Private Krankenversicherung: Familie kostengünstig versichern

Die private Krankenversicherung bringt für Familien einige Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung mit. Erfahren Sie hier:

  • ob es eine Familienversicherung in der PKV gibt
  • wie der Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld geregelt sind
  • was es bei der Elternzeit und beim Elterngeld zu beachten gilt

Unterschiede zwischen GKV und PKV für Familien

Das System der privaten Krankenversicherung (PKV) funktioniert in vielen Punkten grundlegend anders als das der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einige der Unterschiede betreffen in erster Linie Familien. Grund genug, sich die entsprechenden Regelungen zum Mutterschutz, zum Elterngeld und zur Familienversicherung einmal genauer anzuschauen. Denn wer irgendwann einmal vor der Wahl steht, sich künftig gesetzlich oder privat krankenzuversichern, sollte dabei auch die Regelungen im Blick haben, die Familien betreffen, selbst wenn sie vorerst noch nicht relevant sind.

Private Krankenversicherung: Familienversicherung gibt es nicht

Für Familien dürfte der gravierendste Unterschied zur GKV sein, dass es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Gesetzlich Krankenversicherte genießen den großen Vorteil, dass sie Familienmitglieder kostenfrei mitversichern können. Kinder können in jedem Fall bis zu ihrem 18. Lebensjahr mitversichert werden; befinden sie sich in einer Ausbildung oder im Studium gilt die Familienversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Und auch Ehepartner können auf diese Weise beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie kein geregeltes Einkommen beziehen, das monatlich über 425 Euro – bzw. über 450 Euro bei einem Minijob – liegt.

In der PKV hingegen muss jeder Versicherte eine eigene Police abschließen. Das bedeutet: Auch Kinder werden über einen eigenen Vertrag versichert. Für diesen Zweck bieten private Krankenversicherer spezielle Kinder- und Jugendtarife an, die günstiger sind als reguläre Versicherungstarife. Die Situation, dass Kinder in der PKV versichert werden müssen, tritt einerseits ein, wenn beide Elternteile privat versichert sind oder wenn zumindest der Hauptverdiener der Familie in der PKV ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Kinder über ein Elternteil in der GKV familienversichert werden können.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung

Werdende Mütter genießen in der Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Während dieser Zeit haben sie ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Allerdings entscheidet die Art der Krankenversicherung im Mutterschutz darüber, von wem die Mutter das Geld erhält. Anders als in der GKV erhalten Mütter von ihrer privaten Krankenversicherung nämlich kein Mutterschaftsgeld. Dieses kann vielmehr beim Bundesversicherungsamt beantragt werden. Jedoch erhalten werdende Mütter hier lediglich einmalig 210 Euro. Damit Frauen während des Mutterschutzes keine allzu hohen Einkommenseinbußen haben, zahlt daher ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Mutterschaftsgeldes der GKV. Mütter in der PKV erhalten auf diese Weise ihr Nettogehalt minus 390 Euro monatlich. Maßgeblich dafür ist der durchschnittliche Nettolohn in den letzten drei Monaten vor dem Mutterschutz.

Reform des Mutterschutzgesetzes

Das Mutterschutzgesetz wird derzeit reformiert. Einerseits werden die Bestimmungen zu Arbeitszeitbeschränkungen für werdende und stillende Mütter gelockert. Andererseits gilt der Mutterschutz künftig u.a. auch für Studentinnen und Selbstständige.

Das Mutterschaftsgeld sollte rechtzeitig beantragt werden, am besten noch vor Beginn des Mutterschutzes. So lässt sich ein möglicher finanzieller Engpass zur Zeit der Entbindung vermeiden. Mütter in der privaten Krankenversicherung müssen ihren Anspruch beim Bundesversicherungsamt stellen. Um zusätzlich den Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten, müssen Mütter auch bei diesem einen gesonderten Antrag stellen. Dazu muss auch das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung vorgelegt werden.

Zusatzleistungen während der Schwangerschaft

Werdende Mütter dürfte wohl auch interessieren, ob sie von ihrer privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft spezielle Leistungen erhalten, die über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Das ist in vielen Fällen so, hängt aber vom gewählten PKV-Tarif ab. Meist sind diese zusätzlichen Leistungen bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag im Tarif vorgesehen. Es kann aber auch ein höherwertiger Versicherungsschutz gewählt werden, der in diesem Bereich keinerlei Leistungseinschränkungen vorsieht. Wer für die Zeit der Schwangerschaft auf zusätzliche Versicherungsleistungen wert legt, sollte bei der Auswahl des Tarifs auch auf einen entsprechenden Leistungskatalog achten.

Elternzeit und Elterngeld

Auch während der Elternzeit und im Zusammenhang mit dem Elterngeld unterliegen privat Versicherte einigen besonderen Bestimmungen. Grundsätzlich haben sie zwar den gleichen Rechtsanspruch auf Elternzeit, doch während dieser Zeit ist der Arbeitgeber in der PKV vom Arbeitgeberanteil befreit. Das bedeutet, privat versicherte Eltern müssen während der Elternzeit den vollen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen, der damit doppelt so hoch ausfallen kann wie bisher.

Einen Teil dieser Mehrausgaben bekommen Eltern in der PKV allerdings über das Elterngeld zurück. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ihnen im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten die Pauschale für Krankenkassenbeiträge über 9 Prozent des Einkommens nicht abgezogen. Damit erhalten sie ein etwas höheres Elterngeld als gesetzlich versicherte Eltern. Prinzipiell erhalten Eltern zwischen 65 und 100 Prozent ihres bisherigen Nettoverdienstes, allerdings nie weniger als 300 Euro und nie mehr als 1.800 Euro. Diese Regelungen sprechen also nicht unbedingt gegen die private Krankenversicherung. Elternzeit und Elterngeld funktionieren hier zwar anders als in der GKV, doch Vor- und Nachteile halten sich in etwa die Waage – zumindest solange die Beiträge für die PKV nicht allzu hoch sind.

Beitragsfreie Elternzeit in der GKV

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil in dieser Zeit.

Zuverlässiger und günstiger Schutz für die ganze Familie

Eltern sollten also bei der Wahl ihrer Krankenversicherung darauf achten, dass die Familie gut und bezahlbar versichert ist – auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit. Ein günstiger Kindertarif ist in der PKV unabdingbar, um die finanzielle Belastung niedrig zu halten. Werdende Mütter müssen sich, um Mutterschaftsgeld zu erhalten, an das Bundesversicherungsamt und ihren Arbeitgeber richten, denn die PKV zahlt in diesem Fall nicht. Und während der Elternzeit müssen privat Versicherte zwar zusätzlich den Arbeitgeberanteil ihrer Versicherungspolice übernehmen, dafür erhalten sie weniger Abzüge beim Elterngeld. Junge Familien sollten alle diese Aspekte bedenken, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden.

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