Wann müssen Sie in der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen?

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Viele Versicherungsnehmer schließen einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung ab, um ihre monatlichen Versicherungsbeiträge möglichst gering zu halten. Im Gegenzug beteiligen sie sich bei einem Rechtsfall an den entstehenden Kosten. Doch in welchen Situationen müssen Sie nun eigentlich eine Selbstbeteiligung leisten? Was passiert, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen? Und wann bietet eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung finanzielle Vorteile? Unser Ratgeber sagt es Ihnen.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Vereinbaren Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung, müssen Sie einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen, wenn Sie die Rechtsschutzleistungen Ihres Versicherers in Anspruch nehmen. Sinn dieser Eigenleistung ist, dass Sie im Gegenzug einen günstigeren monatlichen Versicherungsbeitrag zahlen. Als Faustregel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Monatsbeitrag. Wenn Sie bei Ihrem Rechtsschutz ein wenig sparen möchten, müssen Sie also nicht gleich die vertraglichen Leistungen runterschrauben. Vielleicht reicht es auch schon aus, einen Selbstbehalt zu vereinbaren.

Tipp:

Wichtig ist auch, nicht allein aus Kostengründen Rechtsbereiche auszuschließen, die Sie eigentlich benötigen. Wenn Sie also zum Beispiel einen Arbeitsrechtsschutz im Tarif haben, kündigen Sie diesen nicht gleich, nur weil Sie etwas sparen möchten. Laufende Kosten lassen sich effektiver mit einem Selbstbehalt senken.

Selbstbeteiligung bei Schadenfall oder Rechtsschutzleistung?

Sie müssen nicht bei allen Leistungen einen eigenen Anteil zahlen. Ganz grundlegend sollten Sie darauf achten, ob die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung pro Fall oder pro Leistung zu zahlen ist. Ein einziger Schadenfall kann nämlich mehrere Rechtsschutzleistungen erfordern. Müssten Sie dann für jede Leistung eine Selbstbeteiligung zahlen, wird es schnell teuer. Günstiger ist, wenn der Selbstbehalt lediglich pro Rechtsschutzfall gilt. Das bedeutet letztlich auch, dass es keine Regelung gibt, wonach die Selbstbeteiligung maximal einmal im Jahr erhoben wird: Das ist ein verbreiteter Irrtum.

In diesen Fällen muss Selbstbehalt bezahlt werden

Meist müssen Sie für alle Leistungen, die über eine einfache telefonische oder Online-Auskunft hinausgehen, auch den Selbstbehalt zahlen. Beraten Sie sich mit einem Fachanwalt oder setzt dieser Ihnen ein Schriftstück auf, leistet die Rechtsschutzversicherung – und Sie tragen Ihren finanziellen Teil dazu bei. Gleiches gilt selbstverständlich auch bei größeren Angelegenheiten, also wenn Sie zum Beispiel einen Anwalt für die Vertretung vor Gericht engagieren. In welchen Situationen Sie konkret zahlen müssen, hängt von den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters ab.

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In vielen Rechtsschutztarifen sind eine Reihe von Leistungen von der Selbstbeteiligung befreit. Dazu gehören neben Telefon- und Online-Beratungen oft auch die umfangreicheren juristischen Erstberatungen durch Fachanwälte. Für diese fällt der Selbstbehalt zwar nicht immer weg, aber insbesondere bei Angelegenheiten im Familien- oder Vorsorgerecht kommen die Versicherer in der Regel ohne Selbstbeteiligung aus. Auch bei Mediationen gibt es oft eine Erstattung des Selbstbehalts. Das betrifft dann nicht nur Beratungsleistungen im Vorfeld einer Mediation, sondern auch konkret die Begleitung des Verfahrens bis hin zum Mediationsvertrag.

Übrigens:

In der Rechtsschutzversicherung bekommen Sie die Selbstbeteiligung zurück, wenn Sie den Prozess gewonnen haben. Der Selbstbehalt entfällt, auch bei Teilerfolgen. Darauf wies der Deutsche Anwaltverein bereits 2016 hin. Das gilt auch dann, wenn Sie die Selbstbeteiligung bereits gezahlt haben. Dann erstattet Ihnen der Versicherer die Summe.

Wer schadenfrei ist, spart Geld

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum schadenfrei bleiben, also keine Rechtsschutzleistungen in Anspruch nehmen, belohnen das die meisten Rechtsschutzversicherer finanziell. Dabei profitieren Sie in der Regel von einem jährlich gestaffelten Rabatt auf die Selbstbeteiligung. So entfallen nach fünf Jahren Schadensfreiheit auch schon mal höhere Selbstbeteiligungen von z.B. 500 Euro. Müssen Sie nach einem Schadenfall jedoch eine weitere Rechtsschutzleistung in Anspruch nehmen, setzt der Versicherer wieder den vereinbarten Selbstbehalt an.

Qual der Wahl: mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung? Oder doch lieber ohne? Diese Frage stellen vielleicht auch Sie sich. Die Wahlmöglichkeiten liegen auf der Hand: Entweder höhere Beiträge und keine Selbstbeteiligung – oder umgekehrt. Interessant ist in dem Zusammenhang aber vor allem, wann welches Beitragsmodell Vorteile bietet. Erwarten Sie relativ regelmäßig juristische Auseinandersetzungen, kann ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung sinnvoller sein. Denn so sparen Sie sich häufige Selbstbeteiligungen. Rechnen Sie hingegen damit, nur im Ausnahmefall Rechtsschutzleistungen abrufen zu müssen, ist wahrscheinlich ein Tarif mit Selbstbehalt die finanziell bessere Wahl. Insbesondere, da ja Versicherer den Selbstbehalt bei Schadensfreiheit senken. Auf jeden Fall sollten Sie nicht zu lange zögern, denn in der Rechtsschutzversicherung gilt nach Vertragsschluss eine Wartezeit, in der Sie die tariflichen Leistungen noch nicht abrufen können.

Übrigens:

In der Rechtsschutzversicherung bekommen Sie die Selbstbeteiligung zurück, wenn Sie den Prozess gewonnen haben. Der Selbstbehalt entfällt, auch bei Teilerfolgen. Darauf wies der Deutsche Anwaltverein bereits 2016 hin. Das gilt auch dann, wenn Sie die Selbstbeteiligung bereits gezahlt haben. Dann erstattet Ihnen der Versicherer die Summe.

Vergleichen Sie Tarife mit oder ohne Selbstbehalt

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Versicherer machen, prüfen Sie also am besten, welches Tarifmodell für Sie besser geeignet ist: eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung oder doch eine lieber eine mit Selbstbehalt? Seien Sie ehrlich zu sich und schätzen Sie realistisch ab, wo künftig juristischer Ärger drohen kann. Mit diesem Wissen im Hinterkopf fällt es leichter, den passenden Versicherer aus dem großen Angebot der Rechtsschutzversicherungen auszuwählen. Dieses Vorgehen empfehlen wir nicht nur, wenn Sie das erste Mal einen Rechtsschutz abschließen, sondern auch, wenn Sie einen neuen Anbieter suchen, um Ihre alte Rechtsschutzversicherung kündigen zu können.

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