Pferdehaftpflichtversicherung: Den treuen Freund abgesichert wissen

  • Zuverlässig das eigene Pferd absichern
  • Kostenlos verschiedene Tarife vergleichen
  • Umfassender Schutz vor hohen Kosten

Pferdehaftpflicht für ungetrübtes Reitvergnügen

Für viele Reiter und Pferdefreunde liegt das Glück dieser Erde auf dem Rücken der Pferde. Für sie ist es pure Entspannung, sich in den Sattel ihres Pferdes zu schwingen und durch die freie Natur zu reiten. So ist das Pferd oft nicht nur Begleiter, sondern auch treuer Partner. Da es sich beim Reitsport jedoch nicht gerade um ein besonders günstiges Hobby handelt, sollte man diese hohe Kostenquellen unbedingt absichern. Entsprechend empfiehlt es sich, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, so dass die finanziellen Forderungen, die durch den vom Pferd verursachten Schaden entstanden sind, vom jeweiligen Versicherer übernommen werden.

Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Bei der Pferdehaftpflichtversicherung, oft auch Pferdehalterhaftpflicht genannt, handelt es sich um eine Tierhalterhaftpflicht, die speziell Pferde und deren Reiter absichert. Während die private Haftpflichtversicherung selbstverursachte Schäden gegenüber Dritten abdeckt, kümmert sich die Haftpflichtversicherung für Pferde um Schäden, die durch das versicherte Ross entstanden sind.

Anders als bei der Hundehaftpflicht, die in einigen Bundesländern sogar Pflicht ist, handelt es sich bei der Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Doch sollte man sich die Konsequenzen bewusst machen, die der Verzicht auf eine solche Versicherung mit sich bringt. Schließlich handelt es sich bei Pferden in der Regel um große, kraftvolle Tiere mit entsprechendem Gewicht. Da diese Tiere in gefährlichen Situationen zudem zur Flucht neigen, können sie leicht größere Schäden herbeiführen. Lehnt der Besitzer es ab, die konkrete Pferdeversicherung, also die Pferdehaftpflichtversicherung, abzuschließen, so muss er selbst für durch das Pferd entstandene Schäden aufkommen. Zum Beispiel, wenn das Tier sich aus seiner Box befreit, diese beschädigt und bei seiner Flucht auch noch Menschen verletzt werden.

Überblick über die Leistungen der Pferdehaftpflicht

Generell bieten alle Pferdehaftpflichtversicherungen einige Basisleistungen an. Diese decken sich in ihren Grundprinzipien mit denen einer privaten Haftpflichtversicherung, nur dass sie im Falle der Pferdehaftpflicht nicht für den Schaden eines Menschen aufkommen, sondern für den eines Pferdes.

Die drei wichtigen Elemente der Pferdehaftpflicht sind:

  • Personenschäden: Wird eine Person durch das Pferd verletzt, etwa weil es durchgeht oder beißt, kommt die Versicherung für Behandlungskosten, Schadensersatz oder nach schlimmen Unfällen auch für eine lebenslange Rente auf.
  • Sachschäden: Schäden die an Gegenständen, etwa geliehene Reitutensilien, Transportboxen oder anderem entstehen, sind in der Pferdehaftpflichtversicherung mit abgesichert.
  • Vermögensschäden: Auch Vermögensschäden die durch das Pferd verursacht werden, etwa weil nach einem Unfall ein Geschädigter seinen Beruf nicht weiter ausführen kann, werden von der Versicherung abgeckt.

Diese Basisleistungen sind in allen Tarifen enthalten. Der Teufel liegt hier im Detail. Wichtige Aspekte wie der Deckungsumfang, die Höhe der Versicherungssumme und weitere Aspekte wie eine mögliche Forderungsausfalldeckung für den Versicherten müssen für jeden Versicherungsvertrag individuell geprüft werden.

Pferdeversicherungen: Leistungen der Haftpflicht prüfen

Bevor man sich für eine Pferdehaftpflichtversicherung entscheidet sollte man die einzelnen angebotenen Tarife genau prüfen. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel die Frage, welcher Personenkreis im Zusammenhang mit dem jeweiligen Pferd versichert ist. Idealweise umfasst die Versicherung neben dem Tierhalter bzw. Tierbesitzer auch die Reitbeteiligung, Tierhüter und Fremdreiter.

Pferde Haftpflichtversicherung: Wer ist versichert?

Grundsätzlich ist bei der Pferdehaftpflichtversicherung stets der Versicherungsnehmer, also der Tierhalter bzw. -besitzer, versichert. Doch gerade wenn dieser voll im Berufsleben steht, hat er oft nicht die Zeit, täglich mit seinem Pferd auszureiten. Ergänzend können sich wiederum viele Menschen kein eigenes Pferd leisten, so dass sie sich auf die Suche nach einer Reitpartnerschaft, einer sogenannten Reitbeteiligung, machen. Bei einer solchen Reitbeteiligung teilen sich die beiden Parteien in der Regel nicht nur die Unterhaltskosten für das Pferd, sondern auch das Pferd selbst. Also die entsprechende Reitzeit. Welche Leistungen durch den Halter bzw. die Reitbeteiligung erbracht werden müssen, wird dabei meist vertraglich dokumentiert. Rechte und Pflichten beider Parteien sind folglich häufig schriftlich fixiert. Entsprechend sollte auch die Pferdehaftpflichtversicherung die Reitbeteiligung abdecken. Eine separate Reitbeteiligung Versicherung ist in der Regel nicht nötig.

Möchte man auch Personen absichern, die in unregelmäßigen Abständen und kostenlos mit dem eigenen Pferd reiten, sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung sogenannte Fremdreiter abdeckt. Ob es sich nun um die kleine Nichte oder einen Nachbarn handelt, spielt dabei keine Rolle.

Der dritte Aspekt, der in diesem Bereich beachtet werden sollte, ist die Frage, ob Tierhüter ebenfalls durch die Pferdehaftpflicht versichert werden. Hierbei handelt es sich um Personen, die sich für eine bestimmte Zeit um das Pferd des Tierhalters kümmern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Aufsicht nicht um eine bezahlte Tätigkeit, sondern vielmehr um einen Freundschaftsdienst handelt.

Unterbringung berücksichtigen

Neben dem versicherten Personenkreis sollte auch auf die weiteren Deckungsbereiche geachtet werden, wie zum Beispiel Schäden an der Unterbringung. Gerade da Pferde oft nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern vielmehr in einer Box auf einem Reiterhof untergebracht sind, sollten auch Mietsachschäden durch die Versicherungspolice abgedeckt werden. Beschädigt das Tier Bestandteile der Box, die der Halter lediglich zum Verbleib des Pferdes gemietet hat, übernimmt die Pferdehaftpflicht ansonsten nicht die Kosten für den entstandenen Schaden. Eingeschlossen sollte auch der Transport in Pferdeanhängern sein, denn die wenigsten besitzen einen eigenen Anhänger und mieten diesen häufig.

Deckakte und Fohlen

Ist das eigene Pferd häufig mit Artgenossen zusammen, sollte zudem nicht auf die Versicherung ungewollter Deckakte verzichtet werden. Deckt ein Hengst versehentlich eine Stute, entstehen, ähnlich wie bei einem Unfall, Kosten für die Behandlung und unter Umständen sogar für das Aufziehen der Fohlen. Handelt es sich bei der Stute um ein Zuchttier oder eine teures Turnierpferd, so kann es richtig teuer für den Hengst-Besitzer werden. Denn in einem solchen Fall können auch Kosten wegen Verdienstausfall entstehen. in einem solchen Fall können auch Kosten wegen Verdienstausfall entstehen.

Für Stutenbesitzer besteht zudem die Möglichkeit, auch die Fohlen des Muttertieres für einen gewissen Zeitraum kostenlos über die Pferdehaftpflichtversicherung der Mutter mitzuversichern. Diese Option steht dem Pferdehalter bei Einschluss dieses Leistungsbausteins in der Regel zwischen 6 bis 12 Monate nach der Geburt zur Verfügung. Anschließend benötigen die jungen Pferde eine separate Pferdehaftpflichtversicherung.

Flurschäden

Besteht das Risiko, dass das eigene Pferd Schäden an fremden Wiesen, Weiden oder Feldern verursacht, sollte darauf geachtet werden, dass die Pferdehaftpflichtversicherung auch Flurschäden abdeckt. Sind Auslandsaufenthalte mit dem Pferd geplant, sollte man nicht die im Ausland verfügbaren Leistungen, sondern auch die maximale Länge des Auslandsaufenthalts berücksichtigen. Werden mit dem Pferd gewerbliche Einnahmen erzielt, ist zudem zu prüfen, ob die Pferdehaftpflicht auch nebenberufliche Tätigkeiten einschließt. Beachtet werden sollte auch, dass manche Tarife zudem Turniere, Pferderennen und Kutschfahrten ausschließen. Grundsätzlich nicht mitversichert sind eigene Schäden, die durch das Pferd verursacht wurden.

Forderungsausfalldeckung

Nicht nur das eigene Pferd kann Schäden verursachen, auch die Rösser anderer Besitzer. Insbesondere in Mietställen treffen häufig Tiere verschiedener Halter aufeinander. Einige Tarife bieten den Baustein der Forderungsausfalldeckung, um auch Schäden, die einem selbst oder dem eigenen Tier zugefügt werden, abzusichern. Sollte nämlich der Halter des Schadensverursachers nicht versichert sein, bleibt man als Geschädigter auf den Kosten unter Umständen sitzen. Zwar haften Privatpersonen mit dem eigenen Vermögen, wenn aber dieses nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, hat man das Nachsehen. Bei Tarifen mit Forderungsausfalldeckung übernimmt die eigene Pferdehaftpflicht dann die entstandenen Kosten, sofern der Verursacher nicht dafür aufkommen kann.

Pferdehaftpflichtversicherung: Vergleich der Kosten

Durch einen Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich bzw. einen Pferdehaftpflichtversicherung Test erhält man einen guten Überblick über die verschiedenen Anbieter sowie über deren unterschiedliche Tarifvarianten. Hierbei sollte auch die gewünschte Selbstbeteiligung nicht außer Acht gelassen werden. Einige Versicherer unterscheiden bei den Tarifen auch zwischen Pferden und Kleinpferden. Ponys können meist günstiger versichert werden. Es sollte aber genau geprüft werden, bis zu welchem Stockmaß der jeweilige Versicherer von einem Kleinpferd ausgeht. Hinzu kommen Extras, die zu Buche schlagen können, wie die Mitversicherung ungewollter Deckackte bei Stuten oder ihrer Fohlen. Auch die Höhe der Versicherungssumme kann die Versicherung verteuern, wenngliech dies ein Punkt ist, bei dem man besser nicht sparen solle.

Pferde-OP-Versicherung: Ernstfall OP absichern

Nicht nur eine Pferdehaftpflicht kann für Pferdehalter sehr sinnvoll sein. Denn muss das Tier, zum Beispiel aufgrund einer Kolik, operiert werden, kann das schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine Pferde-OP-Versicherung übernimmt die Operationskosten und zahlt sich im Ernstfall häufig aus.

Haftpflichtversicherung Pferd: Ausreichende Versicherungssumme wählen

Da auch die Pferdehaftpflichtversicherung Sach-, Personen- und Vermögensschäden absichert, die Dritten durch das versicherte Pferd entstanden sind, sollte bei Abschluss einer solchen Versicherung auf die Höhe der Versicherungssumme geachtet werden. Da gerade Personenschäden schnell bis in die Millionenhöhe gehen können, empfiehlt es sich, eine Versicherungssumme ab 5 Millionen Euro zu vereinbaren. Diese Versicherungssumme, oft auch als Deckungssumme bezeichnet, ist der Höchstwert, den die Versicherung als Schadensleistung übernimmt. Da bei Personenschäden neben Behandlungskosten, Schadensersatz und Verdienstausfall auch eine lebenslange Rente die Folge sein kann, sollte dieser Betrag nicht zu niedrig gewählt werden.

Pferdeversicherung Vergleich: Tierhalterhaftpflicht Pferd schützt vor Kosten

Für Halter eines Pferdes lohnt es sich in jedem Fall, eine Pferdehaftplichtversicherung abzuschließen. Schließlich handelt es sich bei Pferden um große Tiere mit einem ausgeprägten Fluchtinstinkt, die leicht größere Schäden anrichten können. Entstehen dabei sogar Personenschäden, kann es erst richtig teuer werden.

Doch sollte man sich nicht auf irgendeine beliebige, günstige Pferdehaftpflichtversicherung einlassen. Schließlich spielen neben den Kosten auch die Versicherungssumme sowie die durch die Versicherung abgedeckten Leistungen eine wichtige Rolle. Gerade deshalb sollte man nicht nur einen Pferdehaftpflichtversicherung Preisvergleich durchführen, sondern sich die verschiedenen Tarife durch einen entsprechenden Vergleich genauer ansehen. Denn Sicherheit für Ross und Reiter stehen in diesem Bereich an erster Stelle.

Pferdehaftpflichtversicherung: Vergleich lohnt sich
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