E-Scooter und Versicherungspflicht: So sichern Sie sich richtig ab

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Seit Mitte Juni sind E-Scooter auch auf deutschen Straßen unterwegs. Besonders Jüngere wollen das Transportmittel nutzen. Manche denken über eine eigene Anschaffung nach, doch die meisten nutzen einen der zahlreichen Leihdienste. Doch wie sieht es dabei mit der Versicherungspflicht aus?

Seitdem die motorisierten Tretroller, englisch E-Scooter, auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt sind, werden sie zunehmend beliebter. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu zwanzig Stundenkilometern ist man mit einem E-Scooter auch relativ schnell unterwegs – was allerdings auch das Unfallrisiko steigen lässt. Daher gelten für die Roller einige Regeln. Fahrer brauchen zwar keinen Führerschein, müssen jedoch mindestens vierzehn Jahre alt sein. Außerdem besteht Versicherungspflicht in Form einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der gültige Versicherungsschutz muss durch eine Plakette am E-Scooter nachgewiesen werden, ähnlich wie bei einem Mofakennzeichen.

Geliehene Roller sind durch den Anbieter versichert

Die neuen E-Scooter gelten für viele als umweltfreundlichere Alternative im Nahverkehr. In einigen Städten hofft man, durch sie das Problem der hohen Verkehrsbelastung zu bekämpfen. Viele Gemeinden haben daher gleich zum Start der E-Scooter in Deutschland damit begonnen, die handlichen Gefährte an vielen Punkten in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Passanten können die Elektro-Roller einfach via App buchen und flexibel nutzen, um in der Stadt schnell von A nach B zu kommen.

Die gute Nachricht: Wenn Sie einen E Scooter leihen, sind Sie in diesem Moment nicht für die Versicherung verantwortlich. Die Versicherungspflicht besteht zwar, doch sie einzuhalten ist Aufgabe des Anbieters, also des Eigentümers des Scooters. Sollten Sie mit dem geliehenen E-Scooter einen Unfall bauen, haftet die Versicherung des Anbieters an Schäden, die Dritten zugefügt werden – also sowohl für Sachschäden als auch für Schäden an Personen. Allerdings lohnt sich ein genauer Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen: Manche Anbieter sehen nämlich Einschränkungen vor, und fordern etwa eine Selbstbeteiligung bis zu einer bestimmten Grenze. Auch wenn der Roller gestohlen oder verloren wurde, haften die Anbieter in der Regel nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt durch den E-Scooter entstehen.

Eigener Scooter? Die Privathaftpflicht reicht nicht aus

Wer sich hingegen selbst einen E-Scooter anschaffen möchte, muss eine spezielle Versicherung abschließen. Die eigene Privathaftpflichtversicherung ist dafür nicht ausreichend. E-Scooter haben nämlich einen Motor und zählen damit zu den Kraftfahrzeugen – und die sind in den meisten Policen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einem Unfall müssten Sie so die volle Schadenssumme also komplett aus eigener Tasche zahlen – und die kann je nach Szenario leicht einen hohen Betrag ausmachen.

Um abgesichert zu sein und die gesetzliche Versicherungspflicht zu erfüllen, müssen Sie daher eine extra E-Scooter-Versicherung abschließen. Sollten Sie schon eine bestehende Kfz-Haftpflicht haben, reicht diese leider auch nicht aus. Eine Versicherung speziell für den E-Scooter haben inzwischen immer mehr Anbieter im Programm. Sie funktioniert ähnlich wie die Mofa- und Mopedversicherung: Das Versicherungsjahr beginnt jeweils im März und der Versicherungsschutz ist ab dann zwölf Monate gültig. Die Policen gibt es oft schon für weniger als fünfzig Euro Jahresbeitrag. Allerdings nur für Fahrer über 23 Jahren. Für jüngere Rollernutzer kostet der Versicherungsschutz mehr – wegen des durchschnittlich höheren Unfallrisikos dieser Zielgruppe, wie die Versicherer argumentieren. Einige Policen bieten auch eine Teilkasko-Option – damit ist ihr Roller beispielsweise auch gegen Diebstahl oder Beschädigungen durch äußere Ursachen abgesichert.

Übrigens:

Übrigens: Minderjährige können selbst eine E-Scooter-Versicherung auf ihren Namen abschließen. Allerdings wird die zusätzliche Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt, damit der Vertrag gültig ist.

Wer unversichert fährt, riskiert Strafe

Sobald Sie mit dem Elektro-Roller auf öffentlichen Straßen oder Plätzen unterwegs sind, gilt die gesetzliche Versicherungspflicht. Wer das nicht beachtet, macht sich strafbar und muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem setzen Sie sich ohne Versicherung dem Risiko aus, bei einem Unfall möglicherweise Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zahlen zu müssen. Die richtige Versicherung ist also essentiell. Wer rundum abgesichert sein möchte, kann zusätzliche über eine private Unfallversicherung nachdenken. Während die E-Scooter-Versicherung für den Schaden an Dritten aufkommt, greift diese nämlich, falls Sie selbst bei einem Unfall verletzt werden sollten.

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