Auto kaputt? Das sollten Fahrer wissen, wenn sie einen Kfz-Schaden melden

Kommt es zu einem Unfall oder einem Schaden, können Sie dies Ihrer Kfz-Versicherung melden. Erfahren Sie hier:

  • wie Sie einen Schaden melden können
  • wann die Versicherung die Schäden übernimmt
  • wann es sich lohnt, selbst zu zahlen

Bereits kleine Unfälle können teuer werden

Ein Kfz-Schaden ist schnell passiert. Ein unachtsamer Moment beim Ausparken reicht und nicht nur Ihr eigener Kotflügel, sondern auch das Auto Ihres Hintermanns ist beschädigt. Und das wird in vielen Fällen richtig teuer. Denn bereits kleine Kratzer am Lack kosten schnell mehrere Hundert Euro. Zum Glück kommt für viele Schäden die Kfz-Versicherung auf. Als Versicherter sollten Sie bei einer Kfz-Schadenmeldung jedoch einiges beachten und vorab einige grundlegende Fragen klären.

Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?

Bis vor einigen Jahren war es noch nicht selbstverständlich, doch inzwischen bieten viele Versicherer Onlinelösungen im Service-Bereich an. Das gilt auch für die Schadenmeldung. So können Versicherte häufig per Online-Formular oder Smartphone-App einfach und schnell einen Kfz-Schaden melden. Ein Telefonanruf oder die schriftliche Form ist natürlich auch weiterhin bei den meisten Versicherern möglich. Viele Anbieter verfügen dabei über einen 24 Stunden-Schadenservice und sind im Schadenfall damit rund um die Uhr erreichbar.

Anruf auch bei gegnerischer Haftpflicht möglich

Als Geschädigter können Sie nicht nur den eigenen, sondern auch den gegnerischen Versicherer kontaktieren und einen Kfz-Schaden melden. Ist der Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners nicht bekannt, erhalten Sie Auskunft beim „Zentralruf der Autoversicherer“.

Um was für einen Schaden handelt es sich?

Damit die Versicherung Ihren Kfz-Schaden regulieren kann, gibt es wichtige Fragen, die vorab zu klären sind:

  • Handelt es sich um einen Schaden am eigenen Auto oder den Schaden eines Dritten?
  • Und besonders wichtig: Wer hat den Schaden verursacht?

Beispiele, wann welche Kfz-Versicherung einspringt:

  • Fall 1: Ihr Nachbar fährt rückwärts aus der Hauseinfahrt und streift dabei Ihr parkendes Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Nachbarn springt ein.
  • Fall 2: Auf dem Parkplatz zum Supermarkt öffnet ein Autofahrer die Fahrertür zu weit. Das Auto nebenan hat folglich eine unschöne Delle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die Kosten auf.
  • Fall 3: Unbekannte zerkratzen mit einem Schlüssel den Lack eines parkenden Autos. Die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers springt ein, da Vandalismus meist im Versicherungsschutz inbegriffen ist. Verfügt der Fahrer über keine Vollkasko, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Grundsätzlich gilt:

Wenn ein Dritter einen Schaden erleidet, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Um am Straßenverkehr teilzunehmen, muss jeder Autofahrer über diesen Versicherungsschutz verfügen. Anders sieht es mit der Kaskoversicherung aus. Diese ist freiwillig und kommt für Schäden an Ihrem eigenen Auto auf.

Schaden melden – so geht‘s

Der Vorgang der Schadenregulierung kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Jedoch gibt es einige wichtige Schritte, an die Sie sich grundsätzlich halten sollten:

  • Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Kfz-Schaden, da dieser häufig vom Versicherer begutachtet werden muss. Einige Versicherer möchten sich auch ein eigenes Bild machen und fragen bei der Schadenmeldung daher nach dem genauen Ort, an dem sich das Auto befindet.
  • Schaden umgehend melden: Je früher Sie den Schaden melden, desto besser. Die Schadenmeldung sollte daher innerhalb einer Woche erfolgen. Nach der Schadenmeldung können Sie auf Wunsch häufig per SMS oder E-Mail über weitere Bearbeitungsschritte informieren lassen.
  • Schadenformular richtig ausfüllen: Für das Schadenformular sind nicht nur Angaben zu Ihrem Versicherungsverhältnis (z. B. Versicherungsschein-Nummer) nötig, sondern auch Details zur Art des Schadens und zum Schadenhergang. Das umfasst z. B. die Angabe des Unfalltages, die genaue Uhrzeit, den Unfallort sowie eine detaillierte Unfallschilderung. Wichtig ist hier, dass Sie Zeugen angeben, sofern es welche gibt. Im Streitfall können diese zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, müssen Sie Angaben zum Unfallgegner machen. Es ist daher wichtig, Adressen und Kontaktdaten auszutauschen sowie das Kfz-Kennzeichen der gegnerischen Partei zu notieren.
  • Keine voreiligen Reparaturaufträge erteilen: Die Bearbeitungszeit für einen gemeldeten Kfz-Schaden variiert je nach Anbieter. Manche Versicherer werben damit, dass sie Schäden innerhalb von 1 Woche regulieren. Sie sollten sich aber auf jeden Fall in Geduld üben und auf keinen Fall Reparaturaufträge voreilig erteilen. Denn nur wenn der Versicherer der Reparatur ausdrücklich zustimmt, ist sichergestellt, dass dieser für die Kosten aufkommt.

Für Kaskoversicherte: Wann zahlt die Teil-, wann die Vollkasko?

Wenn Sie über eine Teil- oder Vollkasko verfügen, sollten Sie wissen, in welchen Fällen die jeweilige Police einspringt und wann Sie folglich einen Kfz-Schaden melden können. Denn es gibt einige wichtige Leistungsunterschiede, die im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ihr Versicherer die Kosten übernimmt oder nicht.

So kommt eine Teilkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug unter anderem durch Glasbruch, Brand, Kollision mit Haarwild sowie Sturm und Diebstahl auf. Darüber hinaus leistet die Teilkasko ebenfalls bei Hagelschäden. Nicht versichert sind hingegen Vandalismus, selbstverursachte Schäden oder der Ausfall der Haftpflicht der gegnerischen Partei, z. B. bei Fahrerflucht. Nur ein Vollkaskoschutz deckt diese zusätzlichen Risiken ab.

Vorsicht:

Wenn Sie über eine vertraglich vereinbarte Werkstattbindung in der Kaskoversicherung verfügen, sollten Sie sich auch daranhalten. Denn wird der Schaden in keiner Partnerwerkstatt Ihres Versicherers behoben, riskieren Sie gekürzte Entschädigungsleistungen.

Kfz-Schaden melden oder lieber selbst bezahlen – was lohnt sich mehr?

Bereits kleine Kfz-Schäden wie Dellen oder Kratzer können schnell sehr teuer werden. Viele Versicherte greifen daher zu voreilig zum Telefon und bedenken nicht, dass sich mit jedem gemeldeten Schaden ihre Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse verschlechtern kann. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die Kfz-Versicherung steigen. Je nach Schaden kann es sich daher lohnen, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen. Als Faustregel gilt: Bis 1000 – 1500 Euro sollten Sie die Rechnung lieber selbst begleichen.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich auch an Ihren Versicherer wenden und um Auskunft bitten, ob sich eine Selbstzahlung in dem konkreten Einzelfall lohnt. Um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, kann sich zudem die Vereinbarung eines Rabattschutzes für Sie auszahlen. Dadurch haben Sie meist eine Schadenmeldung pro Jahr frei, ohne eine Erhöhung des Kfz-Beitrages fürchten zu müssen.

Muster für Kündigungsschreiben downloaden

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie hier kostenlos die Vorlage für ein Kündigungsschreiben Ihrer Kfz-Versicherung downloaden.

Kündigungsschreiben (PDF) jetzt downloaden

Schaden gemeldet? Sonderkündigungsrecht nutzen und sparen!

Was viele nicht wissen: Nach einer Schadenregulierung verfügen Sie über ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht und können die Kfz-Versicherung kündigen. Und das lohnt sich in vielen Fällen. Denn mit einem Wechsel der Police lässt sich einiges an Geld sparen. Mit unserem Online-Vergleich können Sie auf einen Blick zahlreiche Tarife verschiedener Anbieter vergleichen und eine günstigere Police abschließen. Insbesondere Direktversicherer bieten online attraktive Angebote.

>