Drohnenaufnahmen im Urlaub können teuer werden

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Drohnen werden immer beliebter. Gerade auf Reisen packen viele sie inzwischen gerne ein. Kein Wunder, schließlich machen die fliegenden Kameras tolle Urlaubsbilder. Aber nicht in jedem Land können Sie ihre Drohne ohne Weiteres steigenlassen. Teilweise drohen sogar hohe Geldstrafen.

Geldbußen bis 250.000 Euro für Drohnenaufnahmen

In Deutschland sind private Drohnenaufnahmen erlaubt – so lange Sie sich an bestimmte Regeln wie etwa die Wahrung der Privatsphäre und der Flugsicherheit halten. Im Ausland sieht das teilweise anders aus. Je nach Land kann ein Drohneneinsatz tatsächlich richtig teuer werden. In Griechenland etwa müssen Sie vor einem Drohnenflug von über fünfzig Metern Flughöhe eine Genehmigung einholen. Wer dagegen verstößt, muss unter Umständen richtig tief in die Tasche greifen: Im schlimmsten Fall drohen Geldbußen von bis zu 250.000 Euro.

In Frankreich müssen Drohnen vor dem Einsatz genehmigt und registriert werden. Außerdem gelten überall im Land verschiedene Auflagen. In Paris etwa sind Drohnen über dem gesamten Stadtgebiet nicht erlaubt. Wer gegen die französischen Drohnengesetze verstößt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro oder sogar bis zu einem Jahr Gefängnis belangt werden.

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Drohnenflüge in Skandinavien und Nordamerika

In den meisten skandinavischen Ländern – mit Ausnahme von Dänemark – können Sie Ihre Drohne ohne Genehmigung fliegen lassen, so lange Sie die jeweilige erlaubte Flughöhe einhalten. Allerdings gibt es länder- und regionalspezifische Zusatzvorschriften, etwa sogenannte No-Fly-Zones oder Nachtflugverbote.

Anders sieht es in Nordamerika aus. In Kanada muss eine Drohne nicht nur genehmigt, sondern auch registriert und gekennzeichnet sein, das heißt mit Name, Adresse und Telefonnummer des Piloten versehen werden. Auch in den USA müssen Sie Ihre Drohne registrieren und eine Genehmigung einholen. Bestimmte Städte wie Washington und New York City haben den Drohneneinsatz ganz verboten, außerdem gelten Flugverbote in allen Nationalparks – auch wenn Naturfotografen dies zutiefst bedauern dürften.

Drohne ins Handgepäck?

Darf die Drohne eigentlich ins Handgepäck? Das ist der jeweiligen Airline überlassen. Die meisten Fluggesellschaften erlauben den Transport im Handgepäck ohne Probleme. Wenige andere Airlines transportieren Drohnen lediglich im aufgegebenen Gepäck. Die Akkus hingegen müssen meist sogar ins Handgepäck, da es sich bei ihnen um Lithium-Batterien handelt – und die dürfen aus Gründen der Brandgefahr nicht in den Frachtraum.

Länderspezifische Gesetzgebung prüfen

Die genauen Bestimmungen, was den Einsatz der fliegenden Aufnahmegeräte angeht, sind von Land zu Land also teilweise stark unterschiedlich. Wenn Sie auf Ihrer nächsten Reise nicht auf spektakuläre Urlaubserinnerungen aus der Luft verzichten möchten, sollten Sie sich vorab eingehend informieren. Auch in Ländern, in denen keine Genehmigung für Drohnen Pflicht ist, gelten in der Regel grundsätzliche Vorschriften, an die Drohnenpiloten sich unbedingt halten sollten. Dazu gehört die Wahrung der Privatsphäre anderer und Sicherheitsabstände zu Flughäfen. Generell dürfen Drohnen meist nur in Sichtweite geflogen werden. Für gewerbliche Drohnenaufnahmen gelten außerdem fast immer Sonderbestimmungen.

Versicherung in jedem Fall ratsam

Auch wenn Sie die betreffenden Drohnenregelungen kennen und sich daran halten – eine zusätzliche Absicherung in Form einer Drohnenversicherung ist in jedem Fall ratsam. In einigen Ländern, etwa in Deutschland und Italien, ist eine Versicherung für Drohnen generell Pflicht. Doch auch wenn dem in Ihrem Urlaubsland nicht so ist, sollten Sie sich gegen Drohnenschäden absichern. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnenschäden mit einschließt. Ansonsten empfiehlt sich eine Drohnenhaftpflichtversicherung, die einspringt, wenn Sie bei einem Flug Schäden an Gegenständen oder Personen verursachen. Gut abgesichert und bei Beachtung aller entsprechenden Regeln steht den Urlaubsaufnahmen via Drohne dann nichts mehr im Weg.

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