Rechtsschutzversicherung kündigen kann Vorteile bringen

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Kündigung der Rechtsschutzversicherung: Was es zu beachten gilt

Wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht mehr zufrieden sind und deshalb wechseln möchten, müssen Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Denn der hat kein Verfallsdatum, sondern läuft einfach immer weiter. Eine Kündigung des Rechtsschutzes ist allerdings nicht weiter kompliziert, doch ein paar Dinge sollten Sie beachten. Was genau, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Außerdem können Sie sich hier über die wichtigsten Angaben informieren, die Ihr Kündigungsschreiben enthalten sollte. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie unser Kündigungsmuster (PDF) nutzen. Damit ist dann auch der Schreibkram schnell erledigt.

Kündigen geht nicht jederzeit

Um Probleme mit Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu vermeiden, sollten Sie bei Ihrer Kündigung auf verschiedene Dinge achten.

Bedingungen für eine Kündigung:

  • Mindestversicherungsdauer: Die meisten Rechtsschutzverträge können erst nach einem Jahr gekündigt werden.
  • Kündigungsfrist: Eine Kündigung kann ordentlich und außerordentlich erfolgen. Dabei gelten verschiedene Kündigungsfristen.
  • Kündigungsschreiben: Auch wenn manche Versicherungsunternehmen Fax oder E-Mail akzeptieren, riskieren Sie besser nichts und kündigen Sie schriftlich auf dem Postweg.

Eine Rechtsschutzversicherung ist in vielen Bereichen des Lebens sinnvoll, denn zu juristischen Auseinandersetzungen kann es auch dann kommen, wenn Sie es nicht darauf anlegen. Vielleicht möchten Sie also künftig nicht auf einen privaten Rechtsschutz verzichten. In dem Fall sollten Sie sich einen neuen Anbieter suchen, bevor Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Im besten Fall wechseln Sie von einem in den anderen Vertrag, ohne dass zwischendurch eine Versicherungslücke besteht.

Rechtsschutzversicherungen haben Mindestversicherungszeiten

Bevor Sie sich um die Kündigung der Rechtsschutzversicherung kümmern, muss die Mindestversicherungsdauer des bestehenden Vertrags erfüllt sein. Diese liegt in der Regel bei 12 Monaten. Sie können den Vertrag also frühestens nach einem Jahr beenden. Tun Sie das nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie sicher gehen und erfahren möchten, wie lang die Mindestversicherungsdauer Ihres Vertrags ist, können Sie sich bei Ihrem Anbieter über das geltende Kündigungsrecht informieren. In den AGBs sind alle wichtigen Details hierzu festgehalten. Werden Sie nicht fündig, kontaktieren Sie den Kundenservice am besten telefonisch oder per E-Mail.

Rechtsschutzversicherung ordentlich kündigen

Um die bestehende Rechtsschutzversicherung rechtzeitig mit Ablauf eines Versicherungsjahres zu beenden, müssen Sie fristgerecht spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt haben. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um weitere 12 Monate. Endet der Versicherungszeitraum beispielsweise Ende Dezember, so muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingegangen sein.

Außerordentliche Kündigung unter Umständen möglich

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, die Rechtsschutzversicherung ordentlich zu kündigen. Auch eine außerordentliche Kündigung ist unter gewissen Umständen möglich, z. B. wenn ein Versicherungsfall eintritt und die Rechtsschutzversicherung tätig wird. Ist der Rechtsfall abgeschlossen, können Sie den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Versicherung die Kostenübernahme für den Rechtsfall ablehnt. In diesem Fall läuft die einmonatige Sonderkündigungsfrist ab dem Tag, an dem Sie über die Verweigerung der Leistung informiert werden.

Übrigens:

Sie können auch dann außerordentlich kündigen, wenn Sie mit den Leistungen, die Ihr Versicherer in einem konkreten Rechtsfall geboten hat, zufrieden sind. Das außerordentliche Kündigungsrecht hängt davon nicht ab.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch in anderen Situationen. Sie müssen also nicht auf einen Rechtsfall hoffen, nur um vorzeitig aus Ihrem Vertrag zu kommen. Es geht auch anders.

In diesen Situationen können Sie außerordentlich kündigen:

  • Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig auch die Leistungen des Rechtsschutzes zu verbessern, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Gefahrenumstände: Eine weitere Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, besteht bei einer Änderung der Gefahrenumstände. Denkbar ist hier zum Beispiel der Fall, dass sich ein Autobesitzer zusätzlich ein Motorrad kauft. Unter diesen Umständen erhöht sich das Risiko für den Verkehrsrechtsschutz. Ändern sich solche Umstände während der Vertragslaufzeit, darf der Versicherer den Beitrag an das neue Risiko anpassen. Erhöht der Versicherer den Beitrag um mehr als 10 Prozent oder versichert er die neue Gefahr nicht, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.
  • Wagniswegfall: Der umgekehrte Fall liegt bei einem Risiko- oder Wagniswegfall vor. Das Risiko verringert sich für den Versicherer. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich ein Eigentümer aus dem Vermietungsgeschäft zurückzieht: Eine Vermieterrechtsschutzversicherung benötigt er in dem Fall einfach nicht mehr und kann außerordentlich kündigen.
  • Zwei Leistungsfälle: Ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten besteht, wenn innerhalb von 12 Monaten mindestens zwei Leistungsfälle eingetreten sind. Hier können sowohl der Versicherer als auch Sie die Rechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen.
Muster-Vorlage

Wenn Sie das Anschreiben nicht selbst formulieren oder inhaltliche Fehler vermeiden möchten, gibt es an dieser Stelle ein Musterschreiben für Ihre Rechtsschutz-Kündigung. Hier müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen. Danach können Sie es abschicken.

PDF Rechtsschutz-Kündigung: Muster downloaden

Das Wichtigste zum Anschreiben

Ihre Rechtsschutzversicherung sollten Sie schriftlich per Brief kündigen. Eine mündliche Kündigung während eines Telefonats reicht dafür nicht aus. Einige Anbieter akzeptieren jedoch auch eine Kündigung per E-Mail oder Fax. In jedem Fall brauchen Sie ein Schreiben, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Neben Ihrem Namen und der Versicherungsnummer des Vertrages sollten Sie auch angeben, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Schließlich gibt es – wie bereits erwähnt – für beide Varianten verschiedene Kündigungsfristen. Bei außerordentlichen Kündigungen sollten Sie auch den Grund nennen, der Sie dazu berechtigt – also Beitragserhöhung, Abschluss eines Versicherungsfalls usw. Um sich abzusichern, fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und beenden die laufende Einzugsermächtigung.

Anschließend sollten Sie die Kündigung per Einschreiben versenden, da auf diese Weise die Zustellung an den Versicherer dokumentiert wird. Sie können die Sendung nicht nur bis zur Ankunft beim Empfänger verfolgen, sondern erhalten auch eine Einlieferungsbestätigung. So können Sie sichergehen, dass Ihr bisheriger Versicherer die Kündigung erhält.

Bei Wechsel der Versicherung auf lückenlosen Schutz achten

Möchten Sie auch künftig rechtlich abgesichert sein, sollten Sie sich frühzeitig um eine neue Versicherung kümmern. Ist klar, dass Sie den alten Vertrag kündigen werden, können Sie gleich nach einem neuen Anbieter suchen. Ein direkter Vergleich verschiedener Rechtsschutz-Angebote bietet hierbei einen guten ersten Überblick. Sie sollten dabei nicht nur die Kosten der Rechtsschutzversicherung, sondern auch die konkreten Leistungen der Anbieter miteinander vergleichen. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der neue Schutz lückenlos an die alte Versicherung anschließt.

Achtung:

Beim Vergleich der Rechtsschutztarife sollten Sie insbesondere darauf achten, dass die gewählten Tarife auch über alle Ihnen wichtigen Rechtsbereiche verfügen. Möchten Sie also einen Arbeitsrechtsschutz und eine Mietrechtsschutzversicherung, sollten Sie auch nur solche Tarife miteinander vergleichen, die diese Bausteine abdecken.

Kündigen, wechseln und sparen

Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihre Familie vor hohen Kosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Es kann also durchaus sein, dass es mit einer Kündigung des Rechtsschutzes nicht getan ist. Mit einem Wechsel des Anbieters können Sie Beiträge senken oder Leistungen erhöhen. Bevor Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen, sollten Sie sich in dem Fall frühzeitig nach einer Alternative umsehen. Auf diese Weise bleibt der lückenlose Rechtsschutz erhalten.

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