Welche Versicherung zahlt die Überführung eines Leichnams aus dem Ausland?

Verstirbt ein Familienmitglied auf Reisen, möchten Angehörige den Verstorbenen meist in die Heimat zurückholen. Die Überführung des Leichnams aus dem Ausland ist jedoch sehr kostspielig und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel keinen Cent – doch einige Versicherungen springen ein.

Der Schock sitzt bei Hinterbliebenen tief und dann drohen auch noch hohe Rechnungen: Die Überführung eines Leichnams aus dem Ausland kostet häufig mehrere Tausend Euro. Doch vielleicht verfügte der Verstorbene über eine der folgenden Versicherungen? Dann werden die Kosten anteilig oder komplett übernommen.

Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine der verbreitetsten privaten Zusatzversicherungen und für jeden Reisenden sinnvoll. Sie übernimmt im Ausland Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall und ist auch im Todesfall ein wichtiger Schutz. Verstirbt der Versicherte, zahlt sie für die Überführung des Leichnams zum Wohnsitz. Möchten Sie den Verstorbenen vor Ort begraben, kommt die Auslandskrankenversicherung in der Regel auch für die Bestattung auf.

Tipp:

Beachten Sie, dass oft Höchstgrenzen für die Überführung und die Bestattung im Ausland gelten. Je nach Tarif und Versicherer werden beispielsweise maximal 10.000 Euro für den Transport des Leichnams in die Heimat gezahlt.

Unfallversicherung

Verfügte der Verstorbene über eine private Unfallversicherung? Diese beinhaltet nämlich häufig eine sogenannte Todesfallleistung. Verstirbt der Versicherte infolge eines Unfalls, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe, um zum Beispiel die Kosten für die Überführung aus dem Ausland zu bezahlen. Häufig wird eine Todesfallsumme von rund 5.000 Euro bis 10.000 Euro im Vertrag festgelegt.

Sterbegeldversicherung

Viele Menschen sorgen mit einer Sterbegeldversicherung für den Ernstfall vor. Damit ihre Angehörigen nicht auf den Kosten für die Beerdigung sitzen bleiben, schließen sie eine Sterbegeldversicherung ab. Diese zahlt im Todesfall eine bestimmte, im Vertrag vereinbarte Summe aus. Meist sind das rund 5.000 bis 10.000 Euro. Im Vertrag steht außerdem, wer diese Summe erhält, z. B. der Ehe- bzw. Lebenspartner oder die Kinder des Verstorbenen. Diese können frei über das Geld verfügen und damit die Kosten der Überführung aus dem Ausland decken.

(Risiko-)Lebensversicherung

Vielleicht hat der Verstorbene auch eine Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen? Natürlich ist es möglich, Geld aus einer dieser Policen für die Kosten einer Überführung aus dem Ausland zu nutzen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Wichtig:

Je nach Anbieter und Versicherung kann es einige Zeit dauern, bis Sie das Geld erhalten. Eventuell müssen Sie daher in Vorleistung gehen und die Kosten für die Überführung des Leichnams aus dem Ausland zunächst selbst begleichen.

Achtung, Meldefristen einhalten!

Auch wenn es schwerfällt: Prüfen Sie unmittelbar nach dem Todesfall, über welche Versicherungen der Verstorbene verfügte. Gehen Sie dazu die Ablage und Unterlagen des Verstorbenen sorgfältig durch. Zögern Sie nicht, umgehend den Todesfall der Versicherung zu melden. Denn die Meldefristen sind meist sehr kurz – Unfallversicherungen setzen beispielsweise meist 48 Stunden an. Der Grund: Nur innerhalb dieses kurzen Zeitfensters kann der Versicherer die Todesursache prüfen und gegebenenfalls eine Obduktion in Auftrag geben. Wenn Sie die Frist verpassen, übernehmen die Versicherer im schlimmsten Fall keinerlei Kosten.

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