Basistarif: PKV mit gesetzlichen Leistungen

Die privat Krankenversicherung bietet einen Basistarif an für diejenigen, die sich die regulären Tarife nicht (mehr) leisten können. Erfahren Sie hier:

  • wer den Basistarif der PKV nutzen kann
  • was mit den Altersrückstellungen geschieht
  • welche Leistungen der Basistarif bietet

Private Krankenversicherung: Basistarif bei zu hohen Kosten

Neben einer großen Auswahl an regulären Tarifen bietet die private Krankenversicherung (PKV) auch einen Tarif für diejenigen an, die sich umfangreichere Leistungen nicht (mehr) leisten können. Im Basistarif erhalten privat Versicherte Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind. Und auch die Beiträge orientieren sich an der GKV. Der Basistarif ist eine Notlösung für den Fall, dass man seinen Versicherungsbeitrag nicht mehr zahlen kann, aber nicht zurück in die GKV möchte oder kann.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist einer der beiden Sozialtarife der privaten Versicherer, der in Zeiten finanzieller Not gewählt werden kann, etwa bei Arbeitslosigkeit. Während die regulären Tarife mitunter ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum bieten, das individuell auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden kann, leistet der Basistarif lediglich eine Grundsicherung. Diese folgt den Vorgaben des Gesetzgebers und entspricht damit in etwa den Kassenleistungen der GKV. Die eingeschränkten Leistungen des Tarifs führen jedoch auch zu niedrigeren Versicherungsprämien, weshalb der Tarif insbesondere in Zeiten finanzieller Not eine Möglichkeit bietet, die eigenen Ausgaben zu senken. Die Leistungen der privaten Versicherer sind hier brancheneinheitlich und es ist ein Höchstbeitrag festgesetzt.

Zweiter Sozialtarif in der PKV: Standardtarif

Der zweite Sozialtarif der PKV ist der Standardtarif. Er bietet in einigen Punkten weniger Leistungen als der Basistarif. Nur langjährig Versicherte können den Tarif wählen, und das auch nur, wenn sie in einem der alten Bisextarife versichert sind. Aus einem Unisextarif heraus ist der Wechsel nicht möglich. Seit Januar 2009 fungiert daher der Basistarif als neuer standardisierter Sozialtarif in der PKV. Basistarif und Standardtarif ermöglichen gleichermaßen, dass Versicherte weiterhin wichtige Gesundheitsleistungen erhalten.

Nicht verwechseln:

Versicherte, die in eine akute finanzielle Notlage geraten und ihren Beitrag nicht mehr zahlen können, werden vom Versicherer in den Notlagentarif umgestuft. Hier erhalten sie für einen sehr geringen Monatsbeitrag nur die allernötigsten Leistungen. Haben sie ihre Schulden beim Versicherer beglichen, können sie wieder in ihren alten Tarif zurück.

In der PKV Basistarif offen

Prinzipiell kann fast jeder jederzeit in den Basistarif der PKV wechseln. Insbesondere Versicherte, die nach 2008 ihre Police bei einem privaten Versicherer aufgenommen haben, müssen keine weiteren Bedingungen erfüllen, um wechseln zu können. Wer schon vor 2009 bei seinem aktuellen Versicherer Mitglied war, muss einige zusätzliche Voraussetzungen mit sich bringen. Sie müssen entweder

  • mindestens 55 Jahre alt sein
  • oder eine gesetzliche Rente bzw. ein Ruhegehalt beziehen
  • oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein

In der Not Basistarif: PKV bei fehlender Krankenversicherung

Der Basistarif ist zudem für diejenigen ein Weg in die Krankenversicherung, die längere Zeit nicht krankenversichert waren, zum Beispiel aufgrund eines mehrjährigen Auslandsaufenthaltes. Da in Deutschland aber Versicherungspflicht herrscht, sind auch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen zur Aufnahme von Menschen verpflichtet, die keine Krankenversicherung haben. Dabei gilt grundsätzlich: Wer vor der versicherungsfreien Zeit in der GKV war, muss auch wieder in die GKV, und wer privat versichert war, muss zurück in die PKV. Da die privaten Versicherer nur im Basistarif verpflichtet sind, anspruchsberechtigte Interessenten aufzunehmen, ist es vor allem für Beamte und Freiberufler möglich, in die PKV aufgenommen zu werden.

Vollversicherung

Tarife für:

Angestellte, Selbstständige, Beamte und Expats

Zwei Tarifvarianten:

First Class und Business Class

Versicherungsprämie:

Ab ca. 280 € im Monat (First Class)

Beitrag bei Hilfebedürftigkeit

Der Beitrag für den Basistarif orientiert sich – wie ja die Leistungen auch – an der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach oben hin ist der Beitrag gedeckelt. Versicherte zahlen so maximal einen Beitrag, der dem Höchstbeitrag plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. 2019 liegt der maximale Beitrag somit bei 703,32 Euro. Wer im Sinne des Sozialgesetzbuches hilfebedürftig ist, muss lediglich die Hälfte der Versicherungsprämie zahlen.

Wer nicht hilfebedürftig ist, aber dennoch seinen Monatsbeitrag verringern möchte, kann dies tun, indem er eine Selbstbeteiligung vereinbart. Versicherte können in der PKV einen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro festlegen. Gesundheitsleistungen zahlen sie dann – bis zur festgelegten Grenze – zum Teil aus der eigenen Tasche. Im Gegenzug verringert sich in der Regel dann der Beitrag für den Tarif. Im Idealfall sparen Versicherte so auf das ganze Jahr gerechnet.

Alterungsrückstellungen

Bei einem Wechsel in den Basistarif verliert der Versicherte seine angesparten Alterungsrückstellungen nicht. Er kann sie ohne Verluste in seinem neuen Tarif anrechnen lassen. Nachdem 2009 mit dem neuen Basistarif ein brancheneinheitlicher Standard geschaffen wurde, gilt dieser verlustfreie Wechsel sogar dann, wenn man sich dazu entscheidet, den Basistarif bei einem neuen Versicherer aufzunehmen. Die Alterungsrückstellungen bleiben in voller Höhe erhalten. Für Versicherte entsteht im Alter also kein Nachteil, wenn sie zwischendurch in den Basistarif gewechselt sind.

Mit Zusatzversicherung Leistungen aufstocken

Nun kann es sein, dass jemand in den Basistarif wechseln muss, aber dennoch nicht auf einige ausgewählte Gesundheitsleistungen verzichten möchte. Für diesen Zweck ist es auch im Basistarif möglich, einzelne Zusatzversicherungen abzuschließen, zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung. Auf diese Weise kann man die Leistungen, die einem besonders wichtig sind, hinzubuchen, ohne dass man in einen viel teureren Tarif wechseln muss. Übrigens: Diese Zusatzversicherungen müssen nicht zwangsläufig bei dem Versicherer abgeschlossen werden, bei dem man den Basistarif nutzt. Versicherte sollten hier auch die Angebote anderer Unternehmen vergleichen.

Basistarif: Private Krankenversicherung vergleichen

Sparen: Das geht auch in der PKV. Basistarif und Standardtarif bieten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei zahlt man nicht mehr als den Höchstbeitrag der GKV, auch nicht im leistungsstärkeren Basistarif. PKV bedeutet zwar meist, höhere Kosten bei mehr Leistungen. Doch mit den Sozialtarifen kann man auch bei schmalem Geldbeutel in der PKV verbleiben. Da bei einem Wechsel in den Basistarif generell keine Alterungsrückstellungen verloren gehen, können Versicherte auch in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln.

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