Was darf man, wenn man krankgeschrieben ist?

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Wer krank ist, muss nicht zwangsläufig die ganze Zeit das Bett hüten. Doch dann fragen Sie sich vielleicht: Was darf ich eigentlich, wenn ich krankgeschrieben bin? Kann meine Chefin mir kündigen, wenn ich ihr über den Weg laufe? Eines vorweg: In den meisten Fällen sind Sie auf der sicheren Seite. Sie sollten sich allerdings an eine Regel halten.

Goldener Herbst. Draußen ist es noch warm, die Sonne scheint – doch Sie liegen mit einer Erkältung im Bett. Sie sind krankgeschrieben, Ihr Arbeitgeber hat die Krankmeldung erhalten und Sie trauen sich nicht vor die Tür: Ein Kollege oder vielleicht sogar die Chefin könnte Sie ja sehen. Dabei müssen Sie sich nicht sorgen. Bei Krankschreibungen gilt eine einfache Grundregel: Sie können all das machen, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Und ein Spaziergang oder der Gang in den Supermarkt haben in der Regel keine negativen Effekte auf Ihre Genesung. Im Gegenteil: Bewegung an der frischen Luft kann Ihrer Gesundheit sogar förderlich sein.

Wägen Sie Ihre Freizeitaktivitäten ab

Natürlich gibt es Aktivitäten, die der Genesung abträglich sind. Und diese sollten Sie tunlichst vermeiden – nicht nur, weil die Chefin Sie dabei sehen könnte, sondern vor allem, weil Sie damit Ihre Gesundheit gefährden. Wer mit Fieber in einer überhitzten Disco Alkohol trinkt oder ausgiebig Sport treibt, verzögert seine Gesundung und macht vielleicht alles schlimmer. Sie sollten also genau abwägen, welchen Aktivitäten Sie krankgeschrieben nachgehen können und welchen nicht. Im Zweifel beraten Sie sich mit Ihrem Arzt. Dieser kann Ihnen sogar eine Bescheinigung über unbedenkliche Freizeitaktivitäten ausstellen.

Vorsicht:

Bei manchen Erkrankungen, zum Beispiel einer Grippe, verschreiben Ärzte oft ausdrücklich Bettruhe. In dem Fall sollten Sie sich unbedingt daran halten und Ihre Freizeitaktivitäten auf die Zeit verlegen, wenn Sie wieder gesund sind.

Können Sie dennoch gekündigt werden?

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, nur weil er der Meinung ist, Sie hätten Ihre Genesung verzögert. Das geht einzig bei sehr deutlichen Verfehlungen seitens des Arbeitnehmers. In aller Regel wäre der Arbeitgeber aber erst einmal angehalten, eine Abmahnung zu erteilen. Diese und eine etwaige Kündigung müssten anschließend auf juristischem Weg geklärt werden. Dann wäre der Arbeitgeber in der Pflicht, besonders genesungswidriges Verhalten nachzuweisen. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Übrigens: Sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, ist es hilfreich, auf die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung zählen zu können.

Aufgepasst:

Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat, darf er Sie zu einem Termin beim MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, einladen. Der MDK erstellt dann ein Gutachten, in dem er die Einschätzung des behandelnden Arztes bestätigt oder ihr widerspricht. Arbeitgeber beauftragen den MDK meist nur in schwerwiegenden Fällen und wenn Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Zum Ende der Krankschreibung

Gemeinhin kann man am Ende einer Krankschreibung davon ausgehen, dass man wieder gesund ist – oder zumindest nah dran. Am Abend bevor Sie wieder Ihre Arbeit antreten, ist es demnach kaum möglich, sich noch genesungswidrig zu verhalten. Spätestens da sollten Sie sich keine Sorgen mehr machen über unangenehme Begegnungen mit Kollegen etwa in der Bar um die Ecke. Denken Sie aber daran: Ein maßvolles Auftreten dürfte auch denjenigen Kollegen gefallen, die Sie in der Zeit Ihrer Abwesenheit vertreten haben.

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