Entschädigung bei Flugausfall: Diese Rechte haben Sie als Reisender

https://www.tarif-testsieger.de/images/content/flugzeug-rollfeld.jpg

Kaum etwas ist so frustrierend wie ein Flieger, der zu spät oder gar nicht abhebt. Für Geschäftsreisende und Urlauber gleichermaßen ist es ein unkalkulierbares Ärgernis. Doch es gibt auch gute Nachrichten: In vielen Fällen können Sie sich eine Entschädigung von den Airlines auszahlen lassen. Wir erklären Ihnen, wann Sie wie viel bekommen.

Flug annulliert – und jetzt?

Flugausfälle, massive Verspätungen, Streiks und Konkurse ganzer Fluglinien – Meldungen dieser Art haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders ärgerlich ist es, wenn man erst kurz vor Abflug herausfindet, dass der Flieger später oder gar nicht abhebt. Reisenden bleibt dann oft nichts anderes übrig, als auf die nächsten Maschine zu warten oder sich nach Alternativen umzusehen. Doch seit 2004 hat die EU zumindest in Teilen Abhilfe geschaffen. Die Fluggastrechteverordnung sieht für alle Fluglinien verbindliche Verpflichtungen vor, wonach Reisende im Falle von Flugausfällen oder -verspätungen entschädigt werden müssen. Das heißt konkret: Sie erhalten jeweils bis zu 600 Euro Entschädigung, abhängig davon, wann Sie über den Ausfall informiert wurden, wie weit Sie fliegen und welche Zeitverzögerung Ihnen dadurch entstanden ist.

In diesen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung:

Und wer erhält wie viel?

Welche Entschädigung Sie bei einem Flugausfall von der Fluglinie erhalten, hängt von der Strecke ab. Es gelten folgende Stufen:

  • Strecke bis 1500 km: 250 Euro
  • Strecke bis 3500 km: 400 Euro
  • Strecke über 3500 km: 600 Euro
Wichtig:

Ist der Flug annulliert worden und die Fluggesellschaft hat Ihnen keine Alternative angeboten, erhalten Sie natürlich zusätzlich zur Entschädigung auch noch den Ticketpreis zurückerstattet. Für die Wartezeit, die Ihnen aufgrund einer Alternativroute entstehen, müssen Ihnen zudem Getränke und Essen bzw. bei Abflügen am Folgetag auch ein Hotel gezahlt werden.

Wann haben Sie Anspruch auf die Zahlung?

Leider können Sie die Entschädigung bei Flugausfall nicht immer einfordern. Sie dürfen natürlich nicht selbst zu spät am Flughafen angekommen sein. Zudem muss es sich um einen Flug von oder in die EU bzw. durchgeführt von einer EU-Fluggesellschaft handeln und Sie dürfe nicht länger als 3 Jahre warten, bis Sie einen Anspruch erheben. Darüber hinaus ist ganz besonders der Grund der Flugannullierung oder der Verspätung wichtig: Die Airline muss selbst Schuld am Ausfall sein. Sind sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ der Grund, dass Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt, erhalten Sie kein Geld. Dazu gehören beispielsweise Streiks, Sperrungen des Flughafens oder Unwetter. Technische Defekte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen auf normale Wettererscheinungen (Stichwort Wintereinbruch) sind jedoch ein Grund für Entschädigung.

Tipp:

Da der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ nicht eindeutig definiert ist, versucht sich so manche Fluglinie erst einmal herauszureden. Bleiben Sie hartnäckig und konsultieren Sie einen Anwalt oder Rechtsdienstleister, die sich mit dem Thema beschäftigen.

So holen Sie sich Ihre Entschädigung

Damit Sie möglichst schnell und unkompliziert für den Flugausfall Entschädigung erhalten, sollten Sie bereits am Flughafen aktiv werden. Sobald Sie von der Annullierung erfahren, lassen Sie sich dies schriftlich von der Airline durch einen Mitarbeiter bestätigen. Viele händigen Nachweise von selbst aus, wenn es zu Ausfällen kommt. Zusätzlich können Sie die Annullierung mit einem Foto der Anzeigetafel dokumentieren und sich mit Mitreisenden vernetzen. Heben Sie außerdem alle Quittungen für anfallende Zusatzkosten auf. Danach sollten Sie zeitnah Ihre Entschädigung einfordern. Viele Fluglinien haben online Formulare, die Sie direkt ausfüllen können. Es gibt auch Musterbriefe, die Sie nur noch mit Ihren konkreten Flugdaten bestücken müssen.

Kommt bald die automatische Entschädigungszahlung?

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft sich weigert zu zahlen? Dann haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Sie können einerseits Ihren Anwalt einschalten – in solchen Fällen erweist sich eine bestehende Rechtschutzversicherung als besonders praktisch. Oder Sie beauftragen einen Dienstleister, der sich um die Durchsetzung Ihrer Rechte kümmert. Hierfür müssen Sie allerdings im Erfolgsfall eine Provision zahlen. Übrigens könnte es in Zukunft viel einfacher werden, eine Entschädigung beim Flugausfall zu erhalten: Der saarländische Umwelt- und Verbraucherschutzminister will noch im November 2018 eine Initiative an den Bundesrat herantragen, der zufolge zumindest digitale Buchungen bei Ausfall automatisch entschädigt werden sollen. Noch müssen Reisende jedoch selbst aktiv werden. Auch wenn es mit ein wenig Aufwand verbunden ist, sollten Sie Ihre Chance auf jeden Fall nutzen und sich bei Flugausfall oder Verspätungen von der Fluglinie entschädigen lassen. Dann tut die verschenkte Zeit am Flughafen zumindest nicht allzu sehr weh.

Jetzt Rechtsschutz finden
  • Kostenübernahme beim Rechtsstreit
  • Kostenlose Beratung
  • Online vergleichen und abschließen
>