Zahlt die Auslandskrankenversicherung den Rücktransport in die Heimat?

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Gesetzliche Krankenkassen zahlen keinen Cent für den Rücktransport in die Heimat – auch nicht in medizinischen Notfällen. Sie benötigen dafür eine Auslandskrankenversicherung. Krankenrücktransporte sind jedoch nicht immer inbegriffen.

Von Rio de Janeiro nach Deutschland rund 70.000 Euro, von Spanien nach Deutschland circa 12.000 Euro – das sind Kosten, die im Ernstfall auf Sie zukommen können. Nämlich dann, wenn Sie beispielsweise nach einem Autounfall auf Mallorca in die Heimat transportiert werden müssen. Es ist daher wichtig, dass Ihre Auslandskrankenversicherung für Rücktransporte zahlt. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie im Ernstfall auf keinen Kosten sitzen bleiben.

Versichern Sie „medizinisch sinnvolle“ Rücktransporte

Bei Krankenrücktransporten steckt der Teufel im Detail. Zwar übernehmen die meisten Tarife die Kosten für einen Rücktransport, aber lediglich, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Das Problem: Zwingend notwendig sind Krankenrücktransporte fast nie. Nur dann, wenn Sie im Reiseland nicht erfolgsversprechend behandelt werden können. Zum Beispiel, wenn die Ausstattung in einem Krankenhaus unzureichend für eine bestimmte Operation ist – das ist jedoch selten der Fall. Sie bleiben daher meist auf den Kosten sitzen.

Es gibt jedoch viele Tarife, die bereits medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte übernehmen. Dann sind Sie umfassend abgesichert. Ein Arzt der Notrufzentrale des Versicherers kann dann den Rücktransport anordnen, wenn er davon ausgeht, dass Sie in Ihrem gewohnten Umfeld besser genesen und ein längerer Auslandsaufenthalt unzumutbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen. Bedenken Sie also: Ein guter Tarif zahlt bereits medizinisch sinnvolle Rücktransporte.

Auch Privatversicherte sind oft unzureichend geschützt

Sie sind privat versichert? Dann sollten Sie nicht blindlings davon ausgehen, dass Krankenrücktransporte im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Fragen Sie daher vor einer Reise bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob und wann die Kosten übernommen werden. Falls das nicht der Fall ist oder nur, wenn der Krankenrücktransport medizinisch notwendig ist, benötigen Sie eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wichtig:

Im Basistarif der privaten Krankenversicherung bekommen Sie – wie gesetzlich Versicherte – Krankenrücktransporte in der Regel nicht erstattet.

Ist es möglich, auf einen Krankenrücktransport zu bestehen?

Ihr Wunsch wird zwar häufig berücksichtigt, aber die Entscheidung über einen Rücktransport liegt in der Regel nicht bei Ihnen. Der Arzt der Notrufzentrale des Versicherers beurteilt in enger Abstimmung mit den Medizinern vor Ort, ob ein Krankenrücktransport sinnvoll und durchführbar ist. Schließlich müssen Sie transportfähig sein. Der Arzt entscheidet außerdem über das „Wie“, das Transportmittel. Entscheidend sind hier die Entfernung zur Heimat und Ihr Gesundheitszustand. Stimmen Sie sich also mit Ihrem Versicherer ab. Organisieren Sie Ihren Rücktransport hingegen selbst, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den gesamten Kosten sitzen.

Dürfen Partner und Kinder Sie begleiten?

Viele Single-Tarife versichern den Rücktransport einer weiteren Begleitperson – allerdings nur, wenn diese auch bei dem gleichen Versicherungsunternehmen eine Auslandskrankenversicherung inkl. (medizinisch sinnvollem) Rücktransport abgeschlossen hat. Der Versicherer übernimmt meist außerdem Betreuungs- und zusätzliche Reisekosten von minderjährigen Kindern, die entstehen, wenn Sie stationär behandelt oder in die Heimat transportiert werden.

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