Feuerbestattung: die moderne Form der Bestattung

Immer mehr Menschen ziehen eine Feuerbestattung der traditionellen Erdbestattung vor. Das hat verschiedene Gründe:

  • Kostengünstigere Variante der Bestattung
  • Größere Flexibilität bei der Wahl der Grabstätte
  • Alternative Bestattungsarten wie Bestattung im Friedwald möglich
  • Weniger aufwendige Grabpflege

Feuerbestattung oder Erdbestattung? Vor allem in den größeren deutschen Städten geht der Trend weg von der traditionellen Erdbestattung hin zu alternativen Bestattungsarten wie der Feuerbestattung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Beispielsweise rückt bei vielen Menschen die religiöse Motivation für eine Erdbestattung immer mehr in den Hintergrund. Andere wiederum können sich nur schwer mit dem Gedanken an den Verwesungsprozess anfreunden, der nach der Beerdigung einsetzt. Auch die Frage nach den Bestattungskosten spielt bei der Entscheidung eine nicht unerhebliche Rolle, denn in der Regel ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung.

Was ist eine Feuerbestattung?

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Veraschung einer Leiche. Üblicherweise verbrennt man den Leichnam dafür zusammen mit dem Sarg in einem Krematorium. Die Überreste werden in eine Aschekapsel gegeben und im Anschluss in einer Schmuckurne beerdigt. Durch einen feuerfesten Schamottestein, der mit einer Nummer versehen wird, ist die einwandfreie Zuordnung der Asche gewährleistet.

Früher nannte man die Feuerbestattung einfach Leichenverbrennung, heute bezeichnen auch die Begriffe Einäscherung, Brandbestattung, Urnenbestattung und Kremation oder Kremierung den Prozess des Verbrennens und anschließenden Beisetzens der sterblichen Überreste des Verstorbenen in einer Urne.

Vor allem die katholische Kirche stand Feuerbestattungen lange äußerst kritisch gegenüber. Erst 1917 verabschiedete sie ein Dekret, das für Katholiken, die sich verbrennen lassen wollten, eine kirchliche Begräbnisfeier sowie die Bestattung auf einem Kirchhof untersagte. Heute akzeptiert auch die katholische Kirche Feuerbestattungen. Gleichzeitig ist die Kremation des Leichnams Voraussetzung für viele alternative Bestattungsformen wie die Seebestattung oder die Baumbestattung

Alternative Bestattungsarten in Deutschland

Viele alternative Bestattungsarten sind in Deutschland noch nicht erlaubt. Meist hängt das mit der Friedhofspflicht zusammen, die in Deutschland herrscht. Friedhofspflicht bedeutet, dass man laut Gesetz nicht außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden darf. Für die Diamantbestattung muss man seine Asche deswegen beispielsweise in die Schweiz überführen lassen, für eine Luftbestattung beispielsweise nach Österreich.

Feuerbestattung: Ablauf von Bestattung und Trauerfeier

Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier oft schon einige Tage vor der eigentlichen Einäscherung statt. Dadurch wird den Angehörigen die Möglichkeit gegeben, während der Aufbahrung gebührend vom Verstorbenen im Sarg Abschied zu können. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann separat zur Trauerfeier: Der Sarg wird zum Krematorium überführt. Einige Krematorien bieten den Angehörigen mittlerweile die Möglichkeit zuzuschauen, wie der Sarg in den Ofen einfährt. Die eigentliche Einäscherung dagegen kann in der Regel nicht beobachtet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Trauerfeier zusammen mit der Urne abzuhalten. Das hat den Vorteil, dass die Trauergäste kein zweites Mal anreisen müssen und alle an der Beisetzung teilnehmen können.

Mehr Flexibilität bei der Wahl der Grabstätte

Bei der Wahl der Grabstätte ist man bei der Urnenbeisetzung freier als bei einer traditionellen Beerdigung. Während man bei einer Erdbestattung üblicherweise nur zwischen Wahl- und Reihengrab wählen kann, bietet die Feuerbestattung verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung. Auch Urnengräber können Wahl- oder Reihengräber sein. Manche Friedhöfe bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die Urne in eine Urnenwand, ein so genanntes Kolumbarium, einzustellen. Bei einer Baumbestattung wird die Urne in einem Friedwald am Fuß eines Baums beigesetzt, bei einer Seebestattung wird sie dem Wasser übergeben. Bei der Baumbestattung wird meist ein Schild mit Namen und Lebensdaten des Verstorbenen am jeweiligen Baum angebracht, und auch bei der Seebestattung wird die Stelle, an der die Urne dem Wasser übergeben wurde, entsprechend gekennzeichnet. Hat sich der Verstorbene also nicht ausdrücklich für eine anonyme Bestattung entschieden, haben die Angehörigen auch bei der Feuerbestattung einen Ort, an dem sie dem Toten gedenken und um ihn trauern können.

Wahl- und Reihengrab

Das Wahlgrab wird auch Familiengrab genannt, denn im Unterschied zum Reihengrab dürfen in ihm mehrere Personen beerdigt werden. Man kann sich also beispielsweise neben seinem Ehepartner beerdigen lassen. Während einem das Reihengrab zugewiesen wird, kann man die Lage des Wahlgrabs frei wählen. Außerdem ist die Ruhezeit, die üblicherweise bei etwa 20 Jahren liegt, beim Wahlgrab verlängerbar. Beim Reihengrab ist das nicht möglich.

Feuerbestattung: Dauer der Kremation

Die Dauer des Kremationsprozesses hängt von der jeweiligen Körpermasse und dem Wassergehalt des einzuäschernden Körpers ab. Je schwerer der Verstorbene ist, desto länger dauert der Prozess. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Einäscherung etwa nach 60 bis 90 Minuten abgeschlossen ist. Für die Verbrennung selbst wird der Ofen auf mindestens 650 °C aufgeheizt. Anschließend verglühen die Aschereste in der Ausbrennkammer des Ofens bei mindestens 850 °C bis zur vollständigen Mineralisierung. Um eine möglichst umweltfreundliche Kremation zu gewährleisten, wird heute häufig mit höheren Temperaturen gearbeitet. Auf diese Weise verbrennt der Körper schneller, wodurch sich der CO2-Ausstoß des Krematoriums verringert.

Die Angehörigen sind bei diesem Prozess üblicherweise nicht anwesend, denn in der Regel findet die Kremation einige Tage nach der eigentlichen Trauerfeier statt. Nach Abschluss des Kremationsprozesses erhalten die Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen.

Anonyme Bestattung

Eine anonyme Bestattung wird auch stille Beisetzung genannt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass das Grab nicht durch einen Grabstein gekennzeichnet ist. Außerdem dürfen die Angehörigen im Normalfall nicht bei der Grablege anwesend sein.

Sonderbestimmungen für die Urnenbestattung

Soll der Leichnam eines Verstorbenen eingeäschert werden, muss der Wille des Verstorbenen dazu eindeutig feststellbar sein. Im besten Fall liegt eine schriftliche Willenserklärung vor, etwa in Form einer Bestattungs- bzw. Kremationsverfügung. Entscheidet man sich für eine Feuerbestattung, empfiehlt es sich deswegen, zu Lebzeiten rechtzeitig für seine Beerdigung vorzusorgen und seinen Wunsch schriftlich zu fixieren. Außerdem bedarf die Kremation einer gesonderten Genehmigung, die man durch eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner erhält. Bei dieser Leichenschau müssen Tod, Todesursache sowie Identität des Toten zweifelsfrei festgestellt werden, denn nach einer Einäscherung ist eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nicht mehr möglich.

Bereits vor der Kremation müssen Herzschrittmacher und andere medizinische Hilfsmittel aus dem Körper entfernt werden: Batterien könnten beispielsweise beim Einäscherungsprozess explodieren und dadurch den Ofen schädigen. Edelmetalle wie zum Beispiel Zahnfüllungen aus Gold und Hartmetallimplantate veraschen normalerweise nicht. Im Durchschnitt fallen pro Einäscherung Edel- bzw. Hartmetalle im Wert von etwa 70 Euro an. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, was mit diesen Metallen geschehen soll, ob sie mit beigesetzt oder ob sie einer bestimmten Person übergeben werden müssen. Üblicherweise werden sie nur auf Verlangen an den Erben herausgegeben. Will man also sicher gehen, dass ein bestimmter Angehöriger, etwa der Ehepartner oder Enkel, die Wertstoffe erhält, sollte man diesen Wunsch in der Bestattungsverfügung schriftlich festhalten. Neben der Herausgabe an Familienangehörige gibt es auch die Möglichkeit, die Wertstoffe zum Beispiel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Auch hier gilt, dass der Wunsch schriftlich fixiert sein sollte.

Feuerbestattung: Kosten halten sich in Grenzen

Die Kosten für eine Feuerbestattung variieren je nach Region, Krematoriumsbetreiber und Bestatter stark. Zusätzlich zu den üblichen Kosten, die bei einer Erdbestattung anfallen, müssen bei einer Feuerbestattung auch Urne und Krematorium bezahlt werden. Trotzdem ist eine Feuerbestattung insgesamt meist günstiger als eine Erdbestattung. Das liegt vor allem an den kleineren und deshalb kostengünstigeren Urnengräbern, bei denen auch die Grabpflege weniger aufwendig ist. Zusätzlich führt auch die Tatsache zu geringeren Kosten, dass der Sarg bei der Feuerbestattung verbrannt wird und es deshalb üblich ist, ein preiswertes Modell ohne Schmuck zu wählen.

Um sicherzugehen, dass auch die Kosten für einen einfachen, schmucklosen Sarg gedeckt sind, hat man die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Beispielsweise kann man bei verschiedenen Anbietern eine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Summe des Betrags, den man bei dieser Art von Versicherung in regelmäßigen Abständen einzahlt, wird entweder im Todesfall oder nach Erreichen meist des 85. Lebensjahrs ausgezahlt. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man nicht nur die Kosten für die Bestattung decken, sondern auch finanzielle Hilfestellung für die Angehörigen leisten. Denn hat der Verstorbene nicht entsprechend vorgesorgt, sind die Angehörigen in der Pflicht, die Bestattung zu bezahlen.

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