kfz-Steuer und -Versicherung wird anteilig für die Monate berechnet, in denen das Saisonkennzeichen gilt. In der Ruhephase profitieren Sie vom Versicherungsschutz, ohne dafür zahlen zu müssen – das Fahrzeug darf in der Ruhezeit jedoch nicht bewegt werden. Anders als bei einer kompletten Ab- und wieder Anmeldung wird zudem nur einmalig die Anmeldegebühr fällig. Auch der erneute Gang zur Zulassungsstelle entfällt.

Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen gehören zu den Überführungskennzeichen und gelten für maximal 5 Tage. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen hingegen für mindestens 2 Monate angemeldet werden.

Vergünstigte Versicherung beim Saisonkennzeichen

Die größten Einsparungen ergeben sich bei Ihrer Kfz-Versicherung. Sie zahlen anteilig für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Sie Ihr Fahrzeug lediglich 6 Monate fahren, zahlen Sie auch nur für 6 Monate die Versicherungsprämie.

Auch im Ruhezeitraum haben Sie vollen Versicherungsschutz – sofern sich das Fahrzeug auf einem nicht öffentlich zugänglichen Grundstück befindet. Der weiterhin bestehende Grundschutz durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung ist einer der großen Vorteile des Saisonkennzeichens gegenüber einer kompletten Stilllegung.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ganz abmelden, besteht auch kein Kfz-Versicherungsschutz mehr. Bei Beschädigungen oder Autodiebstahl haben Sie ohne Saisonkennzeichen keine Ansprüche auf Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung.

Bei der Kfz-Versicherung sparen Sie jedoch nicht nur durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens – auch ein Anbieterwechsel kann sich finanziell lohnen. Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie zahlreiche Tarife der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen und finden so die passende Absicherung für Ihr Fahrzeug.

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