Private Krankenversicherung: Vergleich hilft bei Tarifwahl

Erfahren Sie hier:

  • wer sich privat versichern kann
  • wie die Jahresentgeltgrenze berechnet wird
  • wer in die private Krankenversicherung aufgenommen wird
  • welche Leistungen wichtig sind

Private Krankenversicherung als Alternative

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Während die meisten Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben andere die Möglichkeit, frei zu wählen, ob sie sich freiwillig über eine gesetzliche Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten.

Private Krankenversicherung: Wer kann sich privat versichern?

Jede Person, die sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern muss, hat die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung (PKV) abzusichern. Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2019 ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 60.750 Euro erhalten. Diese Jahresarbeitentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, entspricht einem regelmäßigem Monatsgehalt von 5062,50 Euro. Zudem können sich auch Selbstständige und Freiberufler, unabhängig von ihrem Einkommen, Beamte und Rentner, die nicht durch die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dies gilt auch für Personen, die kein eigenes Einkommen erhalten oder monatlich weniger als 450 Euro verdienen. Hierzu gehören neben Hausfrauen und Hausmännern auch Kinder.

Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Rolle spielt. Auch vermögenswirksame Leistungen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden hierbei berücksichtigt. Auch andere Zahlungen, die vertraglich festgehalten wurden und regelmäßig bezahlt werden, sogenannte Bereitschaftsvergütungen, sowie Überstundenpauschalen fließen mit ein. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Familienzuschläge oder unregelmäßig gezahlte Überstundenvergütungen.

Kinder in der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Variante sieht die private Krankenversicherung bei Kindern eine andere Regelung vor: Denn innerhalb der privaten Krankenversicherung kann der Nachwuchs nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert werden. Soll das Kind über die private Krankenversicherung versichert werden, wird hierfür ein Beitrag fällig.

Zwar sind Studenten zu Beginn ihres Studiums verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Doch können sie sich auch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und sich während des Studiums privat versichern. Allerdings muss hierfür innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden.

Vergleich: Private Krankenversicherung muss nicht jeden aufnehmen

Da es sich bei privaten Krankenversicherungen um privatrechtlich organisierte Krankenversicherungsunternehmen handelt, kann grundsätzlich niemand auf eine Aufnahme in die private Krankenversicherung bestehen. Nicht nur der Antragsteller hat die Möglichkeit, das Angebot der PKV abzulehnen, auch die private Krankenversicherung kann sich dafür entscheiden, den potenziellen Kunden nicht aufzunehmen. Ähnlich wie bei anderen privaten Versicherungen, z.B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, hat das Versicherungsunternehmen die Wahl, ob es die entsprechende Person gegen die jeweiligen Risiken versichern möchte.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Private Krankenversicherung: Aufnahme abhängig vom Versicherungsrisiko

Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Versicherungsunternehmen den vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsschutz unbefristet und in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Dies setzt voraus, dass die jeweiligen Leistungen auf Dauer finanziert werden können. So zahlen alle Mitglieder der privaten Krankenversicherungen ihre monatlichen Beiträge, so dass Einzelpersonen bei einem Schaden geholfen werden kann. Würde die Versicherung jedoch alle Antragsteller, unabhängig von ihren Vorerkrankungen aufnehmen, würde das Risiko eines Schadensfalles deutlich steigen.

Da sich das Risiko auf diese Weise im unbekannten Maße erhöhen würde, müssten auch die Beiträge entsprechend erhöht werden. Um einschätzen zu können, ob das Krankheitsrisiko aus kalkulatorischer Sicht unverhältnismäßig hoch ist, erfahren die Versicherer vorab den Gesundheitszustand des potenziellen Kunden. Ist dies der Fall, darf die Aufnahme des Kunden von der privaten Krankenkasse abgelehnt werden.

Auch kann die private Krankenversicherung bei Antragstellung eine Bonitätsprüfung vornehmen. Die Ursache hierfür ist die bestehende Versicherungspflicht. Denn der Versicherer darf dem Versicherten nicht kündigen, falls dieser die Beiträge nicht länger bezahlen kann. Demzufolge können Anträge auch aufgrund mangelnder Bonität abgelehnt werden.

Wann die private Krankenversicherung Mitglieder aufnehmen muss

Doch gibt es auch Ausnahmen: Denn in manchen Situationen muss die private Krankenversicherung den Antragsteller aufnehmen. Hierfür gibt es in der Regel sogenannte Basistarife, die häufig den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Hier muss die private Krankenversicherung Personen aufnehmen, die über keine Krankenversicherung verfügen, sich aber nicht gesetzlich versichern können.

Dies gilt auch für Personen, die ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten stellen, nachdem die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung begonnen hat. Auch Personen, die momentan über eine private Krankenversicherung versichert sind, ihre aktuelle Versicherung jedoch nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben, sind davon betroffen.

Hinsichtlich dieses Basistarifs dürfen weder Ablehnungen noch Risikozuschläge erfolgen. Eine Gesundheitsprüfung darf jedoch durchgeführt werden. Wird diese vom Antragsteller abgelehnt, darf der Versicherer die Annahme des potenziellen Kunden verweigern.

Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ob man sich für die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheidet, will wohl überlegt sein. Entsprechend sollte man sich bereits vor Vertragsabschluss detailliert mit den Unterschieden der beiden Krankenversicherungsvarianten beschäftigen. Denn diese unterscheiden sich nicht nur durch den Namen:

Die unterschiedliche Beitragsberechnung

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf dem Solidaritätsprinzip gründet, erfolgt die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung auf Basis des Äquivalenzprinzips. Dies hat zur Folge, dass der jeweils erhobene Beitrag nicht prozentual, abhängig vom Einkommen, sondern von den gewünschten Leistungen, aber vor allem von den persönlichen Gesundheitsrisiken und dem Eintrittsalter des Antragstellers abhängt. Bei jungen und gesunden Menschen ist der Beitrag somit in der Regel niedriger als bei älteren Antragstellern, die bereits Vorerkrankungen haben.

Auf die Beiträge im Alter achten

Während der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auch im Alter abhängig vom monatlichen Einkommen bleibt, kann es passieren, dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigt. Zwar bilden private Krankenversicherer aus einem Teil der monatlichen Mitgliederbeiträge Altersrückstellungen, die zur Deckung der im Alter steigenden Kosten für Medikamente und Behandlungen genutzt werden sollen. Doch nicht immer erwirtschaften die Rückstellungen die erhofften Zinsen. Es entsteht somit eine Lücke, die meist durch eine Beitragserhöhung gefüllt wird. Denn Hilfe vom Staat erhalten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Private Krankenversicherung: Das Kostenerstattungsprinzip

Da der Patient innerhalb der privaten Krankenversicherung selbst Vertragspartner des Arztes oder des entsprechenden Krankenhauses ist, gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die versicherte Personen die Arztrechnung für die von ihm genutzten Leistungen selbst erhält und diese auch eigenständig begleicht. Anschließend kann er die angefallenen Kosten mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Den Leistungsumfang genau vergleichen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse variieren die Leistungen der verschiedenen privaten Krankenversicherer sehr deutlich. Dabei spielt auch der jeweilige Tarif eine entscheidende Rolle. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur das Maß des medizinisch Notwendigen abdeckt und nach dem Minimalprinzip erstattet, also nur die erfolgversprechende Behandlung mit den geringsten Aufwand bezahlt wird, können Mitglieder der privaten Krankenversicherung häufig deutlich umfangreichere Leistungen erwarten.

Private Krankenversicherung: Test sollte Leistungen genau beleuchten

Entsprechend unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung vor allem hinsichtlich der Leistungen voneinander. Denn gerade hier bietet die private Krankenversicherung in der Regel Vorzüge gegenüber der gesetzlichen Variante. Doch bietet nicht jede private Krankenversicherung identische Leistungen an. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif deutlich unterscheiden. Mit einem private Krankenversicherung Vergleich (PKV-Vergleich) können die Angebote der verschiedenen Versicherer direkt miteinander verglichen und so das passendste Angebot identifiziert werden. Hier unterscheidet man in der Regel:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Krankentagegeld Leistungen

Private Krankenversicherung vergleichen: Ambulante Leistungen berücksichtigen

Unter der Bezeichnung ambulante Leistungen werden mehrere Einzelleistungen der privaten Krankenkasse zusammengefasst. Betrachtet man private Krankenversicherungen im Vergleich, sollten auch diese genau betrachtet werden. So können sich ärztliche Leistungen, wie z.B. die Erstattung von Arztleistungen oder die Kostenübernahme für Leistungen, die über den Regelsätzen bzw. Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen, von Tarif zu Tarif unterscheiden. Weitere Leistungen, die verglichen werden sollten:

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. die Erstattung von Hörgeräten
  • Heilmittel, z.B. Massagen oder Krankengymnastik
  • Alternative Medizin, z.B. die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen

Psychotherapeutische Behandlungen sind nicht immer oder teilweise nur im geringen Rahmen durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Gerade in diesem Bereich sollte man sich besonders gut über die Leistungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung informieren.

Private Krankenversicherung im Vergleich: Auch stationäre Leistungen beachten

Anders als im ambulanten Bereich geht es bei stationären Leistungen um den Aufenthalt in einem Krankenhaus. Hier kann gewählt werden, ob eine Chefarztbehandlung gewünscht und Leistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung übernommen werden. Auch die Unterbringung des Versicherten fällt in diesen Bereich. Dabei kann meist zwischen einer Unterbringung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer gewählt werden. Eltern sollten darauf achten, dass zudem eine Begleitperson bei Behandlung des Kindes im Krankenhaus abgedeckt wird.

Test: Private Krankenversicherung und Zahnleistungen

Neben ambulanten und stationären Leistungen werden in der Regel auch Kosten im dentalen Bereich von der privaten Krankenversicherung übernommen. Dies umfasst nicht nur Zahnbehandlungen, sondern in der Regel auch Zahnersatz. Inwiefern Leistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung übernommen werden, sollte ebenfalls vorab geklärt werden. Manche private Krankenversicherung übernimmt zudem einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern bzw. Erwachsenen. Wer nur den Basis-Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung erhält, dessen Leistungen entsprechen im Wesentlichen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ist eine Ergänzung des Versicherungsschutzes durch eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Private Krankenversicherung: Vergleich auch bei Krankentagegeld und Kurleistungen

Erkranken Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum, erhalten sie innerhalb der ersten 6 Wochen eine gesetzliche Lohnfortzahlung. Nach Ablauf dieser 42 Tage erhalten die entsprechenden Personen Krankengeld. Dieses Brutto-Krankengeld entspricht in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Es entsteht also eine Einkommenslücke.

Freiberufler und Selbstständige betrifft die Arbeitsunfähigkeit vom ersten Tag an. Schließlich ist ihr Einkommen in der Regel an die eigene Arbeitskraft gebunden. Durch eine Krankentagegeld-Versicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung kann der Einkommensverlust jedoch ausgeglichen werden. Entsprechend sollte der vereinbarte Tagessatz sich am Einkommen der jeweiligen Person orientieren und auch die Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Tagessatzes wird von einer vollständigen Woche, also Montag bis Sonntag, ausgegangen.

Im Idealfall verzichtet der Versicherer in diesem Zusammenhang auch auf die sogenannte Alkoholklausel, so dass die versicherte Person auch dann eine Leistung erhält, wenn die Ursache der Erkrankung oder des Unfalls auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem sollte auch das Thema Kur beim Wechsel in die private Krankenversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Denn nicht jeder Versicherer deckt diese Leistung ab. Auch die Versicherung von Reha-Leistungen sollte vorab überprüft werden.

Private Krankenversicherung: Rechner informiert über Kosten

Wer sich gegen die gesetzliche Krankenkasse entschieden hat, sollte nicht automatisch die günstigste private Krankenversicherung abschließen. Schließlich sollte auch berücksichtigt werden, dass das jeweilige Angebot die wichtigsten Leistungen beinhaltet und die versicherten Personen umfangreich abgesichert sind. Denn die beste private Krankenversicherung ist meist eine günstige private Krankenversicherung, die möglichst alle gewünschten Leistungen des potenziellen Versicherungsnehmers enthält.

Doch anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der privaten Krankenversicherung nicht das monatliche Einkommen die Basis zur Beitragsberechnung. Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind das Alter, die vereinbarten Leistungen sowie der Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Private Krankenversicherung: Vergleich sollte Tarife detailliert beleuchten

Geht es darum, welche private Krankenversicherung die richtige Wahl ist, sollte auch auf die jeweilige Selbstbeteiligung des Angebots geachtet werden. Die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung wird in der Regel jährlich angegeben und variiert von Tarif zu Tarif. Auch für die Versicherung von Kindern kann in der privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, wobei diese nicht immer so hoch ausfällt wie bei erwachsenen Versicherten. Während einige Versicherer die Selbstbeteiligung bei Kindern halbieren, gibt es auch Tarife, die vollständig auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Berücksichtigt werden sollte zudem, für welche Bereiche die Selbstbeteiligung anfällt.

Sinnvoll ist in der Regel auch die Option auf Höherversicherung. Dies bedeutet, dass der Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit hat, in einen höheren Tarif zu wechseln und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ist ein längerer Auslandsaufenthalt außerhalb Europas geplant, sollte vorab kontrolliert werden, wie lange der Versicherungsschutz der PKV im Ausland gilt. Der Gültigkeitszeitraum kann sehr unterschiedlich ausfallen und sich auf 3 bis 12 Monate belaufen.

Testsieger: Private Krankenversicherung stets vergleichen

Grundsätzlich sollte man sich den Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegen. Denn der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig und nicht immer bzw. jederzeit möglich. Ist die Entscheidung für einen Wechsel jedoch gefallen, sollte man sich vorab ausführlich über die verschiedenen Angebote informieren. Ein private Krankenversicherung Vergleich bietet an dieser Stelle einen guten Überblick, so dass nicht nur die Beitragskosten der verschiedenen Angebote, sondern auch die unterschiedlichen Leistungen direkt miteinander verglichen werden können.

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